Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
259
24
Verhandlung
Drucksache:
385/2021
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
14.07.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Stiftung Kunstmuseum gGmbH
Jahresabschluss 2020
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 17.06.2021, GRDrs 385/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH
a) den Jahresabschluss 2020 in der vorgelegten Form festzustellen,
b) den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 400.566,39 EUR in die Gewinnrücklage einzustellen,
c) die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten,
d) den Stiftungsrat der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten,
e) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMS & Dumann GmbH aus Stuttgart zu wählen.
2. Für das Jahr 2021 wird der Gewährung eines Gesellschafterzuschusses in Höhe von 6.004.000 EUR, eines Zuschusses zum Projekt Digitalisierung in Höhe von 100.000 EUR sowie eines Kapitalzuschusses zum Erwerb von Kunstwerken ("Kunstankaufetat") in Höhe von 250.000 EUR zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, unterjährig Abschlagszahlungen auf die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel zu leisten.
3. Einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 522.000 EUR im Teilergebnishaushalt 2021 THH 200, Stadtkämmerei, Amtsbereich 0208100 - Abwicklung Eigenbetriebe und Beteiligungen, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt wie in den finanziellen Auswirkungen dargestellt.
Hinweis:
Mitglieder des Stiftungsrats der Stiftung Kunstmuseum gGmbH sind bei
Beschlussziffer 1d (Entlastung des Stiftungsrats) befangen und dürfen an der Beratung
und Beschlussfassung nicht teilnehmen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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