Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1281/2017
Ergänzung
Stuttgart,
11/29/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Stadt an Bach und Fluss

Beantwortung / Stellungnahme

Zur Ergänzung der Behandlung in der 1. Lesung am 10.11.2017 gibt die Verwaltung folgende Stellungnahme ab:
Renaturierungsmaßnahmen an Fließgewässern sind sehr teuer. Eine Finanzierung aus den beschränkt verfügbaren Ökokontomitteln / Mitteln aus dem Kompensationsflächenmanagement (KFM) würde dazu führen, dass andere als Kompensation anrechenbare Maßnahmen zur Aufwertung der Kulturlandschaft (z. B. Anlage von Streuobstwiesen, naturschutzfachliche Aufwertung verbuschter Steillagen, Nutzungsextensivierung) nicht mehr durchgeführt werden könnten. Da jedoch der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gilt, sind durch die Bauleitplanung weiterhin keine großen und umfangreichen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, so dass hier der Kompensationsbedarf überschaubar bleiben dürfte.

Für die Kompensation der in Zusammenhang mit fachrechtlichen Genehmigungen stehenden Eingriffe in Natur und Landschaft (z. B. Straßenbau, Bau von Schienenwegen, Bauvorhaben im Außenbereich) erlaubt das Naturschutzrecht, dass Maßnahmen nicht auf Stuttgarter Gemarkung, sondern im gleichen Naturraum hergestellt werden können (der Naturraum Schwäbisches-Keuper-Lias-Land beispielweise erstreckt sich bis zum Fuß der Schwäbischen Alb). Aufgrund günstigerer Grundstückspreise sind Maßnahmen dort billiger als gleichwertige Maßnahmen in Stuttgart, sodass sich der Trend abzeichnet, dass die Eingriffsverursacher Kompensationsmaßnahmen bevorzugt außerhalb der Gemarkung Stuttgarts durchführen.

Daher kann die weitere Renaturierung der Fließgewässer in Stuttgart wenn überhaupt, nur zu einem sehr geringen Teil als Ausgleichsmaßnahme finanziert werden.

Derzeit wird daher nur eine Renaturierungsmaßnahme aus KFM - Mitteln als Kompensationsmaßnahme für absehbare Eingriffe geplant:

· Bußbach im Bereich Ortslage Rohracker (aus KFM-Mitteln nur die Entwurfsplanung, die Realisierung muss gesondert finanziert werden) Weitere geeignete Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern, durch die auch Wertpunkte für zukünftige Eingriffe generiert werden können, sind:

· Oberlauf Bußbach
· Feuerbach im Bereich Böckinger Straße (in Planung bei 66, Teilflächen der Renaturierung könnten als Kompensationsmaßnahme für das Wohngebiet Böckinger Straße zugeordnet werden)
· Ramsbach zwischen S-Schönberg und Körschmündung (Förderung nach Förderrichtlinie Wasserwirtschaft, der kommunale Finanzierungsanteil generiert Wertpunkte)
· Reisachmulde, Entsiegelung Graben
· Riedwiesenbach Uhlbach
· Katzenbach
· Jaißerklinge
· Lindenbach Ortslage Weilimdorf
· Nesenbach Einbeziehung Rückhaltebecken In den beiden Doppelhaushalten 20110/2011 und 2012/2013 wurden für das KFM insgesamt 330.000 EUR bewilligt. Aus diesen Mitteln werden Maßnahmen durchgeführt und die Gelder den für die Ausführung zuständigen Ämtern (23, 66 oder 67) zur Verfügung gestellt. Der jeweilige Verursacher des Eingriffs ist verpflichtet, diese nach Fertigstellung teilweise zu refinanzieren. Zur Zeit sind alle Mittel in Maßnahmen gebunden.
Wie in der Beratungsunterlage zur 1. Lesung dargestellt, sind weitere Maßnahmen in Bezug auf Fließgewässer im kommenden Doppelhaushalt nicht realisierungsfähig.



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

621/2017 Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PLUS




Peter Pätzold
Bürgermeister




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