Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
196
13
Verhandlung
Drucksache:
367/2018
GZ:
JB
Sitzungstermin:
13.06.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Ganztagesgrundschulen - Umsetzung der Haushalts-
beschlüsse zur Finanzierung freier Träger
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 28.05.2018, GRDrs 367/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. In Ganztagesgrundschulen, in denen die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule von freien Trägern durchgeführt wird, wird rückwirkend ab 01.01.2018 eine Overheadpauschale in Höhe von 1.520.- Euro pro Mittagsgruppe für Halbtagesklassen (10 Stunden Betreuungszeit ca. von 12:00 bis 14:00 Uhr) finanziert.
2. An den Ganztagesgrundschulstandorten, an denen bereits heute eine Betreuung aus einer Hand erfolgt, dürfen künftig auch die Mittagsbetreuungsgruppen für Halbtagesklassen bei der Ermittlung der Leitungsfreistellung mit 0,15 % angerechnet werden. Die Leitungsfreistellung wird bei 200 % pro Schulstandort ge-deckelt. 20 % der Leitungsfreistellung können für die zentrale Aufgabenerledigung der Träger verwendet werden.
3. Weitere VGS-Gruppen des Schulverwaltungsamtes in Ganztagesgrundschulen werden sukzessive in Absprache mit dem jeweiligen Träger in die Hand des Trägers überführt und analog den Beschlussanträgen 1 - 2 finanziert.
4. Rückwirkend zum 01.01.2018 wird die Overheadpauschale für die freien Träger an Ganztagesgrundschulen um 700.- Euro auf 5.015.- Euro pro Klasse / pro Gruppe erhöht.
5. Die Kosten in Höhe von 408.000 Euro jährlich für die unter Beschlussziffer 1 - 3 beschriebenen Maßnahmen sowie die Kosten in Höhe von 201.600 Euro für das Haushaltsjahr 2018 und 229.600 Euro für das Haushaltsjahr 2019 für die unter Beschlussziffer 4 beschriebene Maßnahme werden im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - ausgewiesen. Die erforderlichen Mittel wurden vom Gemeinderat im Doppelhaushalt 2018/19 zur Verfügung gestellt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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