Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 538/2012
Ergänzung
Stuttgart,
07/24/2012



EnBW
Erhöhung des Trinkwasserpreises in Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.07.2012
25.07.2012



Beschlußantrag:

Neufassung

1. Von der beabsichtigten Trinkwasserpreiserhöhung in Stuttgart zum 1. August 2012 durch die EnBW sowie der zugrunde gelegten Wasserpreiskalkulation und dem Schreiben der EnBW vom 23. Juli 2012 wird Kenntnis genommen.

2. Vom Bericht der Verwaltung zu den von der EnBW zur Wasserpreiserhöhung 2012 offen gelegten Kalkulationsunterlagen wird Kenntnis genommen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Prüfung der Energiekartellbehörde die möglichen rechtlichen Schritte gegen die geplante Trinkwasserpreiserhöhung sowie die ihr zugrunde liegenden Berechnungsgrundlagen zu prüfen und über das Prüfungsergebnis im September 2012 zu berichten.


Begründung:


Die EnBW hat mit Schreiben vom 23.07.2012 (vgl. Anlage 1; Eingang LHS: 24.07.2012) gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart mitgeteilt, dass

a) sie an der geplanten Preiserhöhung um 9,3% zum 01.08.2012 festhalten möchte und die Kalkulation für betriebswirtschaftlich gerechtfertigt hält

b) die Kalkulation für das Jahr 2012 auf Basis des Reproduktionswertes (Sachzeitwert) vorgenommen hat

c) auch die Preiserhöhung auf Basis des bisherigen in den Vorjahren angewandten Kalkulationsschemas gerechtfertigt wäre.


Die Höherbewertung des kalkulatorischen Anlagevermögens - von bisher 106 Mio. Euro auf jetzt 565 Mio. Euro und der damit durchgeführte kalkulatorische Neustart verstößt nach Auffassung der Verwaltung gegen § 2 Abs. 1 des Vertrages zwischen der LHS, NWS und EnBW vom 27.11.2001; darüber hinaus geht die Verwaltung davon aus, dass mit der Umbewertung und der damit verbundenen Wasserpreiserhöhung zum 1.8.2012 ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung verbunden ist. Bestärkt wird die Verwaltung in Ihrer Einschätzung von der Stellungnahme des Bundeskartellamts vom 24.7.2012 zum Thema Wasserversorgung Stuttgart, in der die Kartellbehörde hierzu u.a. folgendes dargelegt hat:

„Zur Frage der heutigen und künftigen Erlöse aus der Wasserversorgung in Stuttgart darf ich Ihnen mitteilen, dass nach den Daten, die das Bundeskartellamt im Rahmen des Missbrauchsverfahrens gegen die Berliner Wasserbetriebe von den 38 größten deutschen Städten erhoben hat, die Erlöse aus der Wasserversorgung in der Landeshauptstadt Stuttgart derzeit schon sehr hoch und weit über dem Durchschnitt liegen. Insoweit käme auch heute schon die Einleitung eines Preismissbrauchsverfahrens in Betracht. Dafür wäre allerdings die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg und nicht das Bundeskartellamt originär zuständig, da die Wasserversorgung der EnBW die Grenzen des Landes Baden-Württemberg nicht überschreitet.“

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Landeskartellbehörde ein Preismissbrauchsverfahren einleiten wird, sollte die Preiserhöhung umgesetzt werden.

Unter Bezugnahme auf die dem o.g. Schreiben der EnBW beigefügten Kalkulationsübersichten hat die Verwaltung einen Kalkulationsvergleich durchgeführt (vgl. Anlage 2) und die bisherige Kalkulation (Basis für die Wasserpreiserhöhung 2012) mit einer auf der Grundlage der Wasserpreiserhöhung 2007 fortgeschriebenen Kalkulation verglichen. Danach ist auf der Basis der bisherigen Kalkulationsgrundlagen und der von der EnBW der Wasserpreiserhöhung 2012 zugrunde gelegten Erlöspositionen (wie Erlöse aus Betriebsverbrauch und von Industriekunden) die zum 1.8.2012 geplante Wasserpreiserhöhung mit einer Überdeckung von rd. 3,7 Mio. Euro verbunden. Unter Berücksichtigung dessen wäre aus der Sicht der Verwaltung eine Erhöhung des Wasserpreises allenfalls im Umfang von 7 Cent/cbm (und nicht von 20 Cent/cbm) vertretbar.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen



Anlage 1: Schreiben der EnBW vom 23.07.2012
Anlage 2: Kalkulationsvergleich der LHS


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Anlage 1 GRDrs 538_2012 Schreiben EnBW.pdfAnlage 1 GRDrs 538_2012 Schreiben EnBW.pdf Anlage 2 GRDrs 538_2012 Vergleich_Preiskalkulationen.pdfAnlage 2 GRDrs 538_2012 Vergleich_Preiskalkulationen.pdf