Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
921/2010
GZ:
RSO 3814
Sitzungstermin: 23.02.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:der Vorsitzende, EBM Föll
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Förderung des 35. Deutschen Evangelischen Kirchentags 2015 in Stuttgart vom 3. bis 7. Juni 2015

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 26.01.2011, nicht öffentlich, Nr. 15
Ergebnis: Einbringung

Gemeinderat vom 27.01.2011, nicht öffentlich, Nr. 14
Ergebnis: Einholung von Meinungsäußerungen der Ratsfraktionen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Rechts, Sicherheit und Ordnung vom 24.01.2011, GRDrs 921/2010, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Deutschen Evangelischen Kirchentag e.V. wird für die Durchführung des 35. Deutschen Evangelischen Kirchentags (35. DEKT) vom 3. bis 7. Juni 2015 in Stuttgart zur Deckung der Kosten ein Barzuschuss in Höhe von 2.500.000 EUR gewährt.

2. Darüber hinaus werden dem Deutschen Evangelischen Kirchentag e. V. Sachleistungen und Gebührenbefreiungen gemäß Anlage 4 in Höhe von maximal 711.000 EUR gewährt.

3. Für den Zuschuss gelten die allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt. Die endgültige Höhe der Sachleistungen und Befreiungen nach Ziffer 2 wird anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen nach Abschluss des Kirchentags festgesetzt und intern verrechnet.

4. Der Deutsche Evangelische Kirchentag e.V. schöpft alle Einnahmemöglichkeiten aus und beschränkt die Ausgaben auf das unbedingt Notwendige. Die Stadt behält sich das Recht vor, unangemessene Ausgaben und vorab nicht vereinbarte Leistungen bei der endgültigen Festsetzung des Zuschusses gemäß Ziffer 2 außer acht zu lassen.

5. Der Deutsche Evangelische Kirchentag e.V. verpflichtet sich, die zur Deckung seiner Ausgaben nicht benötigten Zuschussmittel nach Ziffer 1 anteilsmäßig an die Stadt zurückzuzahlen.

6. Die Aufwendungen von insgesamt max. 3.211.000 EUR werden im Teilhaushalt des Amts für öffentliche Ordnung (sonstige Kulturpflege) finanziert. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind voraussichtlich bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2014/2015 einzuplanen. Die Mittelbewirtschaftungsbefugnis wird auf das Amt für öffentliche Ordnung übertragen.

7. Von den zusätzlichen Aufgaben für den Kirchentag wird hinsichtlich eines Stellenbedarfs Kenntnis genommen. Genaue Angaben über Umfang und Dauer dieses Stellenbedarfs sind erst im Laufe des weiteren Planungsfortschritts möglich. Über Stellenschaffungen sowie Laufzeit und Wertigkeit wird zum Stellenplanverfahren 2012/2013 entschieden.


StR Wölfle (90/GRÜNE) ist über die Bereitschaft der Evangelischen Kirche erfreut, 2015 den Kirchentag in Stuttgart auszurichten. Über die hohe Förderung dieser Veranstaltung durch öffentliche Mittel zeigt er sich jedoch erstaunt. Zwar werde die Außenwirkung des Kirchentags geschätzt und gewürdigt, dennoch sollte der Kirche signalisiert werden, sich auch im Kontext mit anderen notwendigen öffentlichen Zuschüssen bei solchen Veranstaltungen zu beschränken. Ein städtischer Zuschuss in Höhe von 2 Mio. € sollte ausreichend sein.

Für die FDP-Gemeinderatsfraktion befürwortet StR Prof. Dr. Dr. Lübbe (FDP) die Ausrichtung des Kirchentags in Stuttgart. Die im Beschlussantrag enthaltene Subvention seitens der Stadt werde unterstützt. Zwar sei der Betrag hoch, angenommen werde allerdings, dass ein erheblicher Rückfluss durch diese Veranstaltung in die Stadtkasse erfolgt. Ein solcher Kirchentag stelle eine sehr gute PR-Maßnahme dar, die eine solche Investition rechtfertigt.

Seine Fraktion, so StR Sauer (CDU), freue sich auf diese Großveranstaltung und sie seit bereit, alle daraus entstehenden finanziellen Belastungen zu tragen. Damit rücke Stuttgart 2015 in das Blickfeld nicht nur der kirchlichen Öffentlichkeit. Die über den Zuschuss in Höhe von 2,5 Mio. € anfallenden 700.000 € sollen auf der Basis von Rechnungen berechnet werden. Ob diese Rechnungen in dieser Höhe ausfallen, werde sich erst zeigen. Auch er geht von einem hohen Mittelrückfluss an die Stadt aus. Bereits in den kommenden Haushaltsplanberatungen sei ein Stellenbedarf zu berücksichtigen. Beim Kirchentag Ende der 90er-Jahre sei eine Stelle benötigt worden.

StR Pfeifer (SPD) begrüßt für seine Fraktion die Ausrichtung des Kirchentags 2015 in Stuttgart. Das zu finanzierende Gesamtvolumen werde auch als sehr anspruchsvoll angesehen.

Von BM Dr. Schairer, der an die Diskussion im Gemeinderat erinnert, wird informiert, der Oberbürgermeister habe mit Schreiben vom 28.01.2011 dem Deutschen Evangelischen Kirchentag e. V. ein positives Signal zur Ausrichtung 2015 gesendet. Ergänzt wird von EBM Föll, natürlich habe die Stadt Einfluss auf die Finanzen genommen. Stuttgart habe sich hier im Wettbewerb mit anderen Kommunen befunden. Um diesen Kirchentag nach Stuttgart zu holen, habe ein bestimmter Finanzrahmen eingehalten werden müssen. Insbesondere bei den Nebenleistungen habe die Verwaltung deutliche Verbesserungen gegenüber dem letzten Kirchentag aushandeln können. So müssten die Organisatoren das Kombiticket bezahlen. Auch was die Konditionen zur Überlassung der Messe, des Wasens und des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle anbelange, werde die Kirche übliche Konditionen akzeptieren. Dies entspreche durchaus einem deutlichen Entgegenkommen. Die Nebenkosten (z. B. Reinigung, Strom etc.) für die Nutzung der Schulen müssten die Organisatoren ebenfalls tragen. Einen Teil der Nebenkosten mit 500.000 € stellten die Kosten zur Überlassung der Schulen dar. Dieser Kostenposition stünden keine unmittelbaren Kosten der Stadt gegenüber; die Schulen würden in den Pfingstferien leer stehen. Insoweit handle es sich im Grunde genommen um einen kalkulatorischen Vorgang.

Dazu ergänzt BM Dr. Schairer, die Stadt Bremen habe zum Kirchentag 2009 einen Zuschuss in Höhe von 7,5 Mio. € gegeben (99.500 Dauerteilnehmer). Durch eine Marktforschungsstudie sei aufgezeigt worden, dass die Besucher während des Kirchentags rund 20 Mio. € in der Stadt gelassen haben. Eine Studie der Fachhochschule Bremen zeige auf, dass die Erlöse aus dem Kirchentag dessen Aufwendungen übersteigen.

Kritik übt StR Prof. Dr. Dr. Lübbe am zeitlichen Verfahrensablauf. Es habe keine Möglichkeit bestanden, die verschiedenen Kostenpositionen transparent zu machen. Dies sei zukünftig verbesserungspflichtig. Hierzu unterstreicht der Vorsitzende, sowohl der Erste Bürgermeister als auch er selbst hätten sich für dieses Verfahren entschuldigt. Ausdrücklich bedankt sich der EBM Föll beim Gemeinderat dafür, dass dieser durch seine Flexibilität es der Verwaltung ermöglicht hat, dieses Thema im Januar vorab zur Beratung zu stellen, um der Kirche ein entsprechendes Signal geben zu können. Daraufhin habe das Präsidium des Evangelischen Deutschen Kirchentages den Zuschlag erteilt. Sollte heute eine Zustimmung und morgen durch den Gemeinderat eine positive Beschlussfassung zum Beschlussantrag erfolgen, werde auch der Kirchentag 2015 in Stuttgart stattfinden.

Da sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BM Dr. Schairer fest:

- Den von StR Wölfle gestellte Antrag, den Zuschuss der Landeshauptstadt Stuttgart auf 2 Mio. € zu begrenzen, lehnt der Verwaltungsausschuss bei 6 Ja- und 11 Gegenstimmen mehrheitlich ab.

- Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag der GRDrs 921/2010 einmütig zu.
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