Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 813/2011
Stuttgart,
09/22/2011


"Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V."



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
18.10.2011
26.10.2011

Bericht:


Nach der Insolvenz des alten Kommunalen Kinos im Sommer 2008 wurden seitens der Kulturverwaltung aufgrund der Bedeutung und Wichtigkeit eines kommunalen Filmangebots für die Landeshauptstadt Stuttgart alternative Konzepte entwickelt. U. a. wurde auch die Möglichkeit geprüft, im ehemaligen „Ambo“ ein kommunales Kinoangebot in Verbindung mit einem Zentrum für Freies Theater zu etablieren. Im Rahmen der Haushaltsplanungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 wurde von dieser Idee jedoch Abstand genommen und auch die Mittel für das bisherige Kommunale Kino aus dem Haushalt des Kulturamtes gestrichen.

Mittlerweile haben verschiedene kompetente Vertreterinnen und Vertreter der Stuttgarter Kulturszene einen Verein „Neues Kommunales Kino“ gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, diese in unserer Stadt ohne Zweifel fehlende Institution wieder zu etablieren. Die Mitglieder Mitglieder sind (Stand August 2011): Akademie der bildenden Künste, Deutsch-Türkisches Forum, Filmbüro Baden-Württemberg, FilmCommission Region Stuttgart, Forum der Kulturen, Haus des Dokumentarfilms, Landesverband Kommunale Kinos Baden-Württemberg, Linden-Museum, Merz Akademie, Stadtmedienzentrum Stuttgart, Stadtteilkino Stuttgart, Stuttgarter Jugendhaus, vhs Stuttgart und Wand 5
Beitrittskandidaten sind: Film- und Medienfestival gGmbH, Künstlerhaus Stuttgart, Filmakademie Baden-Württemberg
verfügen über das notwendige Fachwissen; die Vernetzung verschiedener Kultureinrichtungen verspricht eine tragfähige Basis für die Etablierung eines neuen Kommunalen Kinos, das die unterschiedlichen Facetten kommunaler Filmarbeit berücksichtigt.

Die Kulturverwaltung steht in permanentem Kontakt mit dem Verein „Neues Kommunales Kino“ und hat diesen Prozess beratend unterstützt und begleitet. Zudem erhielt der Verein eine Projektzuwendung i. H. v. 10.000 € für die Organisation und Durchführung seines Projektes „5 Aktionen“ im Sommer 2011.

Am 16. August 2011 erhielt die Kulturverwaltung den Antrag auf eine institutionelle Förderung für ein neues Kommunales Kino. Beantragt werden nachfolgende Fördermittel:

JahreStädtische
Förderung
Anteil der städtischen Förderung an den GesamteinnahmenFörderung MFG Filmförderung Baden-WürttembergAnteil der öffentlichen Förderung an den
Gesamteinnahmen
2012300.000 €96,15 % -96,15 %
2013300.000 €93,31 %-93,31 %
2014450.000 €60,14 %225.000 €90,21 %
2015450.000 €54,18 %225.000 €81,28 %
ab 2016500.000 €49,49 %250.000 €74,24 %


Da die Vergabeordnung der MFG Filmförderung Baden-Württemberg eine Förderung erst nach zweijährigem Bestehen eines Kommunalen Kinos vorsieht, werden Fördermittel hier erst ab dem Jahr 2014 beantragt. Zudem ist die Förderhöhe des Landes auf 50 % der städtischen Förderung beschränkt.

Die beantragte Förderhöhe für die ersten zwei Jahre orientiert sich an der Zuwendung für das ehemalige Kommunale Kino. Diese setzte sich damals aus verschiedenen Komponenten zusammen (160.272 € Miete Filmhaus, 26.400 € Mietnebenkosten, 56.242,11 € Baukredit, 64.085,89 € laufender Betrieb).

Der Antrag geht im Bereich der Personalanforderung für das neue Kommunale Kino von insgesamt 4 ½ Vollzeitstellen aus. Vorgesehen ist hierbei ein schrittweiser Ausbau des Personals über einen Zeitraum von fünf Jahren. 2016 sind dann folgende Stellen (feste Mitarbeiter) vorgesehen:
- Geschäftsführer 100 %
- Technischer Leiter 100 %
- Sekretariat/Assistenz 100 %
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 50 %
- Mitarbeiter für den Bereich Archiv/Dokumentation/Disposition 50 %
- Buchhaltung 50 %

Unter der konzeptionellen Federführung der Geschäftsführung sollen freie Kuratoren und Medienpädagogen die Programmgestaltung und Vermittlungsarbeit übernehmen. So soll eine inhaltliche Flexibilität bei gleichzeitig schlanker Verwaltungsstruktur gegeben sein.

Zu den Personalkosten im Bereich der fest angestellten Mitarbeiter ist anzumerken, dass die meisten Positionen um rund ein Viertel höher angesetzt sind als die errechneten Personalkosten der Kulturverwaltung in der Konzeption für ein „Zentrum für Film und Theater“.

Auf die Problematik des Spielortes geht das Konzept noch wenig detailliert ein. Für die ersten zwei Jahre ist eine provisorische Lösung angedacht – favorisiert wird hier das Wilhelmspalais. Hierzu stehen jedoch noch Prüfungen der technischen Ämter und des Amtes für Liegenschaften und Wohnen aus. Ab dem Jahr 2014 ist der Umzug in ein Haus für Film- und Medienkunst angedacht. Hierfür wird die architektonische Konzeption voraussichtlich im Rahmen einer Kooperation mit dem Institut für Baukonstruktion und Entwerfen der Universität Stuttgart unter dem Titel „Film ab … FilmKunstHaus für Stuttgart“ Thema einer Lehrveranstaltung im kommenden Wintersemester sein. Ergebnisse hieraus sollen im Februar 2012 präsentiert werden.

Die Kulturverwaltung unterstützt grundsätzlich die Neugründung eines Kommunalen Kinos und eine finanzielle Unterstützung desselben durch die Stadt. Allerdings sollten insbesondere die Bereiche Personalbedarf und -kosten, Eintrittseinnahmen und Auslastung sowie Standortfrage und Immobilienproblematik vor dem Hintergrund der beantragten Fördersummen hinterfragt werden.

Die Kulturverwaltung schlägt für die kommenden zwei Jahre anstelle einer institutionellen Förderung – in Anlehnung an das Erfolgsmodell von Gauthier Dance – eine flexible Projektförderung vor. Gauthier Dance erhält nach fünf äußerst erfolgreichen Jahren (98 % Platzauslastung) 2011 erstmalig eine städtische Unterstützung in Höhe von 180.000 €. Mittels Projektförderungen anstelle institutioneller Förderung in den ersten beiden Jahren nach der Gründung eines Kommunalen Kinos würde die Stadt sich auch am erprobten Verfahren der MFG Filmförderung Baden-Württemberg orientieren.

Die Mittel sind im Etat des Kulturamts nicht veranschlagt und können auch nicht durch Umschichtung zur Verfügung gestellt werden.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der HH-Planberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann




Anlage 1: Antag auf institutionelle Förderung des Vereins "Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V."



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Anlage 1 GRDrs 813-2011.pdf