Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 0604
GRDrs 693/2010
Stuttgart,
09/21/2010



Vorbereitung der Wahl des 15. Landtags von Baden-Württemberg am 27. März 2011



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.10.2010
07.10.2010



Beschlußantrag:

1. An die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte nach § 13 Landtagswahlgesetz (LWG) werden zum Ersatz ihrer Auslagen die in § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehenen Pauschalentschädigungen gezahlt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 49 Aushilfskräfte für insgesamt bis zu 284 Wochen außerhalb des Stellenplans einzustellen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlhelfer wird analog zu Kommunalwahlen angewandt.

Zur Bewältigung der umfangreichen Vorarbeiten vor allem in den letzten sechs Wochen vor der Wahl werden bis zu 49 Aushilfskräfte benötigt.


Finanzielle Auswirkungen

Einmalige Kosten

Gesamtkosten der Maßnahme 717 000 €
Objektbezogene Einnahmen 435 000 €
Von der Stadt zu tragen 282 000 €

Die Mittel sind im Haushaltsplan 2010/2011 enthalten.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

1

Anlage 1 zur GRDrs 693/2010


Begründung:

1. § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht für die Wahlhelfer eine Entschädigung von 9,20 € je angefangene Stunde, höchstens jedoch 55,20 € pro Tag vor. Diese Satzungsregelung ist nur für Kommunalwahlen bindend, sie sollte jedoch auch für die Landtagswahl angewandt werden. Für ca. 2800 Wahlhelfer wären insgesamt ca. 159 000 € aufzuwenden. 2. Bei der Landtagswahl ist mit bis zu 60 000 Wahlscheinanträgen zu rechnen. Daneben müssen u. a. 2800 Wahlhelfer geworben und verpflichtet, 349 Wahllokale eingerichtet und mit allen Unterlagen versorgt, etwa 200 verschiedene Vordrucke erstellt und verwaltet werden. Für diese und andere termingebundenen Massenarbeiten, die überwiegend in den letzten sechs Wochen vor der Wahl anfallen, ist der Einsatz von Aushilfskräften erforderlich. Es sind vorgesehen
Ergänzend wird die Arbeitszeit von drei Mitarbeiter/innen des Statistischen Amtes auf 100 Prozent für die Dauer von max. 12 Wochen erhöht.

Da der Umfang und die zeitliche Verteilung des Eingangs der Wahlscheinanträge nicht vorausgesehen werden können, müssen bei entsprechendem Bedarf zusätzlich bis zu acht weitere Aushilfskräfte für kurze Zeit eingesetzt werden.

Die Kosten in Höhe von insgesamt 717 000 € gliedern sich wie folgt:

Sachkosten
_____________________________________________

Drucksachen 37 000 €
Portokosten 219 000 €
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit 159 000 €
Wahllokale, IuK, Sonstiges 45 000 €


Personalkosten
______________________________________________

Aushilfen, Aufstockungen, sonstige
Personalkosten 257 000 €


Soweit das Land die bisherige Erstattungsregelung beibehält, ist mit einer Kostenerstattung von ca. 435 000 € zu rechnen.


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