Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1217/2013
Stuttgart,
11/08/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2013



Haushalt 2014/2015 Finanzierung des Haushalts
hier: Ziffer 1 Rathausgarage


Beantwortung / Stellungnahme


Unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gesichtspunkte wird vorgeschlagen, die Realisierung des Bauvorhabens über das städtische Wohnungsunternehmen (SWSG) nicht weiter zu verfolgen:

1.
Die SWSG betreibt strategisch die systematische Erneuerung ihres Mietwohnungsbestandes. Darüber hinaus wird die SWSG in den kommenden Jahren insbesondere im Neubau von Mietwohnungen, gerade auch im geförderten Wohnungsbau, noch stärker als in der Vergangenheit aktiv sein müssen, um einen wesentlichen Beitrag zu den wohnungspolitischen Zielsetzungen der Landeshauptstadt zu leisten.

Daraus resultiert in der Mittelfristplanung ein Investitionsvolumen von ca. 60 Mio. Euro p.a., in 2014 aufgrund einiger Verschiebeeffekte sogar fast 90 Mio. Euro. Zur Finanzierung dieses Programmes muss die SWSG jährlich einen Eigenkapitalanteil von ca. 25 Mio. Euro erwirtschaften.

Mit diesen strategischen Planungen und Vorhaben ist die wirtschaftliche Leistungsgrenze der SWSG erreicht.
Würde die SWSG das Projekt Rathausgarage realisieren, würden deshalb neuen Mietwohnungen nicht gebaut und energetische Sanierungen / Modernisierungen nicht durchgeführt werden können.

Außerdem hat die SWSG nach eigener Einschätzung keine belastbaren Erfahrungen im Bereich Gewerbebau für ein so großes Einzelprojekt und kann deshalb auch keinen zusätzlichen Nutzen in das Vorhaben einbringen.

2.
Die Rathausgarage ist steuerrechtlich Teil des Betriebs gewerblicher Art (BgA) „Ver-
pachtete Parkplätze und Parkhäuser, Rathausgarage“. Bei allen Fragen bezüglich
der Neubebauung der Rathausgarage sind daher auch steuerrechtliche Fragestellungen
zu berücksichtigen.

Das Herauslösen des Grundstücks aus dem BgA hätte zur Folge, dass die bestehenden
stillen Reserven (Differenz zwischen Buchwert des Grundstücks und Teilwert/Verkehrs-
wert) zu versteuern wären. Hier wäre mit einer Steuerbelastung von mindestens rund 1,5
Mio. EUR zu rechnen.

Zu beachten ist, dass in jedem Fall Grunderwerbsteuer (ca. 300.000 EUR) und weitere
Nebenkosten anfallen würden. Sämtliche steuerliche Fragestellungen müssten vorab mit
dem Finanzamt abgestimmt werden.

Eine städtische Beteiligungsgesellschaft oder ein privater Investor könnten nur im selben
Umfang einen Vorsteuerabzug geltend machen wie die Stadt (BgA) selbst. Mit einer Aus
lagerung des Neubaus sind daher keine steuerlichen Vorteile sondern ausschließlich
erhebliche Nachteile verbunden.

3.
Eine dauerhafte Entlastung des Stadthaushaltes wäre mit der Verlagerung der Investition
auf eine städtische Beteiligungsgesellschaft nicht verbunden. Künftige Haushalte wären
mit den erheblichen Mietzahlungen belastet. Vor dem Hintergrund eines ohnehin defizitä-
ren Ergebnishaushaltes in der mittelfristigen Finanzplanung ist dies nicht zu vertreten.

Im übrigen wäre eine solche Vorgehensweise nichts anderes als ein „Schattenhaushalt“, der im Rahmen einer soliden Finanz- und Haushaltspolitik zu vermeiden ist.

Im Ergebnis führt die Verlagerung des Neubaus auf eine städtische Beteiligungsgesellschaft nur zu Nachteilen für die Stadt.




Vorliegende Anträge/Anfragen

633/2013 Ziffer 1 der SPD




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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