Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: ARK
GRDrs 771/2020
Stuttgart,
08/28/2020



Erweiterter Maßnahmenkatalog Nothilfe-Förderfonds Kultur



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
23.09.2020
13.10.2020



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat erweitert, angesichts der aktuellen Situation, die mit GRDrs 541/2020 beschlossenen Maßnahmen zeitlich auf den Herbst 2020.

1. Der Gemeinderat nimmt die Ausschüttung weiterer Nothilfen zur Kenntnis. Zusammen mit den bereits ausgeschütteten Nothilfen wurden damit insgesamt 1,088 Mio. EUR für corona-bedingte Belastungen im Zeitraum bis Juli 2020 gewährt. 2. Die gemeinsame Nutzung corona-konformer Spielstätten wird angesichts weiterhin geltender Abstandsregelungen auf den Herbst ausgedehnt. Bis zur Ausschöpfung der bereitgestellten 360.000 EUR wird die Landeshauptstadt Stuttgart weiterhin Mietkosten von städtisch geförderten Kulturanmietern mit bis zu 2.000 EUR/Veranstaltung subventionieren. 3. Der Mietkostenzuschuss wird auch auf den Probenbereich von Chören, Orchestern und größeren Instrumentalensembles ausgeweitet: Damit können Kosten für notwendige Generalproben im Vorfeld einer Aufführung bezuschusst werden. Bei professionellen Chören, Orchestern oder Ensembles kann zusätzlich die Fortführung der regelmäßigen Probenarbeit einmal im Monat bezuschusst werden, soweit es sich dabei um die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit handelt und bestehende Probenräume die notwendigen Abstandsregelungen nicht zulassen. 4. Die weiteren Aufwendungen in Höhe von 0,088 Mio. EUR werden im Teilergebnishaushalt 2020 THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 – Kulturförderung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


1. Nothilfe Förderfonds der Stadt Stuttgart, weitere Auszahlungen

In einer ersten Tranche schüttet das Kulturamt eine Mio. EUR für die dringlichsten 20 Fälle aus. Nach zwischenzeitlich abgeschlossener Prüfung weiterer Einrichtungen erhalten insgesamt 11 weitere Kultureinrichtungen Zuschüsse: sechs geförderte Kultureinrichtungen erhalten das beantragte Volumen (1), in den anderen fünf Fällen reduziert sich die Förderung, da andere öffentliche Zuwendungsgeber vorhanden sind (2) bzw. vorhandene Rücklagen eingesetzt werden können (3). Alle Förderungen wurden als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt und zusammen mit dem Jahresabschluss geprüft.

Kultureinrichtung
Nothilfe
beantragt
Förderung
gewährt
Grund
Reduzierung
Il Gusto Barocco
43.000 EUR
23.980 EUR
Zeitraum bis 07/20
Literaturhaus
16.000 EUR
10.000 EUR
2
Deutsch-Türkisches Forum e. V.
17.000 EUR
17.000 EUR
1
Liederkranz Botnang
6.624 EUR
6.624 EUR
1
Gesangsverein Steinhaldenfeld 1936
1.800 EUR
1.500 EUR
Keine Ausgabenreduzierung
Musikverein Obertürkheim e. V.
2.590 EUR
2.590 EUR
1
Neuer Chor Stuttgart, Künstler für den Frieden e. V.
2.029 EUR
938 EUR
Bedarf entspricht Wirtschaftsplan
KG Blau Weiss Stuttgart 1955 e. V.
3.000 EUR
3.000 EUR
1
KG Möbelwagen Stuttgart 1897 e. V.
5.500 EUR
5.500 EUR
1
GV Liederkranz Frohsinn Wangen
6.047 EUR
4.756 EUR
3
Chorgemeinschaft Sängerhalle
Untertürkheim
13.980 EUR
13.980 EUR
1
Summe: 11
87.738 EUR
Der Antrag der vhs wurde entsprechend GRDrs 619/2020 außerhalb des Nothilfefonds mit insgesamt 2,0 Mio. EUR gewährt. Die Mittelbereitstellung erfolgt über den Nachtragshaushalt.

Die zweite Tranche des Nothilfefonds Kultur der Stadt Stuttgart wird nach der Sommerpause mit aktualisierten Formularen ausgeschrieben und gemäß GRDrs 439/2020 Punkt 4.2.1 geprüft. Vorrangig zu verwendende finanzielle Hilfen aus zwischenzeitlich beschlossenen Bundes- und Landesprogrammen werden abgefragt. Eine Berichterstattung über die gewährten Nothilfen erfolgt. Für den Herbst stehen insgesamt
1,35 Mio. EUR zur Verfügung.


2. Gemeinsame Nutzung corona-konformer Spielstätten, Fortführung

Angesichts der bestehenden Abstandsregelungen können viele Stuttgarter Kultureinrichtungen ihrem öffentlichen Auftrag nur bedingt nachkommen. Um das öffentliche Kulturleben Stuttgarts trotz Zuschauerbeschränkungen wieder zu beleben, wurden ausreichend große Spielstätten gemeinsam corona-konform genutzt: Die Landeshauptstadt Stuttgart bezuschusste Spielstättenbetreiber mit insgesamt 110.086 EUR (Stand
27. August 2020) zur Subventionierung der Mietkosten von städtisch geförderten Kulturanbietern mit bis zu 2.000 EUR/Veranstaltung. Mit dem Mietkostenzuschuss wurden
bislang 93 Kulturveranstaltungen gefördert. Darunter 50 im Hospitalhof, 20 im Römerkastell, acht auf dem Kulturdeck des Züblin-Parkhauses, fünf auf der SpardaWelt Freilichtbühne, fünf im Theaterhaus, drei im Bosch Areal und zwei im Innenhof der Kulturinsel.

Angesichts der dynamischen Lage und möglichen weiteren Entwicklungen von Hygiene- und Abstandsregelungen im Veranstaltungsbereich werden nach ursprünglich gesetztem Bewerbungsschluss im Juli weitere Mietkostenzuschüsse auch über den September hinaus gemäß GRDrs 541/2020 Punkt 2 bis zu einer Höhe von insgesamt 360.000 EUR vergeben.


3. Mietkostenzuschüsse für Proberäume von Chören, Orchestern und großen Instrumentalensembles

Durch die Hygieneauflagen während der CoronaPandemie können viele Chöre, Orchester oder größere Instrumentalensembles nicht in ihren üblichen Räumen proben. Diese sind zu klein, können nicht ausreichend belüftet werden oder stehen – wie in Schulen – derzeit für externe Besucher nicht zur Verfügung.

Um diese Raumprobleme zumindest teilweise aufzufangen, weitet das Kulturamt den Mietkostenzuschuss im Zuge der CoronaNothilfe auch auf Proben aus: Damit können Kosten für notwendige Tuttiproben im Vorfeld einer Aufführung oder für die Fortführung der regelmäßigen Probenarbeit einmal im Monat bezuschusst werden. Voraussetzung ist in jeden Fall, dass die aktuell geltenden Corona-Verordnungen eingehalten werden:

Laut dem Amt für öffentliche Ordnung fällt der normale Probenbetrieb unter den Unterrichtsbetrieb nach der CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen. Daher ist der Probenbetrieb, auch bei Vereinen der Laienmusik, lediglich mit 20 Personen
zulässig. Tuttiproben mit mehr als 20 Personen sind nur zulässig, soweit es sich um professionelle Chöre, Orchester oder Ensembles handelt, deren Proben gemäß §9.3 der CoronaVO (6. August 2020) der Aufrechterhaltung des Arbeitsbetriebs dienen.

Im Rahmen einer Darbietung auf einer Veranstaltung können mehrere Personen zugelassen werden. Diese zählen in diesem Zusammenhang als Beteiligte/Mitwirkende. Grundsätzlich können im Vorfeld hierfür notwendige Generalproben durchgeführt werden, die allerdings auf ein vertretbares Minimum reduziert werden sollten.



Finanzielle Auswirkungen

Die weiteren Aufwendungen in Höhe von 0,088 Mio. EUR werden im Teilergebnishaushalt 2020 THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 – Kulturförderung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt. Die Bereitstellung erfolgt aus den beschlossenen Mitteln (insgesamt 3,0 Mio. EUR) des Nachtragshaushaltes 2020.




Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine

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