Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 827/2022
Stuttgart,
12/05/2022



Verlängerung der Ermächtigungen zur Beschäftigung von Personal als persönliche Ansprechpartner*innen im Ausbildungscampus



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
12.12.2022
14.12.2022
15.12.2022



Beschlußantrag:

1. Vom zusätzlichen Personalbedarf für persönliche Ansprechpartner*innen beim Jobcenter für die vermittlerische Betreuung von Schüler*innen im Ausbildungscampus im Umfang von 3,00 VZK in der Entgeltgruppe 10 TVöD wird Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans ab 01.01.2023 entsprechend der befristeten Überlassung der Mieträume in der Jägerstraße 14 - 18 an den Ausbildungscampus befristet bis zum 31.12.2023 Personal beim Jobcenter in der Entgeltgruppe 10 TVöD im Umfang von 3,00 VZK einzustellen.

2. Die Arbeitsverträge des auf den Ermächtigungen eingestellten Personals dürfen unbefristet abgeschlossen werden. Nach Ablauf der Ermächtigungen wird das Personal auf Stellen des Stellenplans weiterbeschäftigt.

3. Der Verlängerung der unentgeltlichen Überlassung der Mieträume in der Jägerstraße 14 - 18 an den Ausbildungscampus Stuttgart bis 31. Dezember 2023 wird unter dem
Vorbehalt der Fortsetzung des städtischen Mietverhältnisses in der Jägerstraße zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu 1. und 2.

Der Stuttgarter Bildungscampus e. V. verfolgt mit seinem Angebot Ausbildungscampus das Ziel der sozialen und beruflichen Integration von jungen Geflüchteten und Neuzugewanderten, die eine erweiterte und individuelle Beratung am Übergang Schule und Beruf, aber auch während der Qualifizierung benötigen. Zu diesem Zweck werden auch engagierte Unternehmen und bürgerschaftlich Engagierte beraten und unterstützt. Damit gelingt es, den Erfolg der schulischen und betrieblichen Ausbildung abzusichern.

Mit seinen Ankommens-, Begegnungs- und Lernräumen schafft der Ausbildungscampus einen persönlichen und niederschwelligen Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

Der Stuttgarter Bildungscampus e. V. stellt sicher, dass 2,8 qualifizierte Mitarbeiter*innen ein bedarfsgerechtes Programmangebot zur Unterstützung junger Geflüchteter oder zur Beratung von in der Ausbildung engagierten Unternehmen planmäßig anbietet. Mit gezielten Informationsmaßnahmen wird die Zielgruppe erreicht. Primäres Ziel ist, dass junge Geflüchtete und Neuzugewanderte, die Unterstützung am Übergang Schule und Beruf, aber auch während der Qualifizierung (Schule oder Ausbildung) benötigen, das Programm akzeptieren und aktiv nutzen, sie ihre Fähigkeiten und ihr Wissen erweitern, mit dem Ergebnis, dass sich ihr Handeln ändert und langfristig eine fundierte Lebensgrundlage entsteht.

In der GRDrs. 910/2017, Anlage 14 wurden erstmalig Ermächtigungen zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans im Umfang von 3,00 VZK in EG 10 als Persönliche Ansprechpartner*innen im Ausbildungs­campus Stuttgart zur Verfügung gestellt und mit GRDrs. 783/2020 befristet bis zum 31.12 2022 verlängert.

Mit der Implementierung der persönlichen Ansprechpartner*innen des Jobcenters vor Ort wird neben der Sicherstellung einer frühzeitigen schulischen und beruflichen Orientierung und damit einhergehend einer passgenauen Berufswegplanung auch die Erfüllung des gesamtgesellschaftlichen Auftrags, eine Perspektive für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu schaffen, Rechnung getragen. Die Schüler*innen werden von den im Ausbildungscampus vorgehaltenen persönlichen Ansprechpartner*innen, im Umfang von 300 % VZK, vermittlerisch betreut, soweit sich diese im SGB II-Leistungsbezug befinden.

Durch die Ermächtigungen zur Beschäftigung von persönlichen Ansprechpartner*innen im Ausbildungscampus wird darüber hinaus ermöglicht, rechtskreisübergreifende Integrationsstrategien (von der Jugendhilfe SGB XIII in das SGB II) für junge (unbegleitete) minderjährige Flüchtlinge zu etablieren und damit frühzeitig die Weichen für eine erfolgreiche berufliche und soziale Integration zu stellen.

Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Beratung von Unternehmen zum Thema „Einstellung und Ausbildung von Geflüchteten“ und die Vernetzung der vorhandenen Angebote, auch für Arbeitgebende. Der Ausbildungscampus ist – durch die Präsenz unterschiedlicher Arbeitsmarktakteure vor Ort - eine wichtige gemeinsame Anlaufstelle für Betriebe und junge Geflüchtete von IHK, HWK, Agentur für Arbeit und Jobcenter.

In der Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023, GRDrs 198/2021, wurden die finanziellen Bedarfe für die Weiterführung des Ausbildungscampus bis 31.12.2023 und die sich daraus ergebende Gewährung eines städtischen Betriebskostenzuschusses in Form einer Fehlbetragsfinanzierung in Höhe von rd. 150.000 EUR für das Jahr 2023 dargestellt.

In den Haushaltsplanberatungen wurde der Vorlage zugestimmt.

Die Ermächtigungen sind entsprechend der befristeten Überlassung der Mieträume in der Jägerstraße 14 - 18 an den Ausbildungscampus zeitlich befristet bis 31.12.2023.

Zu 3.

Der Ausbildungscampus bündelt seit April 2017 erfolgreich die Unterstützungsangebote unterschiedlicher Behörden, Institutionen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft an einem Ort. Die Räumlichkeiten des Ausbildungscampus sind als einladender Ort konzipiert. Zentrum ist ein multifunktionaler Empfangs-, Begegnungs- und Lernraum. Darüber hinaus sind Räume für vertrauliche Gespräche, die Arbeitsplätze der hauptamtlich Tätigen und Netzwerkpartner*innen, eine Küche und Sanitäranlagen vorhanden. Sie umfassen eine Fläche von ca. 600 m² und befinden sich im Gebäude der Jägerstraße 14 - 18, welches eigens für die städtischen „Flüchtlingsdienststellen“ angemietet wurde. Neben dem Ausbildungscampus sind dort die Abteilung Flüchtlinge des Sozialamts, das Sachgebiet Flüchtlinge der Ausländerbehörde des Amts für öffentliche Ordnung sowie ein Teilbereich der Abteilung Migration und Teilhabe des Jobcenters untergebracht, wodurch eine enge Verzahnung dieser Bereiche möglich ist.

Die Kosten für die Räumlichkeiten trägt die Landeshauptstadt Stuttgart - derzeit befristet bis 31.12.2022 (s. GRDrs 946/2016 „Kostenfreie Überlassung von Räumlichkeiten für den Ausbildungscampus Stuttgart in der Jägerstraße 14 - 18 in Stuttgart-Mitte“ und GRDrs. 783/2020). Träger des Ausbildungscampus ist der gemeinnützige Verein „Stuttgarter Bildungscampus e. V.“, der sich insbesondere aus Spenden der großen Partner - Daimler AG, Robert Bosch GmbH und Porsche AG - finanziert. Mit der Verlängerung der unentgeltlichen Überlassung der Mieträume bis 31. Dezember 2023 leistet die Landeshauptstadt Stuttgart einen weiteren wichtigen Beitrag für die Aufrechterhaltung des Angebots des Ausbildungscampus Stuttgart.

Finanzielle Auswirkungen


Zu 1. und 2.

Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten fachspezifischer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die Stellen entsteht.

Die Aufwendungen sind im Haushalt 2023 bereits berücksichtigt.

Zu 3.

Die Miet- und Nebenkosten für die Fläche in der Jägerstraße 14 - 18 mit 902,19 m² (davon 441 m² Bürofläche, 461,19 m² Nebennutz-/Verkehrsflächen EG/OG) werden von der LHS übernommen. Die Monatsmiete beträgt seit 01.01.2022 aktuell 9.734,63 € (10,79 €/m²) zzgl. 3.157,67 € Betriebskosten (3,50 €/m²), was einem jährlichen Aufwand von 154.707,60 € entspricht. Die Nettokaltmiete erhöht sich jährlich um 2 %. Diese werden aus dem THH 230 - Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030, Amtsbereich - Immobilienverwaltung, KontenGr. 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referat AKR und Referat WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

-

<Anlagen>



zum Seitenanfang