Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS 5621-02
GRDrs
522/2015
Stuttgart,
06/23/2015
Stuttgarter Sportförderung;
hier: Sportverein Stuttgart-Gablenberg 1920 e.V. - Umbau und Sanierung des Vereinsheims
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.07.2015
15.07.2015
Beschlußantrag:
1. Dem SV Stuttgart-Gablenberg 1920 e.V. wird zum Umbau und Sanierung seines Vereinsheims, Waldebene Ost 209 in Stuttgart-Ost ein städtischer Zuschuss in Höhe von 70.245 EUR bewilligt.
2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.
3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff, in der Fassung vom Januar 2014 Anwendung.
4. Die Auszahlung von 70.245 EUR wird im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse wie folgt gedeckt:
2016 50.000 EUR
2017 20.245 EUR
In Höhe der in den Jahren 2016 und 2017 benötigten Mittel von 72.245 EUR wird die im Jahr 2015 im THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse, veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen.
Begründung:
1.
Angaben zum Verein
Der SV Stuttgart-Gablenberg hat derzeit 426 Mitglieder. Davon sind 208
(rd. 49 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Der Verein nimmt mit 2 Aktiven- und 10 Jugendmannschaften am Spielbetrieb des Württembergischen Fußballverbandes teil.
2.
Angaben zum Bauvorhaben
2.1
Umbau und Sanierung des Vereinsheimes
Das Vereinsheim des SV Gablenberg war altersbedingt in vielen Bereichen sanierungsbedürftig. Die Elektro- und Sanitärinstallationen entsprachen nicht mehr dem Stand der Technik. Um eine Trennung der Toiletten für die Gaststätte und den Sportbereich zu ermöglichen, wurden für die Sportler separate Toiletten geschaffen. Außerdem wurde eine zusätzliche behindertengerechte Toilette errichtet. Durch Auflagen des Brandschutzes mussten Veränderungen bei den Fluchtwegen vorgenommen werden.
Dazu kam, dass nach der Schließung des Waldheims Frauenkopf der SV Stuttgart-Gablenberg und die Evangelische Kirchenpflege Stuttgart übereingekommen sind, die Kinderstadtranderholung künftig auf dem Gelände des SV Stuttgart-Gablenberg auf der Waldebene Ost unter dem Namen „Ferienwaldheim Waldebene Ost“ durchzuführen. Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zwischen den beiden Parteien wurde im Februar 2014 abgeschlossen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren mit einer Verlängerungsoption der Evangelischen Kirchenpflege für weitere 5 Jahre. Der Waldheimbetrieb wurde im Sommer 2014 erfolgreich aufgenommen.
Um das Vereinsheim des SV Stuttgart-Gablenberg auch für die Anforderungen des Waldheimbetriebes herzurichten, waren umfangreiche Umbaumaßnahmen, insbesondere im Bereich der Küche und der Theke, erforderlich.
Damit der Betrieb des Waldheimes ab dem Sommer 2014 erfolgen konnte, mussten die hierfür erforderlichen Bauarbeiten im Frühjahr 2014 durchgeführt werden. Die Maßnahmen im Sportbereich wurden im Frühjahr 2015 fertiggestellt. Wegen der Dringlichkeit der Maßnahmen wurde dem Verein die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gemäß Ziffer C.2.3.1.3 Punkt 4, zweiter Satz der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung, erteilt.
Für die durch den Betrieb als Waldheim erforderlichen Umbaumaßnahmen entstandenen Kosten hat die Evangelische Kirchenpflege einen städtischen Zuschuss nach den Förderrichtlinien über Investitionszuschüsse für die Ferienwaldheime in Höhe von 85.700 EUR erhalten (GRDrs 732/2014). Dieser Zuschuss wurde an den SV Stuttgart-Gablenberg weitergeleitet. Die Berechnung des städtischen Zuschusses nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung war erst möglich, nachdem die Höhe des Zuschusses zur Förderung der Ferienwaldheime feststand.
Finanzielle Auswirkungen
Baukosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten für den Umbau und die Sanierung des Vereinsheimes des SV Stuttgart-Gablenberg belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt
372.700 EUR.
Davon sind nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung 319.850 EUR grundsätzlich zuschussfähig. Der dem Waldheimbetrieb zuzurechnende Anteil reduziert den für die Bezuschussung nach den Richtlinien zu Grunde zu legenden Kostenanteil auf 234.150 EUR. Die Kosten für die durchgeführten Maßnahmen sollen durch Eigenmittel des Vereins sowie Zuschüssen der Landeshauptstadt Stuttgart und des WLSB finanziert werden.
Eigenmittel inkl. Darlehen
193.825 EUR
Städt. Zuschuss für Ferienwaldheime
85.700 EUR
Zuschuss AG Ev. Ferien- und Waldheime
12.900 EUR
WLSB-Zuschuss
10.030 EUR
Städt. Zuschuss nach den Sportförderrichtlinien
70.245 EUR
Gesamtfinanzierung
372.700 EUR
Der beantragte städtische Zuschuss in Höhe 70.245 EUR (rd. 30 % der zuschussfähigen Kosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt.
Der Investitionszuschuss beträgt insgesamt 70.245 EUR. Die erforderliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 70.245 EUR wird im Jahr 2015 im Teilfinanzhaushalt 2015 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche, in Anspruch genommen.
Die benötigten Eigenmittel (inkl. Zwischenfinanzierung) wurden nachgewiesen.
Die Bewilligung des Landeszuschusses durch den WLSB liegt vor.
Der Verein ist in der Lage, sowohl den Landeszuschuss als auch den städtischen Zuschuss zwischenzufinanzieren. Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dr. Susanne Eisenmann
Anlagen
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