Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 569/2020
Stuttgart,
07/15/2020



Film- und Medienfestival gGmbH
Jahresabschluss 2019
Erhöhung Gesellschafterzuschuss 2020




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich22.07.2020



Beschlußantrag:

1. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Film- und Mediengesellschaft gGmbH

a) den Jahresabschluss zum 31.12.2019 in der vorliegenden Form festzustellen,

b) den Bilanzgewinn 2019 in Höhe von 68.498,69 EUR auf neue Rechnung vorzutragen,

c) die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten,

d) den Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten, e) für das Geschäftsjahr 2020 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG zum Abschlussprüfer zu bestellen.
2. Der Gewährung eines zusätzlichen Gesellschafterzuschusses der LHS in Höhe von 45.600 EUR für das Jahr 2020 im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel wird zugestimmt.


Begründung:

Hinweis:
Mitglieder des Aufsichtsrats der Film- und Medienfestival gGmbH sind bei
Beschlussziffer 1. d) (Entlastung des Aufsichtsrats) befangen und dürfen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen.
1. Jahresabschluss 2019

Am Stammkapital der Film- und Medienfestival gGmbH ist die Landeshauptstadt Stuttgart mit 30,4 % beteiligt. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört die Vorbereitung und Durchführung von Film- und Medienfestivals wie auch anderer film- und medienbezogener Veranstaltungen.

Im Geschäftsjahr 2019 führte die Gesellschaft folgende Veranstaltungen durch:

- Internationales Trickfilm - Festival Stuttgart (30. April – 5. Mai 2019)
- Raumwelten (7.-16. November 2019)

Gleichzeitig war die Gesellschaft Mitveranstalter der Animation Production Days
(1. – 3. Mai 2019) und des Filmfestivals NaturVision (11.-14. Juli 2019).


Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2019 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -70 TEUR (VJ -26 TEUR) ab. Der Rückgang des Jahresergebnisses ist im Wesentlichen auf geringere Sponsoring-Erlöse und Zuschüsse zurückzuführen, welche durch Kosteneinsparungen nicht komplett kompensiert werden konnten. Im Wirtschaftsplan 2019 war ein Jahresfehlbetrag in Höhe der kalkulierten Abschreibungen von -12 TEUR geplant.

Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Aufwendungen um 6,7% auf 2.601 TEUR (VJ 2.789 TEUR). Rückläufige Positionen waren insbesondere die Bereiche „Räume, Gebäude, Flächen“ (-112 TEUR), Mediakosten (-57 TEUR) und Technikkosten (-24 TEUR). Der Personalaufwand hat sich nur unwesentlich verändert, er betrug 884 TEUR (VJ 873 TEUR).

Die Erträge reduzierten sich um 8,4 % auf 2.530 TEUR (VJ 2.763 TEUR). Dies ist vor allem durch geringere Sponsorenerlöse (-80 TEUR) und Rückgänge bei den Zuschüssen (-78 TEUR) begründet. Die Gesellschafterbeiträge blieben im Geschäftsjahr 2019 unverändert und lagen bei 1.117 TEUR. Der Beitrag der LHS betrug 339 TEUR.

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2019 ein Eigenkapital in Höhe von 144 TEUR (VJ 214 TEUR) und eine Bilanzsumme von 348 TEUR (VJ 430 TEUR) aus. Das Eigenkapital verminderte sich im Berichtsjahr um den Jahresfehlbetrag. Infolge dessen sank die Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahr auf 41,3 % (VJ 49,8 %).

Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Jahr 2018 in Höhe von 138.809,03 EUR und des Jahresfehlbetrags 2019 von -70.310,34 EUR ergibt sich für das Jahr 2019 ein Bilanzgewinn in Höhe von 68.498,69 EUR. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, diesen Bilanzgewinn in das Geschäftsjahr 2020 vorzutragen.

Die Prüfung schließt mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab.


2. Erhöhung Gesellschafterzuschuss 2020:

Gemäß Nebenabrede zum Gesellschaftervertrag erhält die FMF als jährlichen Gesellschafterzuschuss von der LHS einen Betrag in Höhe von 339.390 EUR.
Nach den Vorstellungen des Aufsichtsrats soll dieser Zuschuss für die Jahre 2020 und 2021 durch einen Gesamtbetrag aller Gesellschafter in Höhe von 150.000 EUR pro Jahr erhöht werden. Die Erhöhung soll insbesondere zur Sicherung der öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungsbestandteile im öffentlichen Raum des Internationalen Trickfilmfestivals auf dem Schlossplatz und für Raumwelten in Ludwigsburg eingesetzt werden. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 die Erhöhung des anteiligen städtischen Gesellschafterbeitrags in Höhe von 45.600 EUR pro Jahr veranschlagt.

Aufgrund der unsicheren finanziellen Lage für das Haushaltsjahr 2021 soll vorerst nur die Erhöhung des Zuschusses für das Jahr 2020 gewährt werden.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen:

Referat AKR hat die Vorlage mitgezeichnet.



Thomas Fuhrmann
Bürgermeister



Anlage
Jahresabschluss 2019
Hinweis: Die Anlage steht in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung




Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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