Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
116
29
VerhandlungDrucksache:
220/2017
GZ:
JB
Sitzungstermin: 05.04.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 20.03.2017, GRDrs 220/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) erkundigt sich nach dem Grund, weshalb Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die von Firmen gemacht werden, in Vorlagen generell anonymisiert werden müssen.

EBM Föll teilt mit, da die Vorlagen veröffentlicht werden, gebe es eine Neuregelung, wonach Unternehmen namentlich erwähnt werden, natürliche Personen und Personengesellschaften dagegen anonymisiert werden.

BM Dr. Mayer ergänzt, die Veränderung ergebe sich dadurch, dass grundsätzlich alle Vorlagen veröffentlicht werden. Entsprechend habe man die Vorlagen anpassen müssen in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil.

StRin Gröger (SPD) möchte wissen, ob es die Möglichkeit gibt, dann, wenn die Spender einwilligen, deren Namen zu veröffentlichen. Nach ihrer Wahrnehmung haben bei der alten Praxis sich alle Spenderinnen und Spender darüber gefreut, wenn ihr Name im Zusammenhang mit der Spende genannt wurde. Dies trage außerdem möglicherweise dazu bei, andere zu Spenden zu animieren.

Nach Ansicht von BM Dr. Mayer müsste letzteres mit einer schriftlichen Einwilligung des Spenders möglich sein. Man werde die Anregung mitnehmen und prüfen, ob man dies ohne großen Aufwand ins Verfahren integrieren kann. An StR Urbat gewandt führt er aus, es sei rechtlich unbeachtlich, ob es eine natürliche Person ist oder eine Personengesellschaft, weil eine Personengesellschaft keine juristische Form im Sinne einer Kapitalgesellschaft, GbR oder ähnliches ist.


Abschließend stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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