Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0430-00
GRDrs 1207/2021
Stuttgart,
12/13/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Kostenlose Menstruationsprodukte bereitstellen!

Beantwortung / Stellungnahme

Die Bereitstellung von kostenlosen Menstruationsprodukten ist nicht trivial. Zwar ist es grundsätzlich steuerrechtlich möglich kostenlose Menstruationsprodukte wie Tampons und Damenbinden in städtischen Liegenschaften mit öffentlichem Zugang, etwa im Rathaus oder in den Bürgerbüros der Innenstadtbezirke, zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung entsprechender Produkte entspricht einer Aufmerksamkeit im steuerlichen Sinne. Zudem könnten städtische Mitarbeiterinnen vom Angebot Gebrauch machen. Die unentgeltliche Bereitstellung von Menstruationsprodukten durch den Arbeitgeber ist als Sachzuwendung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse zu betrachten und sind somit steuerfrei (sog. betriebliche Sozialleistungen, siehe ausführliche Stellungnahme im Anhang vom 24.11.2021).

Allerdings stellt sich die Frage nach der Wirkung und Sinnhaftigkeit der Maßnahme. Aus Sicht der Verwaltung gibt es im Hinblick auf die Nutzung von Menstruationsprodukte durch die Nutzerinnen eine Vielfalt an individuellen Bedarfen und Empfindlichkeiten. Dieser Vielfalt kann die allgemeine Bereitstellung von einheitlichen Menstruationsprodukten in den städtischen Liegenschaften nicht gerecht werden. Dies ist allerdings eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg eines solchen Projekts. Aufgrund dieser individuellen Erfordernisse wäre die Bereitstellung solcher Produkte nicht praktikabel.

Gleiches vertritt auch das Schulverwaltungsamt im Hinblick auf die Bereitstellung in Schulen. Zwar wird mit einer solchen Maßnahme das Thema der Menstruation bereits im Schulalter aus der Tabuzone geholt, allerdings sind die Anforderungen und Wünsche der Nutzerinnen so vielfältig, dass die Erwartungshaltung nicht erfüllt werden kann. Bei der Bestückung von schulischen Toiletten für Schülerinnen und Lehrerinnen werden standardmäßig Hygienebeutelspender und Treteimer installiert - die Hygienebeutel werden im laufenden Betrieb wie auch z.B. Papierhandtücher nachgefüllt. Dies ist sinnvoll und auch wirtschaftlich, da hierdurch die gebrauchten Dinge nicht einfach in den Abfluss geworfen werden. Das persönliche Hygienematerial (Binden, Tampons etc.) ist von den Schülerinnen und Lehrerinnen selbst mitzubringen - schon deshalb, weil jede Schülerin und Lehrerin einen anderen Bedarf an den entsprechenden Produkten hat.

Der Verwaltung sind keine Erfahrungswerte aus anderen Kommunen bekannt. Lediglich in sehr vereinzelten Fällen werden gegenwärtig Pilotprojekte aufgesetzt. So hat Karlsruhe jüngst beschlossen ein einjähriges Pilotprojekt aufzusetzen. Die Kleinstadt Hamm (Nordrhein-Westfalen) plant die Installation von Hygieneartikelspendern in öffentlichen Toiletten. Frankfurt am Main hat beschlossen ein Pilotprojekt zu starten. Mehr ist der Verwaltung gegenwärtig nicht bekannt.

Die Verwaltung empfiehlt zunächst die Erfahrungswerte aus anderen Kommunen abzuwarten und einzuholen und eine Entscheidung hierüber auf Basis dieser Erkenntnisse einzuholen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

472/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 1341/2021 PULS




Dr. Frank Nopper



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