Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
577
6
Verhandlung
Drucksache:
818/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin:
13.12.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
de
Betreff:
Stadterneuerungsvorranggebiet Nr. 21
-Hackstraße/Stöckachstraße (EnBW-Areal)-
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 28.11.2017, nicht öffentlich, Nr. 582
Ergebnis: Einbringung / Zurückstellung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.12.2017, öffentlich, Nr. 605
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 16.11.2017, GRDrs 818/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
Das Gebiet - Hackstraße/Stöckachstraße (EnBW-Areal) - wird als Stadterneuerungsvorranggebiet (SVG) festgelegt. Für dieses Gebiet wird eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht mit dem Satzungstext gemäß Anlage 1 beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 26. Oktober 2017.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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