Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 250/2010
Stuttgart,
04/30/2010



B 10 Rosensteintunnel mit B10/B14 Verbindung am Leuze
- Zuschusszusage des Landes
- Baubeschluss Vorabmaßnahme Leitungstrasse Neckartalstraße und Beauftragung Herstellung städtischer Kabeltrassen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.05.2010
19.05.2010
20.05.2010



Beschlußantrag:

1. Bericht

Vom Bericht über die Zuschusszusage des Landes wird zustimmend Kenntnis genommen.


2. Baubeschluss

Der Verlegung der Leitungstrasse im Zuge der Neckartalstraße zwischen Wilhelmatheater und König-Karls-Brücke als notwendige Vorabmaßnahme zum Bau des B10 Rosensteintunnels und der B 10/B14 Verbindung am Leuze mit Gesamtkosten von 4.900.000 € (einschließlich aktivierungsfähiger Eigenleistungen) wird zugestimmt.

Die Leitungsträger EnBW AG, Deutsche Telekom AG und Stuttgarter Straßenbahnen AG werden aufgefordert, ihre Leitungen entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu verlegen.

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG wird mit der Ausschreibung und Herstellung der städtischen Kabeltrassen im Namen und auf Rechnung der Stadt beauftragt.


3. Finanzierungsbeschluss

3.1 Die Auszahlungen in Höhe von 4.620.000 € (einschließlich 5 % Unvorhergesehenem und Mehrwertsteuer) werden im Finanzhaushalt beim Projekt 7.665003 – Rosensteintunnel -wie folgt gedeckt:

Jahr 2010
2.600.000 €
Jahr 2011
2.020.000 €

3.2 Für die im Haushaltsjahr 2011 benötigten Auszahlungen wird die im Haushaltsjahr 2010 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen.

3.3 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich 280.000 € werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden auf das o.g. Projekt umgesetzt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Bericht über die Zuschusszusage des Landes

2. Baubeschluss 3. Weiteres Vorgehen
Finanzielle Auswirkungen

Der städtische Finanzierungsanteil beträgt ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen 4.620.000 € und wird im Rahmen der Förderrichtlinien nach dem Entflechtungsgesetz bezuschusst. Die im Vergleich zum Baubeschluss aus dem Jahr 2009 (GRDrs 163/2009) um 70.000 € höhere Auszahlungen begründen sich mit der jährlichen Baukostensteigerung von rund 1 %.

Die Gesamtkosten für die vorbereitenden Leitungsverlegearbeiten betragen nun insgesamt unter Berücksichtung der jährlichen Baukostensteigerung von rund 1 % und Planungsanpassungen der beteiligten Leitungsträger insgesamt rund 8.500.000 Mio. €.


Im Einzelnen setzt sich der städtische Finanzierungsanteil aus den Kosten der SSB AG nach dem Straßenbenutzungsvertrag, den Kosten der EnBW nach dem Konzessionsvertrag, den Kosten der eigenen städtischen Leitungen und den anteiligen Baunebenkosten zusammen.

Die Deutsche Telekom AG trägt gemäß Telekommunikationsgesetz die Kosten selbst.



Beteiligte Stellen

Ref WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

keine




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