Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1193/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/06/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Anpassung des Grundsteuerhebesatzes

Beantwortung / Stellungnahme

Eine Hebesatzerhöhung von derzeit 520 Hebesatzpunkten auf 570 Hebesatzpunkte würde zu jährlich höheren Erträgen in Höhe von rd. 15 Mio. EUR bzw. bei 620 Hebesatzpunkten in Höhe von rd. 30 Mio. EUR, bei der Grundsteuer führen.

Die Finanzverwaltung steht dem vorgeschlagenen Automatismus kritisch gegenüber, da damit eine Spirale in Gang gesetzt wird, dass Stuttgarter Eigentümer und Mieter die Last immer weiter expandierende Freiwilliger Leistungen der Stadt zu tragen hätten.

Da zudem Phasen der konjunkturellen Rezession und der mangelnden Finanzkraft der Stadt zeitlich und kausal meist eng miteinander verknüpft sind, würde regelmäßig die Belastung für die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen der Grundsteuer zur Unzeit erhöht werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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1360/2021 Die FrAKTION




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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