Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 379/2012
Stuttgart,
07/05/2012



Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.07.2012
25.07.2012
25.07.2012



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Son­dernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 1 und 1.1 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Bei der vom Gemeinderat letztmals am 17.12.2009 (Niederschrift Nr. 268, GRDrs. 1246/2009) beschlossenen Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart (Gebührenverzeichnis und Verzeichnis der Straßengruppen, Stadtrecht 6/7) muss eine Überprüfung des Straßenverzeichnisses insbesondere in Bezug auf die Eingruppierung von Straßen in der Straßengruppe S in den Außenbezirken vorgenommen werden.

Anlass waren Anträge des Bezirksbeirats Vaihingen sowie Anfragen und Anträge aus verschiedenen Fraktionen des Gemeindrats zum Thema „Außenbestuh­lung/Außengastronomie Vaihinger Markt – Abstufung der Straßengruppe“.

Nach § 19 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg sind die Gebühren nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und nach dem wirtschaftlichen Interesse der Gebührenschuldner zu bemessen. Die Kriterien für die einzelnen Straßengruppen wur­den seither wie folgt definiert:

S = Fußgängerzone und Fußgängerpassagen
3 = Hauptverkehrs- und Einkaufsstraßen
2 = Straßen, deren einkaufs- und verkehrsmäßige Bedeutung 1 = alle anderen Straßen und Wege, die nicht unter die Gruppe S, 3

Durch die in den vergangenen Jahren erfolgten Änderungen / Entwicklungen bei einzelnen Straßen in der Wertigkeit (einkaufs- und verkehrsmäßige Bedeutung) und durch die vorgenannten Anfragen hat die Verwaltung das Straßenverzeichnis überarbeitet.
Die Kriterien für die einzelnen Straßengruppen wurden wie folgt neu definiert:

S = Fußgängerzonen, Fußgängerpassagen und Straßen, die sich in dem in 3 = Fußgängerzonen und –passagen, die nicht in Straßengruppe S 2 = Geschäftsstraßen und verkehrsarme Straßen
1 = alle anderen Straßen und Wege, die nicht unter die Straßengruppe
Im Einzelnen ergeben sich daraus folgende Änderungen:

1. Eine unterschiedliche Bewertung der Fußgängerzonen in den Außenbezirken zu denen im Innenstadtbereich erscheint gerechtfertigt, da in den Außenbezirken eine geringere Publikumsfrequenz vorliegt. Die Abgrenzung in der Wertigkeit soll durch die Abstufung der Fußgängerzonen in den Außenbezirken von Straßengruppe S nach Straßengruppe 3 erfolgen.

2. Im Innenstadtbereich soll die Straßengruppe S flächenmäßig dargestellt werden. Diese Umgrenzung wird in Anlehnung an den „Geltungsbereich Gestaltungsrichtlinien Innenstadt“ festgelegt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Fläche zwischen Theodor-Heuss-Straße – Paulinenstraße – Hauptstätter Straße – Planie – Königstraße - Klett-Platz / Arnulf-Klett-Passage - und zusätzlich den Wihelmsplatz in Stuttgart-Mitte.

3. Alle weiteren noch in den Innenstadtbezirken befindlichen Straßen der Straßen­gruppe S, die sich nicht im umgrenzten Bereich befinden, sollen nach Straßen­gruppe 3 abgestuft werden, da hier die Gleichwertigkeit mit der umgrenzten Straßengruppe S nicht gegeben ist. Einzige Ausnahme soll der Wilhelmsplatz in Stuttgart-Mitte bilden, da dieser von seiner Besucherfrequenz dem umgrenzten Bereich gleichgesetzt werden kann.

4. Für den in der Anlage 1.1 dargestellten Bereich der Fußgängerzone Königstraße soll ein Zuschlag von 20 % auf die jeweilige Sondernutzungsgebühr aus dem Gebührenverzeichnis erhoben werden, weil die wirtschaftliche Bedeutung dieser außergewöhnlich guten Lage im Innenstadtbereich eine erhöhte Gebühr gegenüber der Straßengruppe S rechtfertigt und auch geboten erscheint und die prozentuale Erhöhung durchaus die unterschiedliche wirtschaftliche Bedeutung widerspiegelt.

5. Derzeit werden im Innenstadtbereich wichtige, städtebaulich bedeutende Baumaßnahmen wie „Das Gerber“, Hospitalviertel, Areal Lautenschlagerstraße, Teilstück Eberhard-/Torstraße, durchgeführt. Mit dem Abschluss dieser Bauarbeiten ist bis Ende 2014 zu rechnen. Nach den Vorgaben der Haushaltskonsolidierung soll zum Januar 2015 eine Überprüfung der Son­dernutzungsgebühren erfolgen. In diesem Zusammenhang soll dann entschieden werden, welche Teilbereiche der diese Baumaßnahmen umgebenden Straßen so gestaltet worden sind, dass eine Einstufung in die Straßengruppe S vorgenommen werden kann.

6. Die Änderung dieser neuen Straßenzuordnungen wirkt sich auf alle im Gebührenverzeichnis aufgeführten Tatbestände aus. Bei einer Gesamteinnahme von Sondernutzungsgebühren 2011 in Höhe von ca. 1,74 Mio. Euro entfallen auf den Bereich Außengastronomie ca. 28 %, auf Veranstaltungen ca. 12 %, auf Baustelleneinrichtungen ca. 39 %, auf Weindorf, Weihnachtsmarkt, Warenauslagen, usw. ca. 21 %.


Finanzielle Auswirkungen

Für die zu erwartenden Mehr-/ und Mindereinnahmen aufgrund der Änderungen im Straßenverzeichnis wurden für die Berechnung die Einnahmen 2011 zugrunde gelegt. Bei gleicher Anzahl, Größe und Dauer der Sondernutzung ergeben sich folgende Beträge:

Durch die Abstufung der Straßen in den Außenbezirke aus der Straßengruppe S nach Straßengruppe 3 ist mit Mindereinnahmen von ca. 9.000 Euro zu rechnen.

Durch die Abstufung der im Innenstadtbereich liegenden Straßen der Straßengruppe S, die sich nicht in dem umgrenzten Bereich der Straßengruppe S befinden, ergeben sich weitere Mindereinnahmen in Höhe von 1.000 Euro, insgesamt also ca. 10.000 Euro.

Dem entgegen stehen die zu erwartenden Mehreinnahmen, die sich durch die Höherstufung der Straßen ergeben, die ab dem 01.01.2013 der umgrenzten Straßengruppe S angehören. Hier ist mit Mehreinnahmen von ca. 19.000 Euro zu rechnen. Durch die Einführung des Zuschlages in Höhe von 20 % im abgegrenzten Bereich der Königstraße kann mit Mehreinnahmen ca. 12.000 Euro gerechnet werden, somit insgesamt Mehreinnahmen von ca. 31.000 Euro.

Nach Abzug der Mindereinnahmen verbleibt eine Mehreinnahme von ca. 21.000 Euro.

2014 wird die Verwaltung die Gebühren überprüfen und eine entsprechende Vorlage dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten, so dass eine Gebührenänderung zum 01.01.2015 erfolgen kann.

Alle Bezirksämter wurden beteiligt.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB, RSO haben der Vorlage zugestimmt.




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Verzeichnis der Straßen
Anlage 1.1 Plan des unifarbig angelegten Bereichs der Straßengruppe S




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Anlage 1_Straßenverzeichnis 01012013.pdf Anlage 1.1 Straßengruppe S.pdfAnlage 1.1 Straßengruppe S.pdf