Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 1012/2021
Stuttgart,
11/10/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Büro für Diskriminierungskritische Arbeit stärken

Beantwortung / Stellungnahme

Beim Stadtjugendring (SJR) Stuttgart wurde 2016 im Auftrag des Initiativkreises „Antidiskriminierungsstelle“ ein Büro für Antidiskriminierungsarbeit eingerichtet (seit 2021 umbenannt in Büro für Diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart).
Der Initiativkreis bestand aus: Forum der Kulturen, Die AnStifter und SJR Stuttgart. Das Ministerium für Soziales und Integration BW förderte das Projekt mit 30.000 EUR/Jahr bis Ende 2018 gemäß der Verwaltungsvorschrift (VwV) Integration. Damit wurden die Personalausgaben im Umfang einer 0,5 Stelle finanziert.
Die Eigenmittel des Trägerkreises i.H.v. 10.000 EUR/Jahr deckten die Sachausgaben ab.
Seit 2019 wird das Büro für Antidiskriminierungsarbeit von der Stadt Stuttgart gefördert. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 aufgestockte Mittel in Höhe von jährlich 65.000 € als dauerhaften Zuschuss für das Büro bewilligt (GRDrs 1214/2019, Sachbeschluss zur Umsetzung: GRDrs 48/2021).

Das Büro für Diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart (kurz BfDA) bietet eine professionelle Einzelberatung für Menschen mit Diskriminierungserfahrungen gemäß des AGG und darüber hinaus. Zudem umfasst das Angebot Weiterbildungen, Öffentlichkeitsarbeit und die Vernetzung mit relevanten Akteuren. Neben der Einzelfallberatung beteiligt sich das Büro an verschiedenen Veranstaltungen im Rahmen der Stuttgarter Partnerschaft für Demokratie wie „HEIMAT – Internationale Wochen gegen Rassismus Stuttgart“, Demokratiekonferenzen und Seminaren zur Menschenrechtsarbeit.

Das BfDA bekommt neben der städtischen Förderung eine weitere befristete Finanzierung vom Ministerium für Soziales und Integration BW in 2020 und 2021 als Fehlbedarfsfinanzierung (in 2020: 46.666 EUR) sowie eine dreijährige Projektförderung über die Stiftung Aktion Mensch i.H.v. 290.791 EUR bis April 2022 (= 96.930 EUR p.a.) für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Kinder und Jugendliche als eine vulnerable Gruppe werden unter Berücksichtigung ihrer vielfältigen Lebenswelten in partizipativen Prozessen gestärkt und begleitet, u.a. in Workshops mit Schulklassen.


Bei den Anträgen geht es um die Anschlussfinanzierung nach dem Ende der Förderung durch die Aktion Mensch. Da das Projekt bis einschließlich April 2022 von Aktion Mensch finanziert wird, beläuft sich die Förderung für das Jahr 2022 auf acht anstatt 12 Monate.


Vorliegende Anträge/Anfragen

400/2021 Nr. 4 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 630/2021 Nr. 2 SPD; 892/2021 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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