Abschnitt C 2.3.1 der „Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung“ der Landeshauptstadt Stuttgart regelt, dass für Sportbauvorhaben, an deren Realisierung die Landeshauptstadt Stuttgart ein Interesse hat und die in Abstimmung mit der Bedarfsanalyse und Zielverträglichkeit der Sportentwicklung Stuttgart stehen, Baukostenzuschüsse gewährt werden. Die Auszahlung bewilligter Zuschüsse erfolgt – vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel – anteilig in Raten entsprechend dem Baufortschritt. 2. Ausgangslage Baukostenzuschüsse
Aktuell beträgt der Haushaltsplanansatz für Baukostenzuschüsse insgesamt 985.700 EUR pro Jahr. Von diesem Pauschalbetrag werden für „kleinere“ Zuschüsse regelmäßig rund 570.000 EUR pro Jahr für besonders dringliche und unaufschiebbare Sanierungsmaßnahmen der Vereine (Verwaltungsentscheidung, im Einzelfall nach ZO bis 31.000 EUR) benötigt. Es handelt sich dabei um „kleinere“ Maßnahmen, wie z.B. energetische Sanierungen, Reparaturen, Erneuerung von Heizungen, Fenstern, etc.. Die Mittel für diese „kleineren“ Zuschüsse, die in Verwaltungszuständigkeit gewährt werden, wurden zum Doppelhaushalt 2016/2017 um 50.000 EUR von 520.000 EUR auf 570.000 EUR erhöht (vgl. GRDrs 446/2015). Der verbleibende Teil des Planansatzes von rund 415.700 EUR ist für „größere“ Bau- oder Sanierungsvorhaben (Gemeinderatsbeschluss, im Einzelfall nach ZO über 31.000 EUR) vorgesehen. 3. Entwicklung Baukostenzuschüsse seit dem Doppelhaushalt 2012/2013
Der Haushaltsplanansatz für Baukostenzuschüsse an die Sportvereine wurde im Jahr 2011 um 45.000 EUR und in den Jahren 2012 bis 2014 um jeweils 350.000 EUR gekürzt, um mit diesen Mitteln rund die Hälfte des städtischen Anteils für die Sanierung und Erweiterung der Molly-Schauffele-Halle zu finanzieren. In den letzten Jahren ist ein stetiger Anstieg der Bauvorhaben der Vereine zu verzeichnen, da die Bausubstanz der vereinseigenen Sportstätten und Gebäude veraltet und dringend sanierungsbedürftig ist. Damit verbunden ist eine Zunahme der Zuschussanträge. Auch Preissteigerungen bei den Baumaßnahmen führen zwangsläufig zu höheren Baukosten und damit zu deutlich gestiegenen Förderansprüchen der Vereine. Die Kürzung um insgesamt 1.095.000 EUR, sowie die Entwicklung bei den Zuschussanträgen hat dazu geführt, dass vom Gemeinderat bewilligte städtische Baukostenzuschüsse für „größere“ Bauvorhaben der Vereine (im Einzelfall nach der ZO über 31.000 EUR Zuschusshöhe) nicht mehr im jeweiligen Haushaltsjahr finanziert und somit auch nicht entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt ausbezahlt werden können. Leidtragende dieser Entwicklung sind die Sportvereine, bei denen wichtige Bauvorhaben und notwendige, meist energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den vereinseigenen Immobilien anstehen. Um diese Vorhaben trotzdem durchführen zu können, müssen die Vereine den städtischen Anteil an den Baukosten über Jahre über Bankdarlehen zwischen finanzieren. 4. Aktuelle Situation bei den „größeren“ Baukostenzuschüssen (Stand Januar/2017) Die aktuelle Finanzsituation bei den „größeren“ Baukostenzuschüssen stellt sich zusammengefasst wie folgt dar (vgl. Anlage 1):
Auf die beiden in Block D genannten Projekte des TEC Waldau (Neubau 3-Feld-Halle) sowie des WTB (energetische Sanierung) besteht nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung ein sachlicher Anspruch auf Bezuschussung. Die bestehende 2-Feld-Tennishalle des TEC Waldau ist baulich marode, energetisch nicht mehr tragbar und entspricht nicht den sportfunktionalen Anforderungen. Die energetische Sanierung des Landesleistungszentrum Tennis (LLZ) ist dringend erforderlich. Bund, Land und WTB haben bereits 75 % der Gesamtfinanzierung zugesagt. Der städtische Anteil beläuft sich auf 25 % der Kosten. Sowohl der TEC Waldau als auch der WTB möchten ihre Vorhaben aufgrund ihrer besonderen Dringlichkeit 2017 realisieren. Vorhaben mit einem Fördervolumen dieser Größenordnung sind nicht aus der Jahrespauschale finanzierbar. Die Mittelanmeldung und -bereitstellung hat bei solchen Großprojekten regelmäßig über das Haushaltsplanverfahren zu erfolgen (Wunschliste).
5. Fazit
Seit dem Doppelhaushalt 2012/2013 ist die Sportverwaltung zunehmend nicht mehr in der Lage, der Intention der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung gerecht zu werden und den Vereinen die Zuschüsse nach Baufortschritt auszubezahlen. Das Budget ist derzeit für Baukostenzuschüsse durch beschlossene bzw. zur Beschlussfassung anstehende Bauvorhaben der Vereine jeweils schon für die Folgejahre erschöpft. Ursächlich hierfür sind insbesondere die teilweise Finanzierung des städtischen Anteils an der Sanierung der Molly-Schauffele-Halle aus diesem Budget, sowie die Zunahme bei den Zuschussanträgen durch die Vereine. Mit in ausreichender Höhe zusätzlich in 2017 bereitgestellten Mitteln wäre die Sportverwaltung in der Lage, die jeweils aufgezählten Förderansprüche der Vereine gemäß der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung in den Jahren 2016 und 2017 zu erfüllen, was ihr derzeit aber wegen mangelnder Verfügbarkeit der Mittel (Vorbehalt innerhalb der Richtlinien) nicht möglich ist (vgl. Anlage 1). 6. Ausblick
In der Anlage 1, Block E werden die Projekte aufgelistet, die von Seiten der Vereine ab 2018 zur Realisierung anstehen und die der Sportverwaltung bereits heute bekannt sind. Konkrete Kostenermittlungen liegen dafür aber noch nicht vor. Die Sportverwaltung wird im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen 2018/2019 einen aktualisierten Bericht über die Finanzsituation bei den Baukostenzuschüssen vorlegen. Projekte mit hohen Fördervolumina sind zur Anmeldung auf der Ämterwunschliste vorgesehen.
Beteiligte Stellen Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen 360/2016 (CDU-Fraktion) 363/2016 (Fraktion B90/DIE GRÜNEN 360/2016 (CDU-Fraktion) 363/2016 (Fraktion B90/DIE GRÜNEN) Dr. Martin Schairer Übersicht BKZ Stand 01-2017 <Anlagen> zum Seitenanfang