Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
397
23
Verhandlung
Drucksache:
229/2021
GZ:
T
Sitzungstermin:
13.10.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder,
Typenbau Freibadstraße 84 in Stuttgart-Vaihingen
- Baubeschluss
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 08.10.2021, öffentlich, Nr. 145
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik vom 12.10.2021, öffentlich, Nr. 334
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats T vom 22.09.2021, GRDrs 229/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau der 4-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Freibadstraße 84 in Stuttgart-Vaihingen, in Typenbauweise
nach den Plänen der Architekten
Michel + Wolf Architekten (Anlage 4) vom 15.07.2021
der Baubeschreibung (Anlage 5) vom 15.07.2021
und dem durch das Hochbauamt geprüften
Kostenanschlag (Anlage 2) vom 08.09.2021
mit voraussichtlichen Gesamtkosten der
Baumaßnahme einschließlich Abbruch und Einrichtung
bei Fertigstellung in Höhe von 4.542.000 EUR
wird zugestimmt.
In den Gesamtkosten enthalten sind Kosten für die Photovoltaikanlage (inkl. Nebenkosten) in Höhe von 48.000 EUR, die Außenanlagen in Höhe von 546.000 EUR (inkl. Nebenkosten) und Einrichtungskosten in Höhe von 169.500 EUR.
2. Die Gesamtkosten in Höhe von 4.542.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233238 Kita Vaihingen, Freibadstraße 84, Neubau, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, gedeckt. Davon stehen 3.962.500 EUR beim Projekt 7.233238 bereit und 48.000 EUR werden aus Contracting-Mitteln im THH 360 - Amt für Umweltschutz sowie 474.500 EUR aus dem THH 510 - Jugendamt, Projekt 7.519365 - Sonstige Investitionen Kitas finanziert. Der zusätzliche Mittelbedarf von 57.000 EUR wird als Vorbelastung bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms zum Doppelhaushalt 2022/2023 bereitgestellt.
3. Folgelasten:
Den jährlichen Folgelasten von insgesamt 536.513 EUR wird zugestimmt. Davon sind 253.690 EUR für die Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) bereits bei der Kita-Betriebskostenpauschale 2018/2019 Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510- Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in Städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt und werden mit Inbetriebnahme der Einrichtung entsprechend in den Ämterbudgets umgesetzt.
4. Personalbedarf
Vom zusätzlichen, zur voraussichtlichen Inbetriebnahme der Einrichtung im Sommer 2023, entstehenden Personalbedarf im Umfang von 5,4826 VZK wird Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, ab Inbetriebnahme der Einrichtung bis zum 31.12.2023 außerhalb des Stellenplans Personal im Umfang von 5,4826 VZK zu beschäftigen (davon 2,6102 VZK in Entgeltgruppe S 8b TVöD SuE, 1,4737 VZK in Entgeltgruppe S 8a TVöD SuE, 1,4500 VZK in Entgeltgruppe S 3 TVöD SuE und -0,0513 VZK in Entgeltgruppe EG 3 TVöD). Über die Stellenschaffung ist im Stellenplanverfahren zum Doppelhaushalt 2024/2025 zu entscheiden.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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