Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 6/2012
Stuttgart,
03/02/2012



Bau der Stadtbahnstrecke U12 vom Löwentor bis zum Hallschlag
Städtische Begleitmaßnahmen und Vorteilsausgleich
- Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.03.2012
14.03.2012
27.03.2012
28.03.2012
29.03.2012



Beschlußantrag:

1. Der Umsetzung von städtischen Begleitmaßnahmen im Zuge des Stadtbahnbaus der U12 2.TA, vom Löwentor bis Hallschlag nach den Plänen des Ingenieurbüros Mailänder Consult vom 14.11.2011 und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 16.02.2012 (Anlage 1) sowie dem Vorteilsausgleich an die SSB mit Gesamtkosten von 2.220.000 € (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 120.000 €) wird zugestimmt.

2. Die Auszahlungen in Höhe von 2.100.000 € (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 Tiefbauamt beim Projekt 7.661014 - U12 Löwentorstraße - Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen - wie folgt gedeckt:
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens von 2.100.000 € für die städtischen Begleitmaßnahmen und den Vorteilsausgleich (Beleuchtung, Signaltechnik, Kanalbau), sämtliche erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen. 4. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich 120.000 € sind zu einem Anteil von 48.000 € im Einzelobjekt 7.661014 veranschlagt. Der Restbetrag von 72.000 € wird aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen, auf das v. g. Projekt umgesetzt.


Begründung:


Im Jahr 2009 stimmte der Ausschuss für Umwelt und Technik den Planungen für den Bau der Stadtbahnstrecke der U12 vom Löwentor bis zum Hallschlag und der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu (GRDrs 147/2009). Teil der Planungen sind auch die städtebaulichen Veränderungen in der Löwentorstraße. Auf anschließenden Antrag der Stuttgarter Straßenbahn AG (SSB) hat das Regierungspräsidium Stuttgart am 23.02.2011 diese Planfeststellung beschlossen.

Die SSB hat im Oktober 2011 mit dem Gleisbau in diesem 2. Teilabschnitt begonnen. Er umfasst den Neubau von der Kreuzung Prag-/Löwentorstraße (Löwentor) entlang der Löwentorstraße bis zur vorübergehenden Endhaltestelle Hallschlag im Bereich der Kreuzung Löwentorstraße - Hallschlag mit einer Länge von 2.020 m (Übersichtsplan in Anlage 2).

Durch den Stadtbahnausbau ändern sich auf fast der gesamten Länge die Fahrbahnränder. Im Rahmen von städtischen Begleitmaßnahmen soll gleichzeitig eine städtebauliche Aufwertung dieses Bereiches durch eine Umgestaltung des öffentlichen Straßenraumes erfolgen. Der geplante neue Straßenquerschnitt sieht zukünftig pro Richtung einen Fahrstreifen und einen Radfahrstreifen vor. Die verbleibenden Restflächen werden durch die Schaffung von breiten Grünstreifen mit Baumreihen im Seitenraum für die städtebauliche Aufwertung der Straße verwendet. Des Weiteren werden drei Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen umgebaut, drei weitere Knotenpunkte bleiben signalgeregelt.

Die Ausführungspläne für den Straßen- und Kanalbau liegen vor und werden derzeit geprüft. Der Beginn der Straßen- und Kanalbauarbeiten ist für April 2012 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der Stadtbahn soll in diesem Teilabschnitt im September 2013 erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen

Die SSB finanziert lediglich die Planung und den Bau der Änderungen an Straßenverkehrsflächen, Kanalanlagen und Grünflächen, die durch den Stadtbahnbau bedingt sind. Hierzu zählt auch die durch den Stadtbahnbau notwendige Verpflanzung von Bäumen im Oktober 2011. Ein wesentlicher Anteil der Umgestaltungen im Zuge der oben beschriebenen städtischen Begleitmaßnahmen ist jedoch nicht stadtbahnbedingt und somit auch nicht förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), weshalb sie nicht von der SSB finanziert werden können. Die Kosten hierfür sind von der Landeshauptstadt Stuttgart zu tragen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat außerdem einen Vorteilsausgleich an die SSB entsprechend den Vereinbarungen der Stadt mit der SSB für stadtbahnbedingte Veränderungen an Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtung und Kanalbau zu zahlen.

Die Kosten für die Realisierung der dargestellten, städtebaulich ergänzenden Maßnahmen und für den Vorteilsausgleich, die in den Jahren 2011 bis 2014 von der Landeshauptstadt Stuttgart (Tiefbauamt) zu tragen sind, betragen insgesamt ca. 2,1 Mio. Euro.
Die Kostenaufteilung ist in Anlage 1 angegeben.

Diese Kosten von 2.100.000 € werden aus der Einzelmaßnahme U12 Löwentorstraße finanziert, welche für die Löwentorstraße seit dem Doppelhaushalt 2010/2011 bereitgestellt sind.

PS-Nr.: 7.661014.300.007
Auftrag SAP: M7662403903G Planung Straße (2011-03-0003)

CATS-Auftrag: M7660013099C (aktivierungsfähige Eigenleistungen)


Beteiligte Stellen

Referat WFB, SSB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Kostenanschlag (Anlage 1)
Übersichtsplan (Anlage 2)
Folgekostenberechnung (Anlage 3)

U12 2.TA Löwentor - Hallschlag
- Baubeschluss -


Kostenanschlag 16.02.2012


Straßenbau, Kanalbau incl. Ausstattung 1.310.000 €

Straßenbeleuchtung 125.000 €

Planung 130.000 €

Vorteilsausgleich an SSB für
Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtung und Kanalbau 500.000 €

Unvorhergesehenes 35.000 €

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Gesamtauszahlungen 2.100.000 €
Aktivierungsfähige Eigenleistungen 120.000 €
(nicht zahlungswirksam)
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Gesamtkosten 2.220.000 €



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Anlage 3 Folgelastenbeleg GRDrs. 6_2012_U12.pdfAnlage 3 Folgelastenbeleg GRDrs. 6_2012_U12.pdfAnlage_2_übersichtsplan.pdfAnlage_2_übersichtsplan.pdf