Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1276/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/03/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



KfZ-Zulassungs- und Führerscheinstelle

Beantwortung / Stellungnahme

Voruntersuchung auf dem Bestandsgelände

Im 2. Quartal 2021 wurde durch das Hochbauamt eine Voruntersuchung für eine bauliche Ertüchtigung auf dem Bestandsgelände durchgeführt.

Insgesamt wurden 6 mögliche Optionen betrachtet:




· Option 1:

Abbruch Fahrzeughalle und Ersatz durch Neubau an gleicher Stelle

· Option 2:

Abbruch Fahrzeughalle und Erweiterungsbau längs am Hauptgebäude

· Option 3:

Abbruch Fahrzeughalle und gestaffelter Erweiterungsbau längs am Hauptgebäude

· Option 4:

Abbruch Fahrzeughalle und Aufstockung des Bestandsgebäudes

· Option 5:

Neubau auf dem bestehenden Parkplatz und anschließender Abbruch des Bestandsgebäudes

· Option 6:

Abbruch Bestandsgebäude und Neubau teilweise auf bisheriger Grundfläche


Im Ergebnis hat sich allerdings ergeben, dass die Voruntersuchung nicht auskömmlich ist, um auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen. Teilweise basieren die Varianten auf den bisherigen Organisationsstrukturen, teilweise wurden neue, dynamische Abläufe zugrunde gelegt. Teilweise ist ein Interim erforderlich, teilweise nicht.

Auch die Grobkostenannahmen variieren sehr stark. Insofern müssen die Varianten gemeinsam mit dem Nutzer vertiefend untersucht und ein Kompromiss gefunden werden, um eine praxisgerechte Lösung zu finden, die unter Berücksichtigung der bestmöglichen Arbeitsbedingungen auch aus wirtschaftlicher Sicht vertretbar ist. Zudem muss eine ggf. mögliche Erweiterungsfläche auf dem benachbarten Gelände des TÜV Süd in die Untersuchungen einbezogen werden.


Neuer Standort Leitzstraße 4

Der Verwaltung wurde ein Angebot für einen schlüsselfertigen Neubau in der Leitzstraße 4 unterbreitet.

Das Raumprogramm der Zulassungsstelle kann im EG, 1. OG und Teilen des 2. OG abgedeckt werden. In der Tiefgarage stehen 73 Stellplätze zur Verfügung, die vollständig der KFZ-Zulassungsstelle zur Verfügung gestellt werden.

Im Neubau gibt es ferner im 3. und 4. OG weitere Flächen (insgesamt 3.500 m²), die für die Zulassungsstelle nicht benötigt werden.

Im 5. OG soll eine Aufenthaltsfläche für alle Nutzer entstehen.

Nach einer ersten Einschätzung durch das Amt für öffentlichen Ordnung sind die Stellplätze knapp bemessen. Für die anderen im Gebäude möglichen Nutzungen können somit keine Stellplätze angeboten werden.

Für die Fläche im 3. und 4. OG gibt es aufgrund der Lage keinen Bedarf für andere städtische Nutzungen, da das Objekt fernab von anderen städtischen Nutzungen gelegen ist. Eine externe Vermietung von Büroflächen ist aufgrund des sich abzeichnenden Überangebots nicht zu vertreten.

Unabhängig davon müsste der Erwerb einer maßgeschneiderten Zulassungsstelle vor dem Hintergrund des § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB geprüft werden, ob dies ein vergaberechtlich relevanter Vorgang ist.

Aus Sicht der Verwaltung ist es zielführender, auf dem Bestandsgelände ggf. unter Hinzuziehung weiterer Flächen vom TÜV Süd eine zukunftsfähige Zulassungsstelle zu errichten.


Vorliegende Anträge/Anfragen

470/2021 Nr. 3 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 481/2021 CDU; 1006/2021 FDP; 1191 Freie Wähler




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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