Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1341/2013
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 12.03.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Einrichtung neuer Schülerhäuser ab dem Schuljahr 2014/2015

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 14.02.2014, GRDrs 1341/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht über den Stand der Einrichtung von Schülerhäusern wird Kenntnis genommen.

2. Ab Schuljahr 2014/2015 werden an folgenden Schulen weitere Schülerhäuser eingerichtet:

3. Der Auswahl der pädagogischen Partner (städtische und nicht städtische Träger der Jugendhilfe) wird, wie von der Verwaltung in der Begründung vorgeschlagen, zugestimmt.

4. Sofern räumliche Kapazitäten vorhanden sind, können auch die Kinder in den Gruppen bis 14:00 Uhr essen. Hierfür wird ein Essenspreis von 3,25 € erhoben (siehe Anlage 3 der GRDrs 1341/2013).

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Für StRin Ripsam (CDU) machen auch die Vorlageninhalte deutlich, dass die Schülerhäuser besser akzeptiert werden.

Weiterhin steht für StR Pätzold (90/GRÜNE) die Frage im Raum, wie mit den allgemeinen Verwaltungskosten beim Jugendamt umgegangen wird. Durch die Umwandlung von Horten in Schülerhäuser gingen Personalkapazitäten vom Schulverwaltungsamt an das Jugendamt über. Zu diesem Thema liege auch ein Schreiben des Personalrats des Jugendamts vor. Seine Fraktion wünscht sich zu diesem Thema eine Stellungnahme des Jugendamts bzw. des Referats SJG. Dieser Fragestellung schließen sich StRin Ripsam und StRin Gröger (SPD) an. Zudem unterstreicht StR Rockenbauch (SÖS und LINKE), seine Fraktionsgemeinschaft befürworte eine Gleichbehandlung von freien Trägern und Jugendamt. Daher sollten die Overheadkosten dem Jugendamt bereitgestellt werden. Dieses, so die Vorsitzende, sei in den Etatberatungen behandelt worden und darüber müsse im Grunde genommen das Referat SJG - nicht im Zusammenhang mit der GRDrs 1341/2013 - mit den Fraktionen sprechen.

Zu der Frage der Verwaltungskosten sagt EBM Föll seitens der Verwaltung zu, in der nächsten, spätestens übernächsten VA-Sitzung nach entsprechender verwaltungsinterner Abstimmung, auch Bezug nehmend auf die Etatberatungen, Stellung zu nehmen.

Für Herrn Freitag (GPR) ist es wichtig, dass durch die morgen anstehende Beschlussfassung keine Vorfestlegung hinsichtlich dieser Overheadkosten erfolgt. Der Beschlussantrag, und von EBM Föll wird dies bejaht, müsse davon getrennt gesehen werden.

Eine gesonderte Aufarbeitung dieses Themas, wie von EBM Föll vorgeschlagen, sieht BMin Dr. Eisenmann als sinnvoll an.

Nach Überzeugung von StRin Ripsam muss bei der Einrichtung neuer Schülerhäuser nochmals klargestellt werden, dass es für richtig angesehen wird, Gruppen bis 14:00 Uhr ebenfalls mit einem verlässlichen Mittagessen zu versorgen. Sie beantragt, den ersten Satz der Beschlussantragsziffer 4 wie folgt zu ändern:

Die Verwaltung schafft möglichst schnell die räumlichen Kapazitäten, um Kindern in Gruppen auch bis 14:00 Uhr ein Essen anbieten zu können.


Ausgehend davon, dass die Schülerhäuser die Vorstufe zur Ganztagsschule sein sollen, müssten ohnehin die Mensen ausgebaut werden.

In diesem Zusammenhang erinnert StRin Gröger, Schülerhäuser stellten eine Interimslösung für die Übergangszeit zur Ganztagsgrundschule dar. Die Zustimmung ihrer Fraktion zu den Schülerhäusern sei nicht erfolgt, damit sich diese zu einem Dauerzustand entwickeln. Weiter führt sie an, Beschlusslage des Gemeinderates sei, dass an Ganztagesgrundschulen nach Realisierung einer Mensa Mittagessen auch für kurze Gruppen ausgegeben wird. Dieser Wunsch habe sich zudem auf Schülerhäuser bezogen, die dieses ermöglichen können. Wenn man nun aber wie zur Albschule Mitteilungen erhält, die besagen, es gebe zwar die räumlichen Möglichkeiten, aber der Betreuungsträger erkläre, er könne dies nicht umsetzen, müsse die Verwaltung solchen Meldungen nachgehen. Die gestern bei ihr eingegangene E-Mail will sie der Verwaltung zur Verfügung stellen. Sie wünscht sich bei Problemen kreative Lösungen. In der Vergangenheit habe sie sich gegen die Auslagerung eines Mittagstisches in eine Begegnungsstätte ausgesprochen. Hier sei sie jedoch eines Besseren belehrt worden. Vor diesem Hintergrund regt sie zur Sicherstellung der Versorgung bis zum Bau von Mensen an, Zwischenlösungen mit externer Versorgung zu finden.

Die von StRin Ripsam angesprochene Essensproblematik bezeichnet StR Lazaridis (90/GRÜNE) als evident. Ziel müsse sein, allen Kindern Essen anzubieten. Es sei jedoch schwierig, dieses heute ad hoc zu entscheiden. Um seriös vorzugehen sollten zunächst die Kosten erhoben werden. Erforderlich sei ein Vorschlag der Verwaltung.

Mit Verweis auf die bestehende Beschlusslage teilt die Vorsitzende mit, die Schülerhäuser seien stets die Vorstufe zur Ganztagsgrundschule. Der heutige Beschlussantrag stelle die letzte Tranche von Schülerhäusern, die die Verwaltung vorschlägt, dar. Schülerhäuser seien nicht als dauerhafte Einrichtungen angedacht. Nach der Beschlusslage könnten Grundschulen auch ohne die Vorstufe Schülerhaus Ganztagsgrundschule werden. Zudem sehe die Beschlusslage vor, dass in den Interimsschülerhäusern der Fokus auf den langen Gruppen liegen soll. Bei Mensen müssten nicht nur Investitionen getätigt werden, sonder das Hochbauamt müsse die baulichen Maßnahmen auch umsetzen. Für die Einrichtung von Mensen, und hier verweist sie auf die Stellungnahme der Verwaltung zum CDU-Antrag Nr. 39/2014, Ziffer 5 (s. heutige NNr. 50), habe der Gemeinderat im Haushalt eine Investitionspauschale in Höhe von 3,5 Mio. €/Schule zur Verfügung gestellt. In diesen Mensen könnten natürlich alle Kinder, auch die Halbtagskinder, essen. In Interimsschülerhäusern sei dies aber durch die Beschlusslage des Gemeinderats nicht vorgesehen (vorgesehene Investition im Küchenzeilenbereich von 120.000 €/Schülerhaus). In den Etatberatungen, und von daher habe StR Lazaridis Recht, hätte beantragt gehört, das Investitionsvolumen für den Schülerhaus-Küchenbereich analog einer Mensa zu erhöhen. Dieses wäre jedoch eine große finanzielle Herausforderung und ließe sich auch baulich kaum umsetzen. Zur Schaffung der baulichen Grundlagen für die Mensen werde versucht, so schnell wie möglich beim Ausbau der Ganztagsgrundschulen voranzukommen.



Die Interimsschülerhäuser müssten zeitlich so kurz wie möglich befristet werden, da dort Halbtagskinder nicht essen können. Somit sind diese Schülerhäuser nicht optimal. Diese Stellungnahme stößt auf die Zustimmung von StR Rockenbauch. Er hebt dabei das grundsätzliche Anliegen seiner Fraktionsgemeinschaft hervor, Schulessen kostenfrei abzugeben.

Zum Ende der Aussprache beantragt StRin Ripsam (CDU), heute vom Beschlussantrag lediglich die Ziffern 1, 2 und 3 zur Abstimmung zu stellen. Weiter beantragt sie, die Beschlussantragsziffer 4 erst in 14 Tagen im Zusammenhang mit der Frage "Was bedeutet es, in Schülerhäusern auch für halbtags betreute Kinder Essen anzubieten?" zu behandeln, wobei bereits heute die Festlegung des Essenspreises auf 3,25 € festgehalten werden kann.

EBM Föll regt an,

- über die Frage der CDU-Gemeinderatsfraktion im VA am 26.03.2014 bzw. am 09.04.2014 zu berichten
- die Beschlussantragsziffer 4 heute vorzuberaten und morgen im GR zu beschließen. Diese Beschlussfassung wäre jedoch kein Präjudiz, gegebenenfalls weitergehende Entscheidungen im Sinne der CDU-Gemeinderatsfraktion zu treffen.

Daran anknüpfend sagt BMin Dr. Eisenmann für die nächste VA-Sitzung am 26.03.2014 bzw. spätestens für die VA-Sitzung am 09.04.2014 Folgendes zu:

- Die Verwaltung stellt dar, was es bedeutet, in Schülerhäusern auch für halbtags betreute Kinder ein Essen anzubieten.
- Die Verwaltung wird das Thema "Verwaltungskosten des Jugendamtes im Zusammenhang mit Schülerhäusern" aufarbeiten.

Mit diesen Maßgaben und mit dem Hinweis, dass sich StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) gegen den Essenspreis ausspricht, stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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