Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 515/2010
Stuttgart,
07/12/2010



Förderung der sozialen Schuldner-/Insolvenzberatung der Zentralen Schuldnerberatungsstelle Stuttgart (ZSB)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
26.07.2010
28.07.2010
28.07.2010



Beschlußantrag:

1. Der Förderung der sozialen Schuldner-/Insolvenzberatung bei der Zentralen Schuldnerberatungsstelle Stuttgart ab 01.01.2011 auf der Grundlage der gemeinsam festgelegten Ziele, Abläufe und Qualität der Beratungsarbeit wird zugestimmt.

2. Den Richtlinien zur Förderung von sozialen Schuldnerberatungsleistungen (Anlage 2) wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der zeitlich befristete Kooperationsvertrag sowie die Zuwendungsvereinbarung mit den Trägern der Zentralen Schuldnerberatung ZSB (Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V., Caritasverband für Stuttgart e. V., PräventSozial Justiznahe Soziale Dienste gGmbH vom 01.01.2006 ist zum 31.12.2009 ausgelaufen.

Mit der Beschlussvorlage 509/2009 „Vertragsverlängerung mit der Zentralen Schuldnerberatungsstelle Stuttgart“ hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, den Kooperationsvertrag mit den Trägern der ZSB bis 31.12.2010 zu verlängern, ein Finanzierungssystem für die ZSB auf der Grundlage einer klassischen Bezuschussung zu entwickeln sowie eine Beauftragung der in Frage kommenden Träger auf der Basis einer beschränkten Interessensbekundung vorzubereiten.

Die Finanzverwaltung hat in der Folge jedoch von einer Ausschreibung bzw. Markterkundung mit anschließender Vergabe der Schuldnerberatungsleistungen wegen evtl. Umsatzsteuerpflicht bei Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen dringend abgeraten.

Da die Angebotssituation in Stuttgart bezüglich der Schuldnerberatungsleistungen bekannt ist, die ZSB die qualitativen Anforderungen erfüllt und in Bezug auf die Stellenausstattung den größten Beratungsdienst stellt, ist eine Markterkundung entbehrlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, mit den Trägern der ZSB die Fortführung der Leistungserbringung zu vereinbaren und die ZSB zu fördern. Gegenstand der Förderung sollen die entstehenden Personal- und ggf. Sachkosten der ZSB sein.


Förderkonzept

Die Verwaltung legt hiermit das Förderkonzept zur Finanzierung der Personalkosten ab 01.01.2011 der Träger der ZSB, die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V., der Caritasverband für Stuttgart e. V. und PräventSozial Justiznahe Soziale Dienste gGmbH, vor (vgl. Förderrichtlinien Anlage 2).


Finanzielle Auswirkungen

Derzeit sind im Haushalt rd. 905.000 EUR zur Finanzierung der Personalkosten der Schuldnerberatung enthalten. Die Landespauschalen gem. Insolvenzordnung (InsO) mit rd. 100.000 EUR werden im städtischen Haushalt vereinnahmt (vgl. Budgetermittlung Anlage 3).

Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert die soziale Schuldner-/Insolvenzberatung in Stuttgart ab 01.01.2011 in Form einer Zuwendung an die Träger der ZSB. Die Zuwendung bemisst sich an den Personalkosten abzüglich der von den Trägern ab 01.01.2011 direkt mit dem Land abzurechnenden Pauschalen der InsO sowie eines von den Trägern zu tragenden Eigenanteils von 10 %. Die städtische Zuwendung ist in jedem Fall auf maximal 805.000 EUR begrenzt und entspricht somit dem bisherigen (Netto-)Volumen. Die benötigten Mittel sind im Haushalt enthalten.

Sollten die Landespauschalen gem. InsO infolge einer derzeit nicht abzusehenden Rechtsänderung verändert werden oder vollständig entfallen, ist über die städtische Förderung der sozialen Schuldnerberatung neu zu entscheiden.

Aufgrund der derzeitigen Unterbringung der ZSB in Räumen des Sozialamtes im Gebäude Eberhardstraße 33 werden die von der ZSB benötigten Sach-, EDV- und Gebäudekosten in Höhe von rd. 135.000 EUR bisher über den Haushalt des Sozialamtes finanziert. Bei einem Auszug der ZSB aus dem Gebäude Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart, werden diese Mittel in den Förderhaushalt umgeschichtet und erhöhen die jährliche Zuwendung um maximal 135.000 EUR auf höchstens 940.000 EUR/Jahr.


Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

1 Ausführliche Begründung
2 Richtlinien zur Förderung von sozialen Schuldnerberatungsleistungen
3 Budgetermittlung

Anlage 1 zur GRDrs 515/2010



Ausführliche Begründung:

Der zeitlich befristete Kooperationsvertrag sowie die Zuwendungsvereinbarung mit den Trägern der Zentralen Schuldnerberatung ZSB (Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V., Caritasverband für Stuttgart e. V., PräventSozial Justiznahe Soziale Dienste gGmbH) vom 01.01.2006 ist zum 31.12.2009 ausgelaufen.

Mit der Beschlussvorlage 509/2009 „Vertragsverlängerung mit der Zentralen Schuldnerberatungsstelle Stuttgart“ hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, den Kooperationsvertrag mit den Trägern der ZSB bis 31.12.2010 zu verlängern, ein Finanzierungssystem für die ZSB auf der Grundlage einer klassischen Bezuschussung zu entwickeln sowie eine Beauftragung der in Frage kommenden Träger auf der Basis einer beschränkten Interessensbekundung vorzubereiten.

Da die Angebotssituation in Stuttgart bezüglich der Schuldnerberatungsleistungen bekannt ist, die ZSB die qualitativen Anforderungen erfüllt und in Bezug auf die Stellenausstattung den größten Beratungsdienst stellt, ist eine Markterkundung entbehrlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, mit den Trägern der ZSB die Fortführung der Leistungserbringung zu vereinbaren und die ZSB zu fördern. Gegenstand der Förderung sollen die entstehenden Personal- und ggf. Sachkosten der ZSB sein.


Förderkonzept

Nunmehr legt die Verwaltung das Förderkonzept zur Finanzierung der gemeinsamen sozialen Schuldnerberatungsleistungen ab 01.01.2011 der Träger der ZSB (Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V., Caritasverband für Stuttgart e. V. und PräventSozial Justiznahe Soziale Dienste gGmbH) vor (vgl. Anlage 2).

Derzeit sind im Haushalt rd. 905.000 EUR zur Finanzierung der Personalkosten der Schuldnerberatung enthalten. Die Landespauschalen gem. Insolvenzordnung (InsO) mit rd. 100.000 EUR werden im städtischen Haushalt vereinnahmt (vgl. Budgetermittlung Anlage 3).

Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert die soziale Schuldner-/Insolvenzberatung in Stuttgart ab 01.01.2011 in Form einer Zuwendung an die Träger der ZSB. Die Zuwendung bemisst sich an den Personalkosten abzüglich der von den Trägern ab 01.01.2011 direkt mit dem Land abzurechnenden Pauschalen der InsO sowie eines von den Trägern zu tragenden Eigenanteils von 10 %. Die städtische Zuwendung ist in jedem Fall auf maximal 805.000 EUR begrenzt und entspricht somit dem bisherigen (Netto-)Volumen. Die benötigten Mittel sind im Haushalt enthalten.

Sollten die Landespauschalen gem. InsO infolge einer derzeit nicht abzusehenden Rechtsänderung verändert werden oder vollständig entfallen, ist über die städtische Förderung der sozialen Schuldnerberatung neu zu entscheiden.

Aufgrund der derzeitigen Unterbringung der ZSB in Räumen des Sozialamtes im Gebäude Eberhardstraße 33, werden die von der ZSB benötigten Sach-, EDV- und Gebäudekosten in Höhe von rd. 135.000 EUR bisher über den Haushalt des Sozialamtes finanziert. Bei einem Auszug der ZSB aus der Eberhardstraße 33 werden diese Mittel in den Förderhaushalt umgeschichtet und erhöhen die jährliche Zuwendung um maximal 135.000 EUR auf höchstens 940.000 EUR/Jahr.


Ziele, Abläufe, Qualität, Berichtswesen

Die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung soll mit den vereinbarten Zielen, Abläufen und den Qualitätsmerkmalen durchgeführt werden. Das Berichtswesen ist Bestandteil des Förderkonzepts und wird regelmäßig nachgehalten.


Begünstigter Personenkreis

Einen Beratungsanspruch nach dem Entwurf der Förderrichtlinien haben dieselben Personenkreise wie bisher:

· Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher von laufenden SGB II- und SGB XII-Leistungen;
· Personen mit Einkommen, das den ermittelten Bedarf gemäß SGB II bzw. SGB XII bis zu 15 % übersteigt sowie
· Härtefälle, deren Einkommen den SGB-II bzw. SGB XII-Bedarf um mehr als 15 % übersteigt. Im Übrigen gilt dies auch für Kleingewerbetreibende, Freiberufler usw., deren Einkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Bei Personen, bei denen die Einkommensgrenzen überschritten sind und keinen Beratungsanspruch haben, soll eine Kurz- und Notfallberatung angeboten und ggf. an Rechtsanwälte, Steuerberater u. ä. weiter verwiesen werden.

Die Träger der ZSB sind mit den Förderbedingungen einverstanden.


Wartezeit

Die Wartezeit für die Aufnahme in die weiterführende Beratung soll für alle Personenkreise nicht mehr als 12 Monate betragen. Aktuell beträgt die durchschnittliche Wartezeit für alle Personenkreise ca. 8 Monate, für Erwerbstätige und SGB II-Leistungsbezieher ca. 6 Monate.

Die Wartezeit für Nicht-Erwerbstätige ist aktuell auf ca. 12 Monate gesunken, allerdings ist dies eine unbefriedigende Situation für die Betroffenen. Um eine Verkürzung der Wartezeit zu erreichen, müssten die Träger der ZSB mehr Fachkräfte oder Unterstützungskräfte für die Schuldnerberatung einsetzen. Die Finanzierung entstehender zusätzlicher Personalkosten ist im Budget des Sozialamts 2010/2011 jedoch nicht vorgesehen.

Bevorrechtigter Zugang

Die Schuldnerberatung nach §16a SGB II ist eine der zentralen kommunalen sozial-integrativen Eingliederungsleistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. In der Praxis stellt sich Überschuldung regelmäßig als eines der gravierenden Vermittlungshemmnisse dar, dem im Fallmanagement und in der Integrationsplanung Rechnung getragen werden muss. Die persönlichen Ansprechpartner im JobCenter erhalten daher im Rahmen ihrer Gesamtfallverantwortung einen unmittelbaren Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten der ZSB (vgl. GRDrs 874/2008 „Zentrale Schuldnerberatungsstelle (ZSB); Kapazitäten für einen bevorzugten Zugang von Arbeitslosengeld II-Empfängern“).

Fallspezifisch auf der Grundlage der individuellen Situationsanalyse und der Ergebnisse der Integrationsplanung sind die persönlichen Ansprechpartner berechtigt, hilfesuchende SGB II-Leistungsempfänger individuell begründet bevorrechtigt für eine Schuldnerberatung vorzuschlagen. Dabei wird der Zugang so gestaltet, dass die Wartezeit maximal 6 Monate beträgt.


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Anlage 2_515_2010.docAnlage 2.3 zu GRDrs 515_2010_Förderung ZSB_Monitor.pdfGRDrs515_2010_Anl. 3_Budgetermittl.pdf