Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
5670-04.01
GRDrs
1269/2015
Stuttgart,
11/18/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
23.11.2015
Sanierungsprogramm Kunstrasenplätze - Erneuerung von Kunststoffrasenplätzen
Beantwortung / Stellungnahme
Seit vielen Jahren wird in Stuttgart erfolgreich das Programm zur Umwandlung von Ten-nenplätzen in Kunstrasenplätze umgesetzt. In Stuttgart gibt es derzeit (Stand: 5/2015) 52 Kunstrasenplätze. Die Trainings- und Spielbedingungen für die betreffenden Stuttgarter Vereine konnten und können durch die Kunstrasenplätze erheblich verbessert werden.
Die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Kunstrasenplatzes liegt bei ca. 15 Jahren. Spätestens nach dieser Zeit sind die Nähte und der Flor der Plätze in den Hauptspielzonen so verbraucht und in Mitleidenschaft gezogen, dass trotz regelmäßiger Reinigung, Pflege und Instandsetzung die Erneuerung des gesamten Kunststoffoberbelags unumgänglich notwendig ist.
Die Sportverwaltung hat im Sportausschuss am 07.07.2015 (GRDrs 462/2015) im Rahmen der Behandlung der Dringlichkeitsliste für Sportbauvorhaben auf die hohe Priorität bei der Erneuerung von vorhandenen Kunstrasenplätzen hingewiesen. Um einen massiven Investitionsstau bei der Sanierung zu vermeiden, müssen mindestens 3 Kunstrasenplätze in jedem Haushaltsjahr erneuert werden (mit Kosten von rund 250.000 EUR/Platz).
Die Bereitstellung einer Sanierungspauschale im Doppelhaushalt 2016/17 und ggf. in den Folgejahren würde der Sportverwaltung die Möglichkeit bieten, bei der Sanierung der Plätze flexibel zu reagieren. Basis wäre natürlich die in der Dringlichkeitsliste vorgeschlagene Priorität der Plätze, allerdings könnte diese bei akuten „Notfällen“ auch kurzfristig angepasst und verschoben werden.
Mit einem Pauschalbetrag von 1,5 Mio. EUR könnten in den Jahren 2016/17 4 Kunstrasenplätze (vorgesehen sind Nr. 1 bis 4 der Dringlichkeitsliste), bei einem Pauschalbetrag von 2 Mio. EUR sogar 6 Plätze (Nr. 1 bis 6) saniert werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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501/2015, B90/GRÜNE
780/2015, SÖS/LINKE/PluS
Dr. Susanne Eisenmann
<Anlagen>