Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 748/2023
Stuttgart,
06/28/2023



Strategische Ziele für die Stuttgarter Straßenbahnen AG



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.07.2023
06.07.2023



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stimmt der strategischen Ausrichtung der SSB AG sowie den in der Begründung unter Ziffer 2. dargestellten ökologischen, ökonomischen und sozialen
Zielen zu.



Begründung:


1. Einführung / Vorgehensweise

Nachdem die strategischen Ziele für die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH, das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR sowie die Stadtwerke Stuttgart GmbH in den Jahren 2021 bzw. 2022 vom Gemeinderat beschlossen wurden, legt die Verwaltung nun die Ziele für die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) zum Beschluss vor.

Wie bereits in den Vorlagen der anderen Gesellschaften, werden die strategischen Ziele in Form eines Nachhaltigkeitsdreiecks dargestellt, das die 3 Perspektiven Ökologie, Ökonomie und Soziales beinhaltet. Sie stehen im Einklang mit dem in der Satzung formulierten Gesellschaftszweck und basieren auf dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag, mit dem die Landeshauptstadt Stuttgart als Aufgabenträgerin die SSB mit der Erbringung der Verkehrsleistung im straßengebundenen ÖPNV beauftragt hat.

Die Vorschläge zu den strategischen Zielen der SSB wurden aus dem Nahverkehrsplan und Nahverkehrsentwicklungsplan sowie den städtischen Vorgaben zur Klimaneutralität bzw. Planungen zur Klimamobilität hergeleitet und berücksichtigen damit auch den politischen Willen der Landeshauptstadt Stuttgart.



2. Strategische Ziele der Stuttgarter Straßenbahnen AG

Der Gesellschaftszweck als erste strategische Vorgabe lautet wie folgt:

Gegenstand des Unternehmens ist die Bedienung des öffentlichen Personennahverkehrs im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung in Stuttgart und dessen Umland, insbesondere mit Stadtbahnen, Straßenbahnen und Omnibussen. Die vorhandene Infrastruktur soll für weitere Dienstleistungen mit genutzt werden. Hierzu gehören insbesondere die Telekommunikation sowie die Verwaltung und Verwertung von betriebseigenen Grundstücken und Gebäuden.

Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben an anderen Unternehmen beteiligen, fremde Unternehmen erwerben sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten.


Die strategischen Ziele der SSB lassen sich in einem Nachhaltigkeitsdreieck wie folgt zusammenfassen:








Den Nachhaltigkeitszielen liegen strategische Kernthemen zugrunde, die in der als Anlage beigefügten Präsentation dargestellt sind. Die strategischen Eckpunkte werden durch das Leitbild der SSB ergänzt.


Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die vorliegenden strategischen Zielvorgaben zu einem Ausbau eines nachhaltigen, klimafreundlichen, verlässlichen ÖPNV für möglichst alle Teile der Gesellschaft führen. Dies ist nicht nur finanziell, sondern auch in der praktischen Umsetzung eine besondere Herausforderung für das Unternehmen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Umsetzung der dargestellten strategischen Ziele erfordert erhebliche Mittel. Daher muss die Finanzierung über mehrere Säulen sichergestellt werden.

Die Erlöse aus dem Linienverkehr sind die größte Einnahmequelle, weshalb sich die Tarifentwicklungen auch weiterhin an den Kostensteigerungen orientieren sollen. Der Verbund- und Verkehrslastenausgleich ist auch weiterhin zwingend notwendig und mittelfristig der Höhe nach anzupassen. Darüber hinaus sind und bleiben die Ertragszuschüsse aus Haushaltsmitteln der Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Defizitausgleich über die SVV wichtige Bausteine der Finanzierung des laufenden Betriebs. Für investive Vorhaben ist die SSB in erheblichem Umfang von Bundes- und Landesfördermitteln abhängig. Die Finanzierung der nicht durch Fördermittel abgedeckten Beträge erfolgt über die Aufnahme von Krediten oder die Gewährung von Investitionszuschüssen durch die LHS.

Die Umsetzung der strategischen Eckpunkte und die daraus resultierenden Investitionen erfordern nicht nur höhere öffentliche Fördermittel sowie die Einwerbung weiterer finanzieller Mittel auf dem Kapitalmarkt, die bisher noch nicht vorgesehen waren. Sie erfordern auch kapitalstützende Maßnahmen durch die LHS. Dies ergibt sich u.a. aus der Notwendigkeit, eine Eigenkapitalquote von mindestens 20 % einzuhalten, um überhaupt eine anteilige Fremdfinanzierung des Investitionsprogramms sicherstellen zu können. Bei einem derzeit zu beziffernden Investitionsvolumen von mehr als 3 Mrd. Euro im Zeitraum bis 2040, muss daher mit kapitalstützenden Maßnahmen der LHS im selben Zeitraum gerechnet werden. Die SSB wird daher zusammen mit der LHS das
Finanzierungskonzept für die Bereitstellung des notwendigen Eigenkapitals und Fremdkapitals weiterentwickeln.

Sofern im laufenden Geschäftsbetrieb keine Besserung der Einnahmensituation, entweder durch Mengenwachstum, Tarifsteigerungen o.ä. erzielt werden kann und auch die öffentlichen Fördermittel nicht signifikant erhöht werden, sind für die Umsetzung der Zielvorgaben neben kapitalstützenden Maßnahmen durch die LHS auch negative Auswirkungen auf das Jahresergebnis zu erwarten. Da die finanziellen Mittel der SVV nach aktueller Planung im Jahr 2025 aufgebraucht sein werden, sollen der SVV ab 2024 jährliche Zuschüsse aus dem Haushalt der LHS zur Verfügung gestellt werden, damit sie ihrer Verpflichtung aus dem Ergebnisabführungsvertrag, die Verluste der SSB zu decken, nachkommen kann. Laut Planungen der SSB, die jedoch jährlich neu überprüft werden, ist mit Beträgen von rund 100 Mio. € pro Jahr zu rechnen.

Die strategischen Eckpunkte der SSB können daher nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn es gelingt, die für investive Vorhaben sowie Verlustübernahmen erforderlichen Mittel im städtischen Haushalt bereitzustellen.

Angesichts der Herausforderungen ist es zwingend erforderlich, dass die Mobilitätswende mit einer höheren Förderquote als bisher durch Bund und Land mitfinanziert wird.

Finanzielle Auswirkungen

Wie in der Begründung dargestellt.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister


Anlagen

Präsentation zu den strategischen Zielen der Stuttgarter Straßenbahnen AG

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