Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
296
28
Verhandlung
Drucksache:
121/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin:
22.07.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Schickhardt-Gemeinschaftsschule zum SJ 2021/22
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 24.06.2020, öffentlich, Nr. 210
Ergebnis: Einbringung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 08.06.2020, GRDrs 121/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom
aktuellen Sachstandsbericht
zur Situation der Gemeinschaftsschulen in der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen.
2. Vom
pädagogischen Konzept
für die gymnasiale Oberstufe
der Schickhardt-Gemeinschaftsschule in Zusammenarbeit mit den anderen Stuttgarter Gemeinschaftsschulen wird Kenntnis genommen (s. Anlage).
3. Die Landeshauptstadt Stuttgart beantragt für das Schuljahr 2021/22 beim Land Baden-Württemberg die
Einrichtung einer 3-zügigen gymnasialen Oberstufe an der Schickhardt-Gemeinschaftsschule.
4.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die räumliche Unterbringung der gymnasialen Oberstufe
am Standort Schickhardt-Gemeinschaftsschule
unter Einbeziehung des Gebäudes der ehem.
Heusteigschule (Heusteigstraße 97)
erfolgen soll. Ein konkretes Konzept und erforderliche bauliche Maßnahmen werden dem Gemeinderat im Rahmen eines Vorprojektbeschlusses vorgestellt.
StRin
Nuber-Schöllhammer
(90/GRÜNE) spricht von einem wichtigen Schritt für die Gemeinschaftsschule. Von StRin
Ripsam
(CDU) wird angemerkt, das sozialdemokratische Ziel einer Gesamtschule sei nun auch in Baden-Württemberg erreicht. Insofern sehe die CDU-Gemeinderatsfraktion die Vorlage eher kritisch. Ob die Schulform Gemeinschaftsschule letztendlich eine Verbesserung für die Bildungsbiographien bedeute, müsse sich erst beweisen. Eine endgültige Bewertung werde wohl erst in zwei oder drei Schulgenerationen möglich sein. Für StR
Rockenbauch
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) wird die Gemeinschaftsschule im Namen seiner Fraktionsgemeinschaft als guter Ansatz bezeichnet, um die Bildungsgerechtigkeit zu erhöhen, und dies insbesondere dann, und dies zeigten diverse wissenschaftliche Arbeiten, wenn an einer Schule die Möglichkeit bestehe, auch Abitur abzulegen. Ebenfalls positiv zum Beschlussantrag äußert sich StR
Körner
(SPD). Eine Grundsatzdebatte über die Gemeinschaftsschule sei insofern obsolet, da es den Schulen/den Schulträgern zwischenzeitlich möglich sei, selbst zu entscheiden, ob sie sich auf den Weg zu dieser Schulform machten oder nicht. Wie StR Rockenbauch wünscht er sich für seine Fraktion mehr Gemeinschaftsschulen, auch mit Oberstufen. Nach der 4. Klasse würden Stuttgarter Kinder im seitherigen Schulsystem im Alter von zehn Jahren aufgeteilt. Damit werde transportiert, wenigstens komme dieses bei vielen Menschen so an, "wer wie viel Wert ist". Hieraus leitet er die Frage ab, ob dieses für Stuttgart ein gutes Leitbild ist. Der Standard weltweit sei, so nicht vorzugehen. Abgelehnt wird von StR
Dr. Oechsner
(FDP) das in der Vergangenheit von der Sozialdemokratie verfolgte Ziel, die Gemeinschaftsschule als generellen Schultyp zu etablieren. Diesen Schultyp wertet er jedoch als sehr gute Ergänzung zum etablierten Schulsystem. Um Bildungsbiographien nicht unterbrechen zu müssen sei eine gymnasiale Oberstufe notwendig. Sinngemäß äußert sich StRin
von Stein
(FW). Sie weist auf die gute Entwicklung der Schulen in freier Trägerschaft trotz Schulgeld und häufig langer Anfahrtswege in den letzten Jahren hin. Da Kinder/Jugendliche alle unterschiedlich seien plädiere sie für schulische Vielfalt. Sie vertritt zudem die Position, dass ein Schulwechsel durchaus Chancen für Schüler/-innen bietet. Dieser letzten Äußerung schließt sich StR
Ebel
(AfD) an. Von ihm werden Zweifel am pädagogischen Konzept der Gemeinschaftsschule geäußert. Da offenbar dieser Schultyp noch nicht evaluiert worden sei, sei die Einführung einer Oberstufe verfrüht. Schüler/-innen, die die 10. Klasse in einer konventionellen Schule abgeschlossen hätten, könnten, und dies sei im Alter von 16, 17 Jahren zumutbar, an ein berufliches Gymnasium wechseln. Außer Frage steht für ihn, dass die Gemeinschaftsschule die Realschule unterminiert. Dagegen äußert sich StR
Walter
(PULS) mit Nachdruck positiv zum Beschlussantrag. Zur Kenntnis genommen gehöre, dass die acht Stuttgarter Gemeinschaftsschulen gute Arbeit leisteten. Dies lasse sich mittlerweile wissenschaftlich belegen.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt BMin
Fezer
fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung
wie beantragt
.
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