Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
145/2014
GZ:
5650-11
Sitzungstermin: 26.03.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Generalsanierung des "Haus der Athleten" am Olympiastützpunkt Stuttgart;
- Vorprojektbeschluss

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.03.2014, öffentlich, Nr. 96
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 27.02.2014, GRDrs 145/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Machbarkeitsstudie für eine Generalsanierung des "Haus der Athleten" am Olympiastützpunkt Stuttgart im Jahr 2016 nach den Plänen (Anlage 2) des Architekturbüros Herrmann + Bosch vom 14.12.2012 und der vom Hochbauamt geprüften und aktualisierten Kostenannahme (Anlage 1) vom Februar 2014 in Höhe von 2,001 Mio. EUR zuzüglich der Baupreisentwicklung bis 2016 in Höhe von 60.000 EUR, also insgesamt 2,061 Mio. EUR, wird zugestimmt.

2. Bund und Land haben für das Jahr 2014 eine Beteiligung in Höhe von jeweils einem Drittel an den Gesamtkosten in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Bund und Land einen Antrag mit dem Ziel der Bereitstellung der entsprechenden Zuwendung im Haushaltsjahr 2016 zu stellen.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, gegenüber Bund und Land eine Finanzierungszusage für das Jahr 2016 zu machen. Die hierfür erforderliche Verpflichtungsermächtigung ist im Haushaltsplan 2014, 2015 nicht vorhanden. Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 2,061 Mio. EUR sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2016/2017 als Vorbelastung in den Haushaltsplan 2016/2017 aufzunehmen.

4. Der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,061 Mio. EUR im Teilfinanzhaushalt 2014 THH 520, Amt für Sport und Bewegung Projekt-Nr. 7.520322 OSP Haus der Athleten Ausz. Gr. 7871 wird zugestimmt. Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt im Rahmen des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen 2014.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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