Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
37
8a
VerhandlungDrucksache:
952/2010
GZ:
T
Sitzungstermin: 23.02.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Anwohner-Tiefgarage Rossbollengässle in Stuttgart-West
1. Baubeschluss
2. Finanzierungsbeschluss
3. Vergabebeschluss Rohbauarbeiten
4. Vergabebeschluss Ingenieurleistungen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 22.02.2011, öffentlich, Nr. 66

Ergebnis: einmütige Zustimmung mit der Maßgabe, dass die Planung zur Oberflächengestaltung für die Aufenthalts- und Spielflächen im AK Spielflächen sowie im Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt wird.


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 14.02.2011, GRDrs 952/2010, mit folgendem Beschlussantrag:


1. Baubeschluss 2. Finanzierungsbeschluss

2.1 Die Auszahlungen in Höhe von 2.550.000 € (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 Tiefbauamt beim Projekt 7.666002 - Anwohner-Tiefgarage Rossbollengässle - AuszGr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen - wie folgt gedeckt:


2.2 Die über den bisherigen Planansatz von 2.200.000 € hinaus erforderlichen Aus-gaben beim Projekt 7.666002 - Tiefgarage Rossbollengässle von 350.000 € im Jahr 2012 sind im Doppelhaushalt 2012/2013 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Teilrücklage für Parkmöglichkeiten (Parkierungsrücklage).

2.3 Für die im Haushaltsjahr 2012 benötigten Mittel wird die im Haushaltsjahr 2011 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 765.000 € in Anspruch genommen.

2.4 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich 182.000 € werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen, auf das o.g. Projekt umgesetzt.

3. Vergabebeschluss Rohbauarbeiten

4. Vergabebeschluss Ingenieurleistungen

4.1 Die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung für die Baumaßnahme werden an das Architekturbüro Bez+Kock aus Stuttgart vergeben.

4.2.1 Die Erstellung der Ausführungspläne (Tragwerksplanung) und die Bewehrungsabnahme vor Ort werden als 3. Bearbeitungsstufe der Ingenieurgemeinschaft Bauen aus Stuttgart übertragen.

Die Ingenieurgemeinschaft erhält ein Honorar für die 3. Stufe von 45.000 € netto. Insgesamt erhält das Ingenieurbüro damit ein Honorar von 110.000 € netto.


StR Wölfle (90/GRÜNE) nimmt Bezug auf die gestrige Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik. Einvernehmen bei dieser Sitzung habe darin bestanden, dass die Verwaltung rechtzeitig vor den Haushaltsplanberatungen die Umsetzung der Oberflächengestaltung vorstellen soll. Den sich daraus ergebenden Kostenansatz könne die Verwaltung dann in die Budgetverhandlungen aufnehmen bzw. dann auch bereits eine entsprechende Etatisierung im Haushaltsplanentwurf vornehmen.

Die Finanzverwaltung, so EBM Föll, habe in diesem Kontext gebeten, zu prüfen, ob für die Oberflächengestaltung nicht auch andere gute, einfachere Lösungen in Frage kommen können als eine Lösung, die Kosten in Höhe von 510.000 € verursacht.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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