Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU 6122-00
GRDrs 1324/2023
Stuttgart,
11/08/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2023



Förderung Nachrüstung von baulichem Sonnenschutz

Beantwortung / Stellungnahme

Eine außenliegende Verschattung stellt ökologisch und ökonomisch eine effektive Art dar, der sommerlichen Überhitzung von Wohnräumen entgegen zu wirken und so bei richtiger Anwendung die Kühlung durch maschinelle Kälteerzeugung zu vermeiden. Die Modernisierung von Sonnenschutzeinrichtungen hilft auch für den winterlichen Wärmeschutz (u. a. fachgerechte Wärmedämmung von Rollladenkästen bzw. dämmende Luftschicht zwischen Fenster und Rollladen). Sofern durch die Verschattungsmöglichkeit die maschinelle Kühlung, z. B. durch Klimasplitgeräte, vermieden wird, ergeben sich zudem architektonische Vorteile bei der Gebäudeansicht und weitere Energieeinsparungen.

Häufig liegt der Grund für nicht verschattete Fensterflächen im Wohnungsbau bei außergewöhnlich großen oder komplexen Fensterflächen. Verschattungseinrichtungen sind für solche Flächen entsprechend teuer. Für den baulichen Sonnenschutz ist das Alter der Verschattungsmöglichkeit zweitrangig. Den Austausch vorhandener Verschattung zu fördern, bietet daher nur wenig Vorteile für den Sommer.

Bislang wird der erstmalige Einbau bzw. der Austausch des baulichen Sonnenschutzes im städtischen Energiesparprogramm (ESP) im Zuge einer Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus als förderfähige Kosten behandelt und wird je nach angestrebtem Effizienzhaus-Standard mit 15 – 25 % gefördert. Als Einzelmaßnahme im ESP sind Sonnenschutzeinrichtungen bislang nicht förderfähig. Es besteht jedoch die Förderung von Fenstern und Fassadendämmung (jeweils als Einzelmaßnahmen im ESP), die in vielen Fällen zusammen mit dem Einbau bzw. Austausch von Sonnenschutzeinrichtungen durchgeführt werden. Darüber hinaus wird der sommerliche Wärmeschutz in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert, sowohl als Einzelmaßnahme mit einem Fördersatz von 15-20 % als auch als Komplettsanierung zum Effizienzgebäude. Die Förderung des Bundes ist mit dem ESP kumulierbar.

Die bestehende Förderung der Stadt Stuttgart könnte in der Form erweitert werden, dass der bauliche Sonnenschutz auch als Einzelmaßnahme im ESP aufgenommen wird. Dies könnte an die Bedingung geknüpft werden, gleichzeitig die Fenster auszutauschen und / oder Außenwand bzw. Dach zu dämmen. Insbesondere dabei muss das Thema Sonnenschutz beleuchtet und berücksichtigt werden.
Bei den Förderbedingungen müsste klar abgegrenzt sein, ob Mehrkosten, die infolge von Zusatzfunktionen der Verschattungseinrichtung (z. B. Einbruch-, Blend-, Sichtschutz) entstehen, ebenfalls förderfähig sind. Eine Lösung könnte in einer fensterflächenabhängigen Pauschalförderung in Euro/m² bestehen. Zudem müsste klargestellt sein, welche Technologien gefördert werden (z. B. außenliegender Sonnenschutz, Sonnenschutz zwischen den Fensterscheiben, Sonnenschutzfolien innen oder außen). Eine solche Integration ins ESP könnte bei der nächsten Richtlinienüberarbeitung Anfang 2024 aufgenommen werden. Die bisherigen Erfahrungen aus dem ESP haben jedoch gezeigt, dass bei vielen Einzelmaßnahmen – insbesondere beim Fenstertausch – der bauliche Sonnenschutz bereits mitverbaut wird, auch ohne, dass es hierfür zusätzlich zur Förderung für den Fenstertausch einen finanziellen Anreiz gäbe. In diesen Fällen wäre eine mögliche Förderung für Einzelmaßnahmen zum baulichen Sonnenschutz demzufolge als Mitnahmeeffekt zu sehen.

Bei einer Erweiterung der bestehenden Förderung des ESP um baulichen Sonnenschutz als Einzelmaßnahme wäre nach einer ersten Kostenabschätzung mit Fördermaßnahmen im Umfang von ca. 150.000 Euro pro Jahr zu rechnen. Diese Maßnahmen können im Rahmen der für das Energiesparprogramm mit GRDrs 543/2023 zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldeten Mittel – 25 Mio. EUR für das Programmjahr 2024 und 30 Mio. EUR für das Programmjahr 2025 – finanziert werden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

1072/2023 Nr. 7 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 5102/2023 Nr. 5 PULS




Peter Pätzold
Bürgermeister




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