Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0348
GRDrs 623/2023
Stuttgart,
07/10/2023


Pilotstudie: Was wollen Mädchen und Frauen? Geschlechtsspezifische Bedarfe an Bewegungs- und Sportangeboten im öffentlichen Raum.



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Beirat für Gleichstellungsfragen
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
12.07.2023
19.07.2023

Bericht:

Mit der GRDrs 1125/2021 und dem HH-Antrag 463/2021 wurden die Abteilung für Chancengleichheit und das Amt für Sport und Bewegung beauftragt, in Zusammenarbeit eine Pilotstudie bezüglich Sport und Bewegung im öffentlichen Raum für Mädchen und junge Frauen durchzuführen. Wie bereits der Masterplan für urbane Bewegungsräume aufzeigt, werden die Angebote und Räume gerade von jener Zielgruppe weniger wahrgenommen. Die durchzuführende Studie soll daher die Bedarfe erheben, um Handlungsansätze für zukünftige Entscheidungsträger zu entwickeln.

Die Forschungsfrage: „Wie sollen stadtteilbezogene Sport- und Bewegungsangebote und -räume in Stuttgart ausgestaltet sein, damit sie von Mädchen und jungen Frauen genutzt werden?“ wird mithilfe eines für die Zielgruppe ansprechenden, quartiersbezogenen Beteiligungsformat erhoben. Die Pilotstudie „spORT für Dich - gendergerechte Sport- und Bewegungsangebote“ ist konzeptioniert und wird unter wissenschaftlicher Begleitung des Instituts für Soziale Arbeit und Räume der OST – Ostschweizer Fachhochschule (ISFAR) und dessen Leiter, Prof. Dr. Christian Reutlinger, durchgeführt.

Aufbau der Studie

Die Studie ist in vier Projektphasen (Schaubild 1: Graphische Darstellung Studienaufbau) aufgegliedert. In der ersten Phase, der Analyse Ist-Situation, geht es primär um eine Recherche von wissenschaftlichen Erkenntnissen und einer Auflistung bereits bestehender und vergangener Angebote. In der zweiten Phase, der zielgruppenspezifischer Beteiligung, liegt der Fokus auf der Befragung der Bedürfnisse der Zielgruppe. In der dritten Phase Feldversuche / temporäre Nutzung findet eine Pilotierung statt, die auf den Erkenntnissen der ersten beiden Phasen fußt. In der vierten und letzten Phase Handlungsempfehlungen werden die Ergebnisse aufbereitet und Entscheidungsträger*innen und Stakeholdern kommuniziert. Alle Phasen werden durch Öffentlichkeitsarbeit begleitet.


Erkenntnis:

Die Auswahl der Quartiere für die Beteiligungs- und Pilotierungsphase (Phase 2 und 3) ist für eine erfolgreiche Umsetzung der Pilotstudie essentiell. Die Quartiere bieten den Raum für die Phase der zielgruppenspezifischen Beteiligung. Außerdem sollen erfolgreiche Projekte bzw. Angebote, die in den Laboren in der Pilotierungsphase erprobt werden, möglichst auch langfristig bestehen und in den Quartieren weiter umgesetzt werden. Deshalb muss bei der Auswahl der Quartiere auf eine mögliche Nachhaltigkeit Wert gelegt werden. Gleichzeitig muss in den Räumen die Möglichkeit bestehen, die aus der Beteiligungsphase gewonnen Wünsche und Anforderungen umzusetzen und auszuprobieren.


Die Bedürfnisse der Beteiligten sind ein zentraler Bestandteil der Projektphase 3. Für die Pilotierung der Labore müssen die Interessen der bestehenden Raumnutzer*innen sowie der Anwohner*innen einbezogen werden. So sollen mögliche Zielkonflikte beachtet und ein Fokus auf eine realisierbare Nachhaltigkeit der Angebote gelegt werden. Deswegen soll optimaler Weise um jeden Ort der Pilotierung, ein Lokales Netzwerk mit den vorhandenen Anbieter*innen und Stakeholdern, wie Jugendhäusern etc. gebildet werden, welches bestehende Konflikte, Interessen und die Zielgruppe bereits kennt. Diese fungieren auch als Begleitung der jeweiligen Pilotierung.


Bei der Finalisierung der Konzeption der Pilotstudie wurde der Bedarf einer quantitativen Befragung, die als Ergänzung zu der rein qualitativen Fokusgruppenbefragung fungiert, erkannt. Dadurch sind eine Erweiterung der Beteiligung und die Einbeziehung einer breiteren Zielgruppe möglich, diese wird durch das Statistische Amt begleitet, weitere finanzielle Mittel in Höhe von 1.000 EUR sind jedoch für die Bewerbung notwendig. Außerdem hat sich gezeigt, dass bei der Pilotierung der erhobenen Bedürfnisse und Wünsche weitere Mittel in Höhe von 19.000 EUR notwendig sind. Dabei ist sowohl der Aufbau, die Zusammenarbeit und die Umsetzung mit den lokalen Netzwerken als auch die tatsächliche Ausstattung von vier definierten Laborräumen mitinbegriffen. Insgesamt werden somit für 2024 weitere finanzielle Mittel in Höhe von 20.000 Euro benötigt.



Schaubild 1: Graphische Darstellung Studienaufbau



Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand von 20.000 wird für 2024 im Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke beantragt.
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Sachkosten für Bewerbung der quantitativen Befragung
1
Sachkosten für Labor in Pilotierungsphase
19
Finanzbedarf
20
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)



Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat am 6. Juni 2023 und das Referat AKR am 9. Juni 2023 Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Frank Nopper


Anlagen:

keine

<Anlagen>

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GRDrs 623_2023.pdf