Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
196
13
VerhandlungDrucksache:
367/2018
GZ:
JB
Sitzungstermin: 13.06.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Ganztagesgrundschulen - Umsetzung der Haushalts-
beschlüsse zur Finanzierung freier Träger

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 28.05.2018, GRDrs 367/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. In Ganztagesgrundschulen, in denen die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule von freien Trägern durchgeführt wird, wird rückwirkend ab 01.01.2018 eine Overheadpauschale in Höhe von 1.520.- Euro pro Mittagsgruppe für Halbtagesklassen (10 Stunden Betreuungszeit ca. von 12:00 bis 14:00 Uhr) finanziert.

2. An den Ganztagesgrundschulstandorten, an denen bereits heute eine Betreuung aus einer Hand erfolgt, dürfen künftig auch die Mittagsbetreuungsgruppen für Halbtagesklassen bei der Ermittlung der Leitungsfreistellung mit 0,15 % angerechnet werden. Die Leitungsfreistellung wird bei 200 % pro Schulstandort ge-deckelt. 20 % der Leitungsfreistellung können für die zentrale Aufgabenerledigung der Träger verwendet werden.

3. Weitere VGS-Gruppen des Schulverwaltungsamtes in Ganztagesgrundschulen werden sukzessive in Absprache mit dem jeweiligen Träger in die Hand des Trägers überführt und analog den Beschlussanträgen 1 - 2 finanziert.

4. Rückwirkend zum 01.01.2018 wird die Overheadpauschale für die freien Träger an Ganztagesgrundschulen um 700.- Euro auf 5.015.- Euro pro Klasse / pro Gruppe erhöht.

5. Die Kosten in Höhe von 408.000 Euro jährlich für die unter Beschlussziffer 1 - 3 beschriebenen Maßnahmen sowie die Kosten in Höhe von 201.600 Euro für das Haushaltsjahr 2018 und 229.600 Euro für das Haushaltsjahr 2019 für die unter Beschlussziffer 4 beschriebene Maßnahme werden im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - ausgewiesen. Die erforderlichen Mittel wurden vom Gemeinderat im Doppelhaushalt 2018/19 zur Verfügung gestellt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
zum Seitenanfang