Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS 5621-02
GRDrs 522/2015
Stuttgart,
06/23/2015



Stuttgarter Sportförderung;
hier: Sportverein Stuttgart-Gablenberg 1920 e.V. - Umbau und Sanierung des Vereinsheims




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.07.2015
15.07.2015



Beschlußantrag:

1. Dem SV Stuttgart-Gablenberg 1920 e.V. wird zum Umbau und Sanierung seines Vereinsheims, Waldebene Ost 209 in Stuttgart-Ost ein städtischer Zuschuss in Höhe von 70.245 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.

3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff, in der Fassung vom Januar 2014 Anwendung. 4. Die Auszahlung von 70.245 EUR wird im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse wie folgt gedeckt:

2016 50.000 EUR
2017 20.245 EUR


Begründung:


1. Angaben zum Verein


2. Angaben zum Bauvorhaben

2.1 Umbau und Sanierung des Vereinsheimes

Finanzielle Auswirkungen

Baukosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten für den Umbau und die Sanierung des Vereinsheimes des SV Stuttgart-Gablenberg belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 372.700 EUR. Davon sind nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung 319.850 EUR grundsätzlich zuschussfähig. Der dem Waldheimbetrieb zuzurechnende Anteil reduziert den für die Bezuschussung nach den Richtlinien zu Grunde zu legenden Kostenanteil auf 234.150 EUR. Die Kosten für die durchgeführten Maßnahmen sollen durch Eigenmittel des Vereins sowie Zuschüssen der Landeshauptstadt Stuttgart und des WLSB finanziert werden.


  • Eigenmittel inkl. Darlehen
193.825 EUR
  • Städt. Zuschuss für Ferienwaldheime
85.700 EUR
  • Zuschuss AG Ev. Ferien- und Waldheime
12.900 EUR
  • WLSB-Zuschuss
10.030 EUR
  • Städt. Zuschuss nach den Sportförderrichtlinien
70.245 EUR
Gesamtfinanzierung372.700 EUR

Der beantragte städtische Zuschuss in Höhe 70.245 EUR (rd. 30 % der zuschussfähigen Kosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt.

Der Investitionszuschuss beträgt insgesamt 70.245 EUR. Die erforderliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 70.245 EUR wird im Jahr 2015 im Teilfinanzhaushalt 2015 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche, in Anspruch genommen.

Die benötigten Eigenmittel (inkl. Zwischenfinanzierung) wurden nachgewiesen.

Die Bewilligung des Landeszuschusses durch den WLSB liegt vor.

Der Verein ist in der Lage, sowohl den Landeszuschuss als auch den städtischen Zuschuss zwischenzufinanzieren. Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

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<Anlagen>



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