Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB 9103
GRDrs
258/2023
Stuttgart,
05/03/2023
Annahme einer Erbschaft
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
10.05.2023
Beschlußantrag:
1. Frau
Name 1
, zuletzt wohnhaft
Anschrift 1
(
Name und Anschrift wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht)
ist am 26.09.2021 verstorben und hat die Landeshauptstadt Stuttgart in ihren beiden notariellen Testamenten vom 07.09.2007 und 11.06.2012 mit einem Anteil von 70 % des Nachlasses zur Miterbin eingesetzt. Der Nachlass ist mit Auflagen verbunden.
Der Anteil am Reinnachlass für die Landeshauptstadt Stuttgart beträgt rund 292.000 EUR. Die Erbschaft wird mit großem Dank angenommen.
2. Entsprechend der testamentarisch festgelegten Auflagen entfallen folgende Anteile aus dem Gesamtnachlass auf die nachgenannten Einrichtungen:
a) Schule für Körperbehinderte in Stuttgart-Vaihingen,
Hengstäcker 6, 70567 Stuttgart 20 %
b) Schulkindergarten für körperbehinderte Kinder Süd
in Stuttgart-Vaihingen, Hengstäcker 1, 70567 Stuttgart 10 %
c) Schule für Geistig Behinderte (Bodelschwinghschule)
in Stuttgart-Vaihingen, Hengstäcker 3, 70567 Stuttgart 20%
Die drei Einrichtungen unter a) bis c) müssen die Mittel für die Anschaffung von elektronischen Kommunikationshilfen verwenden.
d) Ernst-Abbe-Schule, Schule für Sehbehinderte
in Zuffenhausen-Rot, Torweg 127, 70437 Stuttgart-Zuffenhausen 20 %
Diese Einrichtung muss die Mittel für die Anschaffung von Bildschirmlesegeräten verwenden.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Vereinbarungen mit der Testamentsvollstreckerin zu schließen.
Begründung:
Frau
Name 1
, zuletzt wohnhaft
Anschrift 1
(
Name und Anschrift wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht)
hat die Landeshauptstadt Stuttgart in ihren beiden notariellen Testamenten vom 07.09.2007 und 11.06.2012 zur Miterbin mit einem Anteil von 70 % des Gesamtnachlasses eingesetzt.
Die Erblasserin hat Testamentsvollstreckung angeordnet und das Nachlassgericht mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers/einer Testamentsvollstreckerin beauftragt.
Hinsichtlich der Verwendung des Nachlasses hat die Erblasserin bestimmt, dass die Stiftungsverwaltung der Stadt Stuttgart den gesamten Miterbenanteil in Höhe von 70 % erhält mit der Auflage, diesen Betrag an die im Beschlussantrag Nr. 2 aufgeführten Einrichtungen in Höhe der im Testament genannten Quoten zu verteilen. Die Nachlassbeträge dürfen in den einzelnen Schulen und im Schulkindergarten ausschließlich für die im Testament bestimmten Zwecke verwendet werden.
Der Anteil am Reinnachlass für die Landeshauptstadt Stuttgart beträgt rund
292.000 EUR. Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt die Erbschaft von Frau
Name 1
(
Name wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht)
mit großem Dank an.
Die Abwicklung des Nachlasses erfolgt dahingehend, dass der Nachlassbetrag in vier Teilbeträgen entsprechend den im Testament festgelegten Quoten an das Schulverwaltungsamt zur zweckentsprechenden Verwendung weitergeleitet wird. Für die anteiligen Beträge werden beim Schulverwaltungsamt neue Kontierungselemente pro Schule und Schulkindergarten angelegt, auf die die Nachlassanteile ausbezahlt und dort wie eine zweckgebundene Spende abgewickelt werden. Die Überwachung der zweckentsprechenden Mittelverwendung erfolgt durch das Schulverwaltungsamt und die Stadtkämmerei.
Mitzeichnung der beteiligten Stellen:
Referat JB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Thomas Fuhrmann
Bürgermeister
Anlage
Die anonymisierten Daten können in KSD dem Geschützen Bereich entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagen
<Anlagen>
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