Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Referat Jugend und Bildung

Gz: JB/AKR
GRDrs 452/2017
Stuttgart,
07/03/2017


Musik an Stuttgarter Grundschulen: Gemeinsames Konzept der Aktivitäten „Musik für alle“ und der „Musikbetonten Ganztagesgrundschule“



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.07.2017
18.07.2017
19.07.2017

Bericht:

Musik leistet einen wichtigen Beitrag zur kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern. Diverse Studien und die tägliche Erfahrung in Schulen zeigen, dass Kinder durch die Beschäftigung mit Musik konzentrierter und aufnahmefähiger sind. Musik hat einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der Intelligenz.

Mit dem neuen Bildungsplan für Grundschulen 2016 wird dem Fach Musik, im Vergleich zum vorherigen Bildungsplan, wieder eine größere Bedeutung zugemessen. Nun sind sechs Jahreswochenstunden in den Klassen 1-4 als Richtwert vorgesehen, was ein bis zwei Unterrichtsstunden pro Woche Musikunterricht in der Grundschule bedeutet. Diese Weiterentwicklung der musischen Bildung begrüßt die Verwaltung sehr. Für eine Hinführung zum aktiven Musizieren und zum frühzeitigen Fördern musikalischer Talente ist jedoch eine Ergänzung und Erweiterung des Angebots erforderlich.

In Weiterführung der GRDrs 875/2016 strebt die Verwaltung daher mit dem Konzept „Musik für alle“ die Stärkung musikalischer Kompetenzvermittlung an bestehenden Ganztagesgrundschulen an. Alle Kinder im Ganztag der jeweiligen Schule sollen in dem verbindlichen Angebot an das aktive Musizieren herangeführt werden und so im Sinne der Bildungsgerechtigkeit die musische Bildung in der Breite der Gesellschaft gestärkt werden.

Das Konzept „Musik für alle“ soll ergänzt werden durch den Aufbau von sogenannten „musikbetonter Grundschulen“. Talentierte Schülerinnen und Schüler sollen intensiv gefördert werden, um sie auf den Übergang auf weiterführende Schulen vorzubereiten, in denen musikalische Begabungen besonders gefördert werden können.

Die Verbindung beider Konzepte hat zum Ziel, musisch besonders begabte Kinder in der Grundschule unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu entdecken und zu fördern.

Die beiden Teile des Gesamtkonzeptes sind in Anlage 1 (Musik für alle) und Anlage 2 (musikbetonte Ganztagesgrundschule) ausführlicher dargestellt. Wie die Umsetzung erfolgen könnte und an welche Voraussetzungen sie geknüpft ist, ist nachfolgend dargestellt. Insbesondere sind zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich.

1. Ausgangslage: Bisherige Musikangebote an Grundschulen

Es gibt bereits zahlreiche Einzelaktivitäten im Bereich der Breitenförderung (vgl. Anlage 1).

Aktivitäten zur Förderung von musikalisch besonders begabten Schülerinnen und Schülern, wie sie mit dem Konzept der „musikbetonten Grundschule“ verbunden sind, gibt es im Kontext der Grundschulen in Stuttgart bislang nicht.

Entsprechend der GRDrs 875/2016 wurde eine Resonanzgruppe eingerichtet, in der die Musikschule, das Kulturamt, das Schulverwaltungsamt, die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (Geschäftsführung) und das Staatliche Schulamt vertreten sind. Sie dient dazu, die Konzepte „Musik für alle“ und „musikbetonte Grundschule“ weiter zu entwickeln und ggf. bei der Umsetzung zu begleiten. Dazu soll auch die Expertise und die Erfahrung aus der Praxis eingebunden werden. Es wird erwogen, zu diesem Zweck eine Unterarbeitsgruppe zu bilden, in der Grundschul-Musiklehrkräfte, Musikpädagogen für Elementare Musikpädagogik und ggf. Musiklehrkräfte von entsprechenden weiterführenden Schulen mit Musikschwerpunkt zusammenarbeiten.

2. Das Konzept „Musik für alle“ an Stuttgarter Ganztagesgrundschulen (Anlage 1)

2.1 Stufenweise Einführung

Die Umsetzung des Konzepts sollte stufenweise erfolgen, um im laufenden Prozess erste Erfahrungen zu sammeln. Sinnvoll erscheint die Erprobung des Konzepts zunächst in 20 Klassenzügen an etwa 10 Ganztagesgrundschulen. Damit würden bis zu 1120 Kinder in Stuttgart erreicht. Sinnvoll erscheint zudem ein gestaffelter Start, sodass z.B. zunächst fünf Schulen beginnen und im folgenden Schuljahr weitere fünf Schulen folgen. Auf der Basis der dabei gewonnenen Erkenntnisse können dann Vorschläge für den weiteren Ausbau des Konzepts gemacht werden. In dem Kontext kann dann auch darüber befunden werden, ob und wenn ja, wie das Konzept „Musik für alle“ außerhalb des Ganztages realisiert werden kann.

Auf der Basis der dann gewonnenen Erkenntnisse wird ein Stufenplan für den weiteren Ausbau entwickelt.

Der Fokus liegt dabei zunächst auf Ganztagesgrundschulen, da hier die zeitlichen Möglichkeiten im rhythmisierten Tagesverlauf und der sozialpädagogischen Unterstützung durch einen externen Jugendhilfeträger bestehen. In teilgebundenen Ganztagesgrundschulen bzw. Grundschulen in Wahlform können nur die Kinder an dem Musikangebot teilnehmen, die den Ganztag besuchen.

Interessierte Ganztagesgrundschulen können sich gemeinsam mit dem Jugendhilfeträger im Ganztag für das Programm „Musik für alle“ bewerben. Das Angebot wird offen ausgeschrieben. Die Auswahl erfolgt durch eine interdisziplinäre Jury, in der die Stadtverwaltung (Musikschule, Schulverwaltungsamt, Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft) und das Staatliche Schulamt kooperieren. Dabei werden Aspekte der Eignung (z.B. interessierte Lehrkräfte, umgesetzte Rhythmisierung des Ganztages, ausreichende Raumkapazitäten, etc.) berücksichtigt.

2.2 Finanz- und Stellenbedarf

Bei Umsetzung des Konzepts wie dargestellt, wären weitere Stellen beim Kulturamt, Abteilung Musikschule, erforderlich. Der Bedarf ist jeweils abhängig von der Anzahl der beteiligten Schulen.

Hinzu kämen Sachkosten für Erstanschaffung und Wartung von Instrumenten.

3. Musikbetonte Ganztagesgrundschule für musikalisch besonders begabte Kinder (Anlage 2)

In Kontinuität zu den bisherigen Überlegungen wird das Konzept der „musikbetonten Grundschule“ (GRDrs 725/2014 und 875/2016) weiterentwickelt. Damit wird ein Weg für talentiertere Kinder etabliert.

3.1 Erprobung des Konzepts „musikbetonte Grundschule“ zunächst an einem Standort

Der Bedarf an „musikbetonten Grundschulen“ kann derzeit noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da keine Erfahrungswerte mit diesem Schulangebot vorliegen. Perspektivisch könnte es einen Bedarf geben, dezentral im Stadtgebiet an etwa sechs Grundschulen ein entsprechendes Angebot in je einem Klassenzug auszubauen. Je weiter der Ausbau des Konzepts „Musik für alle“ fortgeschritten ist, desto häufiger werden musisch begabte Kinder auf diese Schulen wechseln können, sofern entsprechende musikbetonte Grundschulen in relativer Nähe verfügbar sind.

In einem ersten Schritt sollte die „musikbetonte Grundschule“ an einem Standort mit einem Klassenzug ausgebaut werden. Damit werden, wenn das Angebot in den Klassen 1 bis 4 etabliert ist, bis zu 112 Kinder (max. Klassengröße: 28 Kinder) erreicht.

Wenn Kinder im Laufe der Grundschulzeit feststellen, dass die intensive musikalische Bildung doch nicht ihr Weg ist, sollte ihnen ein (erneuter) Schulwechsel erspart werden. Aus diesem Grund sollte die musikbetonte Grundschule die Erweiterung um einen Klassenzug in einer bestehenden Grundschule sein. Der Ausstieg aus der „musikbetonten Grundschule“ wäre dann innerhalb der gleichen Schule möglich.

Bei der Auswahl der Schule sind neben der Affinität des Kollegiums für das Thema auch die räumlichen Möglichkeiten zu beachten. Es müssen genügend Räume für das individuelle Üben sowie geeignete Räume für Instrumentalklassen, Chor und Orchester vorhanden sein. Die Auswahl der Schule erfolgt durch eine interdisziplinäre Jury, in der die Stadtverwaltung (Musikschule, Schulverwaltungsamt, Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft) und das Staatliche Schulamt kooperieren. Dabei werden Aspekte der Eignung (z.B. interessierte Lehrkräfte, umgesetzte Rhythmisierung des Ganztages, ausreichende Raumkapazitäten, zentrale Lage, etc.) berücksichtigt.

3.2 Finanz- und Stellenbedarf

Für die Etablierung einer musikbetonten Ganztagesgrundschule (Umwandlung eines Klassenzugs in einer bestehenden Ganztagesgrundschule) wäre ein 75% Stellendeputat in EG 9 für eine Musikschullehrkraft mit einem Jahresaufwand von rd. 45.000 Euro erforderlich.

Hierfür wurde vom Kulturamt zum Stellenplan 2018/2019 ein entsprechender Stellenplanantrag gestellt.

4. Weiteres Vorgehen

Die Referate JB und AKR werden ihre konzeptionellen Überlegungen weiterführen und insbesondere die Möglichkeiten der Umsetzung konkretisieren. Als erster Schritt könnte eine musikbetonte Ganztagesgrundschule gefunden werden, die die räumlichen Voraussetzungen erfüllt und deren Kollegium den Wunsch hat an der Umsetzung des Konzeptes in wichtiger Pilotfunktion mitzuwirken. Parallel sind die Überlegungen zur Umsetzung des Konzepts „Musik für alle“ zu präzisieren.


Finanzielle Auswirkungen

siehe 2.2 und 3.2


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Isabel Fezer Dr. Fabian Mayer
Bürgermeisterin Bürgermeister



Anlagen:

2

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Anlage 2 zu GRDrs. 452 2017.docx
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