Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
62/2015
Stuttgart,
03/02/2015
Zweckverband Hochwasserschutz Scheffzental
- Korrektur der Verbandssatzung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.03.2015
25.03.2015
26.03.2015
Beschlußantrag:
1. Der Beschluss vom 26. September 2013, Beschlussziffer 2 der GRDrs 816/2013 „Die Verbandssatzung Zweckverband Hochwasserschutz Scheffzental in der Fassung vom 29. Juni 2013 wird beschlossen“ wird aufgehoben.
2. Die Verbandssatzung Zweckverband Hochwasserschutz Scheffzental gemäß
Anlage 1 wird beschlossen.
Begründung:
Die Gründung des Zweckverbandes Hochwasserschutz Scheffzental wurde bereits mit der Vorlage GDRrs 816/2013 beschlossen. Bei der Bearbeitung des Antrags zur Gründung des Zweckverbandes wurde durch das Regierungspräsidium Stuttgart festgestellt, dass in der am 26. September 2013 beschlossenen Satzung, Stand
29. Juni 2013 der § 21 die Auflösung des Zweckverbandes regelt und hierfür eine Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmen festlegt. Andererseits verlangt § 7 Absatz 4.5. bei der Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln. Somit existieren zwei unterschiedliche (Mehrheits)-Regelungen für den gleichen Sachverhalt. Für § 19 (Aufnahme weiterer Mitglieder) und § 20 (Ausscheiden einzelner Verbands- mitglieder) gilt Entsprechendes.
Das Regierungspräsidium Stuttgart empfiehlt den drei Vertragspartnern, Gerlingen, Ditzingen und Stuttgart, die Satzung von diesen Widersprüchlichkeiten zu bereinigen und erneut den Beschluss über die korrigierte Satzung zu fassen.
Die überarbeitete Satzung ist dann neu zu unterzeichnen. Bei dieser Gelegenheit soll mit Blick auf die angestrebte Langfristigkeit des Zweckverbandes unter den Unterschriften zusätzlich jeweils der Name und der Titel des Unterzeichnenden maschinengeschrieben aufgeführt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, der Verbandssatzung mit dem geänderten § 7 Absatz 4.5. Satz „Eine Mehrheit mit mindestens zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmen ist notwendig bei …“ zuzustimmen.
Die Satzung wurde entsprechend den Empfehlungen überarbeitet und ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
-
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Neufassung Verbandssatzung Stand 11. November 2014
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Anlage 1_ Neufassung ZVSatzung Scheffzental_Stand 11.11.14.pdf