Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
GRDrs 901/2013
Stuttgart,
10/25/2013



Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart
Jahresabschluss 2012 und Satzungsänderung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.11.2013
07.11.2013



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) am 11.11.2013 den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1.Der Jahresabschluss 2012 wird wie folgt festgestellt:
Euro
Bilanzsumme
23.964.029,85
davon Aktivseite
- Anlagevermögen
8.529.106,58
- Umlaufvermögen
15.076.376,78
- Rechnungsabgrenzungsposten
358.546,49
davon Passivseite
- Eigenkapital
9.387.077,90
- Rückstellungen
8.291.765,26
- Verbindlichkeiten
4.826.315,35
- Rechnungsabgrenzungsposten
1.458.841,34
Gewinn- und Verlustrechnung
- Jahresergebnis
-907.489,91
- Summe der Erträge
30.320.915,41
- Summe der Aufwendungen
31.228.405,32
2. Die Aufwandsumlage 2012 je Einwohner wird mit 0,66 EUR 3. Der Jahresfehlbetrag von 907.489,91 EUR wird durch eine Entnahme aus der Allgemeine Rücklage (456.500,00 EUR) und aus der zweckgebundenen Rücklage (450.989,91 EUR) gedeckt. 4. Dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.

5. Zur Kenntnis zu nehmen, dass der stv. Leiter des Amtes Prüfung und Kommunalaufsicht beim Landratsamt Böblingen die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 vorgenommen hat und dass gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und die Entlastung der Geschäftsführung gemäß § 16 Abs. 3 EigBG keine Bedenken bestehen. 6. Frau Ina Jansen, Fachbereichsleiterin Prüfung und Revision beim LRA Ludwigsburg, wird als Rechnungsprüferin für die Jahresrechnung 2013 des KDRS bestimmt. 7. Den Änderungen der Satzung gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.


Begründung:


Der Zweckverband KDRS ist ein Zusammenschluss von Gemeinden, Landkreisen und Gemeindeverbänden zur Bereitstellung von Dienstleistungen der elektronischen Datenverarbeitung für den öffentlichen/kommunalen Sektor. Seine Aufgabe ist z.B. der Aufbau und die Betreuung von Informationssystemen und Datenbanken und deren Sicherung hinsichtlich Bestand und Zugriff. Hierzu gehört insbesondere der Betrieb von landeseinheitlichen Verfahren wie z.B. Einwohner-, Personal- und Finanzwesen. Außerdem beschafft und betreut KDRS allgemein einsetzbare EDV-Verfahren für den Aufgabenbereich der Verbandsmitglieder, soweit nicht Verfahren durch die Datenzentrale Baden-Württemberg oder andere Stellen bereitgestellt werden.

Die Landeshauptstadt ist seit Gründung des Verbandes Mitglied im Zweckverband KDRS. Sie ist der größte Kunde und bezieht Leistungen für das Neue Kommunale Finanzwesen (SAP-Vertrag) und für eine Vielzahl kommunaler Datenverarbeitungsverfahren (Kooperationsvertrag). Das jährliche Umsatzvolumen inkl. Verfahrensbetrieb beträgt insgesamt rd. 7 Mio. EUR. KDRS ist damit der größte externe Dienstleister im IuK-Bereich der LHS.


Jahresabschluss 2012

Die Umsatzerlöse stiegen um 5.908 TEUR auf 22.386 TEUR. Sie setzen sich zusammen aus der
Der auf die LHS entfallende Anteil an der Aufwands- und Sonderumlage betrug in 2012 zusammen rd. 1,7 Mio. EUR (Vj.: 1,7 Mio. EUR). Die Sonderumlage ist für die Entwicklung der landeseinheitlichen Verfahren (Datenzentrale) zu leisten. Die sonstigen Umsatzerlöse – und korrespondierend dazu der Materialaufwand – erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund einer geänderten Darstellung der Berechnung der Leistungen der RZRS GmbH an die LHS und ist damit nur bedingt vergleichbar.

Der Materialaufwand erhöhte sich auf 16.925 TEUR. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Positionen zurückzuführen:
Der Personalaufwand stieg aufgrund höherer Besoldungsleistungen um 381 TEUR (3,9%) auf 10.207 TEUR. Im Jahr 2012 hatte der Zweckverband wie im Vorjahr 176 Mitarbeiter, davon 38 Teilzeitkräfte.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 1.131 TEUR auf 3.554 TEUR. Größte Veränderungen sind dabei
Der Jahresfehlbetrag von 907.489,91 EUR soll durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und der zweckgebundenen Rücklage ausgeglichen werden. Damit sinkt die Eigenkapitalquote auf immer noch gute 39,2% (Vj.: 41,6%). Die Bilanzsumme verringert sich um rd. 809 TEUR (- 3,3%) auf 23.964 TEUR.

Als Geschäftsführer sind Herrn Wondrak und Herrn Simacher bestellt. Auf die Offenlegung der Bezüge der Geschäftsführung im Anhang wurde unter Berufung auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Bezüglich der Geschäftsentwicklung 2012 wird im Übrigen auf den beiliegenden Lagebericht verwiesen.

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 wurde durch den stellvertretenden Leiter des Kreisprüfungsamts Böblingen entsprechend den §§ 111 und 112 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg durchgeführt. Der Rechnungsprüfer bestätigt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes KDRS vermittelt.


Änderung der Satzung

Organe des KDRS sind die Verbandsversammlung, der Verwaltungsrat und der Verbandsvorsitzende. Die Verbandsversammlung besteht aus den gesetzlichen Vertretern der Mitglieder. Dies sind die gesetzlichen Vertreter der fünf Landkreise (Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis), des Stadtkreises Stuttgart, der weiteren 177 Mitgliedsgemeinden und vier Gemeindeverwaltungsverbände in der Region Stuttgart sowie des Verbandes Region Stuttgart und des Kommunalen Verbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Seitens der LHS gehören sechs Personen dem Verwaltungsrat an.

Der Verwaltungsrat hat in seinen Sitzungen im April und Juli 2013 die Änderungen der Satzung diskutiert und empfiehlt nun der Verbandsversammlung, folgende Änderungen vorzunehmen:

1. Überarbeitung der Einleitung

Die Einleitung der Verbandssatzung nahm bisher Bezug auf§ 11 des Gesetzes über die Datenzentrale vom 17. November 1970. Dieses Gesetz ist nicht mehr in Kraft. ln der Einleitung soll daher künftig auf die aktuelle Rechtsgrundlage, nämlich § 15 des Gesetzes über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung (ADVZG) (Stand 14. Oktober 2008) Bezug genommen werden.

2. Konkretisierung der Aufgaben des Verbandes (§ 3 Abs. 1)

"Der Verband hat folgende Aufgaben:….
…..
6. die Fachberatung der Verbandsmitglieder in den Fragen der Organisation, soweit sie mit der EDV zusammenhängt, und bei der Umstellung von Aufgabengebieten. Dies beinhaltet auch die Organisations- und Prozessberatung innerhalb der Verwaltungen sowie die mit den angebotenen Verfahren und Lösungen im Zusammenhang stehenden inhaltlichen und fachlichen Beratungsleistungen.“

3. Streichung des alten § 4 (Nutzungsrechte des Verbandes)

Der bisherige § 4 regelt die unentgeltliche Nutzung der bei der Gründung des Verbandes vorhandenen EDV-Verfahren. Diese Regelung wird nicht mehr benötigt und kann daher ersatzlos gestrichen werden.

4. Anpassung der Zuständigkeitsgrenzen für die Verbandsversammlung (§ 7, Abs.2 Nr. 7-11) und für den Verbandsvorsitzenden (§ 13, Abs.2 Nr.1 ,2 und 4-7)

Nachdem mit der Einführung des Euros lediglich eine Umrechnung auf den Euro erfolgte, die Wertgrenzen jedoch im Grunde nicht erhöht wurden, soll nun eine Anpassung erfolgen. Zudem sollen die Zuständigkeiten des Verwaltungsrates gestärkt werden.

5. Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Angestellten (§ 13 Abs.2 Nr. 8 und § 15 Abs. 2 Nr.3

Es soll eine Erhöhung der Zuständigkeitsgrenzen des/der Verbandsvorsitzenden und der Geschäftsführung bei Angestellten von TVÖD 10 (IVa BAT) auf TVÖD 12 erfolgen.

6. Streichung des alten § 25 (Übernahme der Umlagen für kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverwaltungsverbänden auf die Landkreise)

Die Regelung betrifft Übergangsregelungen aus der Anfangszeit des Zweckverbandes. Sie kann daher ersatzlos gestrichen werden.

7. Geschlechtsneutrale Formulierungen

ln der Verbandssatzung werden künftig ausschließlich geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet.

Referat AK hat die Vorlage mitgezeichnet.



Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen
1 Jahresabschluss 2012 (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht)
2 Änderung der Satzung


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen








Anlagen






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Anlage 2 GRDrs. 901.2013.docAnlage 2 GRDrs. 901.2013.docAnl 1 GRDrs 901.13.pdfAnl 1 GRDrs 901.13.pdf