Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: 5603-03.00
GRDrs 205/2021
Stuttgart,
06/10/2021



SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH
Jahresabschluss 2020




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich30.06.2021



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird in der vorgelegten Form festgestellt. 2. Die Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2020 entlastet. 3. Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 11.742,43 EUR wird mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren i.H.v. 39.398,27 EUR verrechnet. Der verbleibende Gewinnvortrag i.H.v. 27.655,84 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft H/W/S GmbH & Co. KG, Stuttgart, gewählt.


Begründung:

Die SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH Stuttgart (SBS) wurde vor 14 Jahren von der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Alleingesellschafterin gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die mietweise Überlassung von städtischen Sporthallen (Turn- und Versammlungshallen, Schulsportanlagen und Ballsporthallen) sowie Bezirks- und Vereinssportanlagen an außerschulische Nutzer im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung. Die SBS mietet hierzu die im Eigentum der LHS stehenden Sporthallen und Sportanlagen an.


Durch die zentrale Steuerung der Vermietung der unterschiedlichen Arten städtischer Sportanlagen insbesondere an Vereine und andere Nutzer sollen die vorhandenen Nutzungspotenziale weiter ausgeschöpft werden. Neben den organisatorischen Vorteilen wird durch die Zwischenvermietung der Sportanlagen an die SBS auch weiterhin ein Vorsteuerabzug aus den laufenden Aufwendungen und Investitionen im Stadthaushalt möglich sein.

Jahresabschluss 2020

Das Jahr 2020 ist von der Corona-Pandemie geprägt und den dadurch entstandenen Mindereinnahmen bei der SBS, da die Sportanlagen nicht an die Vereine weitervermietet bzw. genutzt werden konnten.

Die Umsatzerlöse 2020 verringerten sich pandemiebedingt um 566 TEUR auf 470 TEUR (Vj: 1.036 TEUR). Grundsätzlich werden die Erlöse aus der Vermietung von Vereins- und Bezirkssportanlagen, des Sportzentrums Cannstatter Wasen sowie der Schulsportanlagen und der Turn- bzw. Versammlungshallen erzielt. Durch die zeitweise Schließung der Sportanlagen vom 14. März bis zum 12. September sowie vom 02. November bis zum 31. Dezember reduzieren sich die Erlöse aus Einzelvermietungen auf 321 TEUR (Vj: 770 TEUR). Bei den Dauermietzahlungen blieb es mit 236 TEUR annähernd auf Vorjahresniveau (244 TEUR). Außerdem gab es Erlösschmälerungen i.H.v. 71 TEUR durch Mietminderungen aufgrund der Corona-Situation.

Im Oktober 2020 wurde aufgrund dieser für die Gesellschaft prekären Situation ein Nachtrag zum Pachtvertrag vereinbart. Üblicher Weise leistet die SBS unter Berücksichtigung der bei der LHS für die Pachtgegenstände angefallenen Abschreibungen und laufenden Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen eine Pacht i.H.v. rund 1.000 TEUR. Im Nachtrag wurde nun festgehalten, dass „bei der Berechnung der Pacht besondere Ereignisse wie beispielsweise die Phase des sogenannten Shutdowns bzw. der nicht möglichen/eingeschränkten Verwertbarkeit (Untervermietung der Sportanlagen) in Zusammenhang mit der Coronakrise oder ähnlichen bedeutenden Ereignissen von höherer Gewalt zu berücksichtigen sind. Für diese Phasen ist zeitanteilig keine Pacht zu entrichten.“ Die Gesellschafterin LHS kommt der SBS somit mit der Reduzierung der Pacht auf 460 TEUR entsprechend den geringeren Umsatzerlöse entgegen und hat für das weitere Fortbestehen der SBS entsprechend Sorge getragen. Der Nachtrag zum Pachtvertrag ist als Anlage 2 beigefügt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen i.W. Rechts- und Beratungskosten sowie die Abschluss- und Prüfungskosten und entsprechen dem Vorjahresniveau. Durch die Erträge aufgrund der Körperschaftsteuererstattung aus Vorjahren in Höhe von knapp 2 TEUR (Vj: Steueraufwand 10 TEUR) verbleibt im Ergebnis ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 11.742,43 EUR. Dieser wird mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren i.H.v. 39.398,27 EUR verrechnet. Der verbleibende Gewinnvortrag von 27.655,84 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die bei der SBS anfallenden Arbeiten werden im Rahmen einer Geschäftsbesorgung durch Mitarbeitende des Schulverwaltungsamtes und des Amtes für Sport und Bewegung übernommen. Daher hat die SBS kein eigenes Personal und somit auch keine Personalkosten. Als Geschäftsführung sind die Abteilungsleiterin der Abteilung Zentrale Verwaltung des Amtes für Sport und Bewegung, Frau Mesch, sowie der Abteilungsleiter der Abteilung Gebäudemanagement / Schul- und Schulsportanlagen des Schulverwaltungsamtes, Herr Bellviure, bestellt. Die Geschäftsführung erhält keine Vergütung.

Der Jahresabschluss wurde von der H/W/S GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ohne das Prüfungsurteil einzuschränken weist der Wirtschaftsprüfer auf den Lagebericht hin. Dort ist ausgeführt, dass unter Berücksichtigung der Eigenkapitalsituation sowie der Tatsache, dass es mit dem Nachtrag zum Pachtvertrag vom 1. Oktober 2020 eine Einigung mit der LHS über die weitere finanzielle Unterstützung der SBS erzielt wurde, die Geschäftsführung derzeit zwar durch die "Corona-Krise" von einer entwicklungsbeeinträchtigenden Tatsache ausgeht, aber von keinem bestandsgefährdenden Risiko.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG) ergab keine Feststellungen. Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht (Anlage) verwiesen. Außerdem wird die SBS im Beteiligungsbericht dargestellt.


Ausblick auf 2021

Die in der Pandemie angeordnete Schließung der Sportstätten besteht nun seit dem 01.01.2021 fort. Diese Situation hat auch Auswirkungen auf die SBS und deren künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Folgen lassen sich derzeit nicht konkret quantifizieren; auch weil nicht absehbar ist, wie lange der Sportbetrieb eingeschränkt bleiben wird.

Die Umsatzrückgänge werden sich auch auf die Höhe der Pachtzahlung an die LHS auswirken, welche auch im Betriebsjahr 2021 entsprechend niedriger ausfallen muss.

Die Referate JB und SOS haben der Vorlage zugestimmt.



Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlage

Anlage 1: Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht
Anlage 2: Nachtrag zum Pachtvertrag

Hinweis: Die Anlagen stehen in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung















Finanzielle Auswirkungen









Anlagen

<Anlagen>



zum Seitenanfang