Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 798/2022
Stuttgart,
02/06/2023



EU-Ausschreibung der Besonderen Schülerbeförderungsleistung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich08.02.2023



Beschlußantrag:

1. Von der aktuellen Situation bei der Beförderung von Schüler*innen mit Förderbedarf im Rahmen der Besonderen Schülerbeförderungsleistung wird Kenntnis genommen.

2. Der Neuausschreibung der Besonderen Schülerbeförderungsleistung für die Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030 für die Bodelschwinghschule, den Bodelschwingh-Schulkindergarten Wirbelwind, die Margarete-Steiff-Schule, die Schulkindergärten für körperbehinderte Kinder Sonnenblume und Windrad, die Helene-Fernau-Horn-Schule Freiberg und die Außenstelle Vaihingen der Helene-Fernau-Horn-Schule, die Schulkindergärten Abraxas für sprachbehinderte Kinder mit den Standorten Freiberg und Möhringen wird zugestimmt.

3. Der Neuausschreibung der Besonderen Schülerbeförderungsleistung für die Schuljahre 2023/2024 bis 2028/2029 für die Verbundschule Rohr wird zugestimmt.

4. Die Finanzierung der Aufwendungen für die Besondere Schülerbeförderungsleistung an der Verbundschule Rohr in Höhe von voraussichtlich ca. 110.000 EUR erfolgt im Jahr 2023 im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 – Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen innerhalb des Budgets. Die Finanzierung der geplanten Vergabesumme von insgesamt
37,8 Mio. EUR erfolgt im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 – Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen. Sich aus den Ausschreibungsergebnissen eventuell ergebende finanzielle Mehrbedarfe ab dem Jahr 2024 werden im Rahmen der Doppelhaushaltsplanaufstellung 2024/2025 berücksichtigt.



Begründung:


Im Schuljahr 2022/2023 sind 6 Fahrdienstunternehmen mit der Beförderung von Schüler*innen mit Förderbedarf beauftragt. Die Beförderung erfolgt zu den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und zu den Regelschulen im Rahmen der Inklusion.

Im Rahmen des Qualitätsmanagements der Schülerbeförderung führt das Schulverwaltungsamt regelmäßig Kontrollen an den Einrichtungen durch und bearbeitet die Beschwerden, die von allen am Prozess beteiligten Personen gemeldet werden.

Aufgrund der zahlreichen, anhaltenden Beschwerden über Vertragsverstöße sowie der daraus resultierenden Unzufriedenheit der Schulen und Eltern mit dem aktuellen Fahrdienst an den Einrichtungen Bodelschwinghschule (BSS), Bodelschwingh-Schulkindergarten Wirbelwind, die Margarete-Steiff-Schule (MSS), Schulkindergärten für körperbehinderte Kinder Sonnenblume und Windrad, Helene-Fernau-Horn-Schule (HFH) Freiberg und Außenstelle Vaihingen der Helene-Fernau-Horn-Schule, die Schulkindergärten Abraxas für sprachbehinderte Kinder mit den Standorten Freiberg und Möhringen möchte die Verwaltung die Verträge mit dem aktuellen Fahrdienst nicht verlängern und zum Schuljahr 2024/2025 neu ausschreiben.

Der Vertrag mit dem Fahrdienst der Verbundschule Rohr ist auf das Schuljahr 2022/2023 befristet, er läuft somit zum Ende dieses Schuljahres aus und muss vergabekonform neu ausgeschrieben werden. Es besteht keine Verlängerungsoption.

Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) vom 09.06.2021 schreibt für Ausschreibungen einen anteiligen Einsatz von Elektrofahrzeugen vor. Das Schulverwaltungsamt wurde dahingehend beraten. Aufgrund der für die Fahrdienste notwendigen Investitionen, soll der Ausschreibungszeitraum von bisher 4 Jahren (2 + 1 + 1) auf 6 Jahre (5 + 1) erhöht werden, um wirtschaftlichere Angebote zu erhalten.


Finanzielle Auswirkungen

Auf Grund der aktuellen Marktentwicklungen (steigende Lohnkosten, steigende Kosten für Kraftstoffe, Engpässe bei dem Kauf von Fahrzeugen etc.) und neuer gesetzlicher Regelungen ist bei der Neuausschreibung mit Mehrkosten zu rechnen. Der Markt für die Leistung der Besonderen Schülerbeförderung ist begrenzt und die Anzahl der Angebote sinkt laufend, was sich ebenfalls auf die Kostenstruktur der Schülerbeförderung auswirkt. Hinzu kommt, dass die Anzahl der zu befördernden Schüler*innen jährlich zunimmt und durch die gestiegene Anzahl an Schulangeboten (z. B. flexible Betreuungszeiten und Ganztag) die Komplexität der Schülerbeförderung steigt.

Bei der Ausschreibung der Besonderen Schülerbeförderungsleistung an den verbleibenden Schulen (Beginn Schuljahr 2024/2025: BSS und Kindergarten, MSS und Kindergärten, HFH Freiberg und Vaihingen, Schulkindergarten Abraxas) wird mit einer Vergabesumme von 36,1 Mio. EUR für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren gerechnet.

Bei der Ausschreibung der Besonderen Schülerbeförderungsleistung an der Verbundschule Rohr wird mit einer Vergabesumme von 1,7 Mio. EUR für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren (Beginn Schuljahr 2023/2024) gerechnet.

Die Finanzierung der Aufwendungen für die Besondere Schülerbeförderungsleistung an der Verbundschule Rohr in Höhe von voraussichtlich ca. 110.000 EUR erfolgt im Jahr 2023 im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 – Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen innerhalb des Budgets. Sich aus den Ausschreibungsergebnissen eventuell ergebende finanzielle Mehrbedarfe ab dem Jahr 2024 werden im Rahmen der Doppelhaushaltsplanaufstellung 2024/2025 berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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Checkliste Kinderrechte 798_2022.docx
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Mitzeichnung WFB 798_2022 1. Runde.pdf
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Mitzeichnung AKR 798_2022 1. Runde.pdf
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Mitzeichnung AKR 798_2022 2. Runde.pdf
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Mitzeichnung WFB 798_2022 2. Runde.pdf
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