Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
100
5
VerhandlungDrucksache:
735/2021
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 23.03.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder
Auf der Kanzel 47 in S-Nord - Vorprojektbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 11.02.2022, nicht öffentlich, Nr. 6
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 15.03.2022, öffentlich, Nr. 68
Ergebnis: Zustimmung mit der Maßgabe einer weiteren Beratung im WA
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 18.03.2022, öffentlich, Nr. 30
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 03.02.2022, GRDrs 735/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer 3-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Auf der Kanzel 47 in Stuttgart-Nord auf Grundlage des Raumprogramms (Anlage 1) und der Vorplanung (Anlage 2) von Selbmann Architektur sowie der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung (Anlage 3) vom 18. Januar 2022 mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 3.894.000 EUR (brutto) wird zugestimmt.
2. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.894.000 EUR (brutto). Für den Neubau einer 3-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder stehen 3.074.000 EUR im Teilhaushalt 230 - Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233235 - Kita Nord, Auf der Kanzel 47, Neubau und Planungsmittel in Höhe von 30.000 EUR im Teilergebnishaushalt 230 - Liegenschaftsamt zur Verfügung.
3. Im Zuge der Baumaßnahme fallen Kosten für den Umzug des Kitabetriebs von ca. 22.000 EUR an. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung, Kontengruppe 44310 - Geschäftsaufwendungen gedeckt.

4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 60 % der Bauleistungen wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt die Planung und Herrichtung der Interimsunterbringung, den Abbruch des Bestandsgebäudes Auf der Kanzel 47, das Freimachen, die Erschließung des Grundstücks und die artenschutzrechtlichen Maßnahmen bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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