Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB/T
GRDrs 544/2022
Stuttgart,
10/05/2022



Neubau Führungszentrum für Sicherheit und Gefahrenabwehr (FüSiG)
mit dem Neubau Integrierte Leitstelle (ILS) auf Q18 im Neckarpark
und dem Neubau Zentrale Verwaltung der Branddirektion (ZV) auf
Q16.1 / Q17 im Neckarpark

Vorprojektbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.10.2022
12.10.2022
18.10.2022
26.10.2022
18.11.2022
01.12.2022



Beschlußantrag:

1. Von der aktuellen Entwicklung der Planungen des 1. Bauabschnitts zur
Neustrukturierung Areal Hauptfeuerwache in Stuttgart-Bad Cannstatt, den Änderungen
gegenüber dem mit GRDrs 780/2021 gefassten Vorprojektbeschluss, dem Neubau des

Führungszentrum für Sicherheit und Gefahrenabwehr (FüSiG) und Aufgliederung
in zwei Bauvorhaben (1. Neubauvorhaben Integrierte Leitstelle und 2. Neubauvorhaben
Zentrale Verwaltung) wird Kenntnis genommen.




Neubau Integrierte Leitstelle (ILS)

2.1 Dem Neubauvorhaben der Integrierten Leitstelle (ILS) am neuen Standort Q18 im
Neckarpark auf Basis des Raumprogramms vom 27.03.2022 (Anlage 2) mit
voraussichtlichen Gesamtkosten auf Basis einer vom Hochbauamt ermittelten
groben Kostenannahme (Anlage 4) in Höhe von 63.500.000 EUR wird zugestimmt.


2.2 Der Realisierung des Neubauvorhabens Integrierte Leitstelle (ILS) am Standort
Q18 im Neckarpark durch einen Generalübernehmer (Planen und Bauen) wird
zugestimmt.


2.3 Die Finanzierung des Neubauvorhabens ILS mit Gesamtkosten in Höhe von
63.500.000 EUR erfolgt aus den im Doppelhaushalt 2022/2023 und der mittelfristigen
Finanzplanung im Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233611 –
Feuerwache 3, Bad Cannstatt; Neubau, in der AuszGr. 7871 – Hochbaumaßnahmen
bereitgestellten Mitteln.


Neubau Zentrale Verwaltung (ZV) der Branddirektion

3.1 Dem Neubauvorhaben der Zentralen Verwaltung der Branddirektion (ZV) am
neuen Standort Q16.1 und Q17 im Neckarpark auf Basis des Raumprogramms
vom 14.04.2022 (Anlage 6) einschließlich flächentechnischer Ergänzungen auf
Grundlage des verabschiedeten Feuerwehrbedarfsplans (GRDrs 7/2022) mit
voraussichtlichen Gesamtkosten auf Basis einer vom Hochbauamt ermittelten
groben Kostenannahme (Anlage 7) in Höhe von 53.100.000 EUR wird zugestimmt.

3.2 Zur Finanzierung der Planungsleistungen des Neubaus der Zentralen Verwaltung
stehen im Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233611 –
Feuerwache 3, Bad Cannstatt; Neubau, in der AuszGr. 7871 – Hochbaumaßnahmen
unter Berücksichtigung von Beschlussziffer 1.3 noch 1.500.000 EUR im
Doppelhaushalt 2022/2023 und der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Die
restlichen Planungs- und Umsetzungsmittel werden zum Doppelhaushalt 2024/2025
angemeldet.


Veräußerung der Grundstücke Q16.1, Q17 und Q18

4. Die öffentliche Ausschreibung der Bauplätze Q16.1, Q17 und Q18 (GRDrs 160/2021
Neufassung) im Neckarpark wird aufgehoben. Dem Verbleib der Grundstücke im
Eigentum der LHS und der Nutzung für städtische Zwecke (Neubau Integrierte
Leitstelle mit Neubau Zentrale Verwaltung der Branddirektion) wird zugestimmt.




Begründung:


Ausgangssituation

Die Hauptfeuerwache der Landeshauptstadt Stuttgart liegt derzeit an der Mercedesstraße 33/35 im Stadtbezirk Bad Cannstatt. Auf der Liegenschaft zwischen Mercedes- und Daimlerstraße (Flurstück 2955) befinden sich im Hauptgebäude (Mercedesstraße 35) seit dessen Errichtung im Jahre 1938 die Feuerwache 3 sowie seit 2002 auch die Branddirektion mit der Amtsleitung, die Abteilung Verwaltung (37-1) und die Abteilung Technik (37-3). Die Bebauung auf dem Areal wird durch die beiden Gebäude der zentralen Werkstatt (Mercedesstraße 35 A+B) und das 2006 fertiggestellte und in Betrieb genommene Gebäude der Leitstelle für Sicherheit und Mobilität Stuttgart „SIMOS“ (Mercedesstraße 33) komplettiert.





Bedarfssituation

Außer dem SIMOS-Gebäude, in dem aktuell neben der Integrierten Leitstelle (ILS) auch die Integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ) und die Überwachungszentrale (ÜZ) untergebracht sind, befinden sich alle Gebäude auf dem Areal in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die aktuellen Anforderungen an eine zukunftsfähige Feuerwache, wie in den durch das Planungsbüro KPlan überprüften und bestätigten Raumprogrammen vom 26.11.2020 formuliert, würden selbst nach einer möglichen Sanierung nicht erfüllt werden können.

Nunmehr ergeben sich so gravierende Einflüsse, dass ein weiterer Betrieb der bisher in SIMOS befindlichen Integrierten Leitstelle im Bestandsgebäude technisch und organisatorisch nicht mehr möglich ist, da die zentrale Systemkomponente der Integrierten Leitstelle, das Einsatzleitsystem (ELS), durch den Anbieter zum 30.09.2024 aufgekündigt wurde.
Eine einmalige technische eingeschränkte Nutzungsverlängerung wurde durch die Branddirektion beim Betreiber bis zum 31.12.2026 erwirkt. Der Aufbau dieser neuen komplexen Struktur am bestehenden Standort und im laufenden Betrieb ist nicht möglich, da die vorhandenen Raum- und Reservekapazitäten im Technikbereich (Serverbereiche, Kabelführungen, Lüftung, Einsatzleittische usw.) nicht auf die Aufnahme der zusätzlichen Technik ausgelegt sind. Ein paralleler Betrieb ist aber aufgrund der langwierigen Vorarbeiten und des Probebetriebes vor der Inbetriebnahme eines neuen Systems unumgänglich. Daher ist die Errichtung einer Integrierten Leitstelle mit neuer Technik als erster Bauabschnitt vorrangig erforderlich. An dieser Stelle wird auf die Ausführungen in der vorangegangenen Vorlage GRDrs 780/2021 verwiesen. Des Weiteren können mit dem Neubau der ILS die durch das Personalgutachten der Firma LUELF+ Sicherheitsberatung GmbH bereits 2019 geforderten und durch den Gemeinderat zugestimmten weiteren Arbeitsplätze umgesetzt.

Aus diesem Grund wurde eine Machbarkeitsstudie für das Areal der Hauptfeuerwache einschließlich eines von der SSB angekauften 30 m Streifens durchgeführt.
Ziel der Machbarkeitsstudie war die Überprüfung einer möglichen Umsetzung der Funktionseinheiten / Module

an diesem Standort, um auf der Basis eines Masterplans in einem ersten Bauabschnitt den Neubau der Integrierten Leitstelle realisieren zu können.
Im Detail wird an dieser Stelle auf die Vorlage zum Vorprojektbeschluss verwiesen (GRDrs 780/2021).
Die Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass selbst auf dem erweiterten Areal der heutigen Hauptfeuerwache nicht alle Module / Funktionsbereiche realisierbar sind, sondern stets Module/Funktionsbereiche auf einem alternativen Grundstück untergebracht werden müssten.
Sie hat auch gezeigt, dass eine funktionierende und zukunftsfähige ILS mit angeschlossener ZV als erster Bauabschnitt grundsätzlich möglich ist, dafür jedoch ein neuer Bebauungsplan notwendig ist. Die Umsetzung ist in der erforderlichen Zeit jedoch nicht möglich und mit Risiken bei der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans verbunden.


Fortschreibung und Aktualisierung des Vorprojektbeschlusses GRDrs 780/2021

Nach erfolgtem Vorprojektbeschluss, der den Neubau der Integrierten Leitstelle auf dem Bestandsgrundstück Mercedesstraße 33/35 vorsah, ergaben die weiteren Untersuchungen, dass im bestehenden Baurecht eine funktionierende und zukunftsfähige ILS nicht abbildbar ist, und ein notwendiges Bebauungsplanverfahren in der ambitionierten Terminschiene des Vorhabens nicht dargestellt werden konnte.


Raumprogramm

Das mit GRDrs 780/2021 beschlossene Raumprogramm vom 26.11.2020 für die Integrierte Leitstelle mit Zentraler Verwaltung wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans (GRDrs 7/2022) fortgeschrieben.
Die ergänzten Raumprogramme für die Integrierten Leitstelle vom 27.03.2022 (Anlage 2) sowie für die Zentrale Verwaltung der Branddirektion vom 14.04.2022 (Anlage 5) waren Grundlage der Machbarkeitsstudie zur Überprüfung der Grundstücke Q16.1, Q17 und Q18 im Neckarpark.


Neckarpark Q16.1, Q17 und Q18 – Neuer Standort mit passendem Baurecht

Um die Integrierte Leitstelle mit bestehendem Baurecht und somit schneller und sicherer realisieren zu können, wurden die in städtischem Besitz befindlichen Grundstücke Q16.1, Q17 und Q18 im Neckarpark untersucht. Der neu aufgestellte Bebauungsplan Ca 283/5 weist für diese drei Quartiere ein Kerngebiet (MK) aus. Die baurechtlichen Parameter ermöglichen eine 4-geschossige Bebauung mit Staffelgeschoss und ausreichender Geschosshöhe und Geschossfläche. Da diese als Lärmschutzriegel für die dahinterliegende Bebauung mit überwiegend Wohnnutzung dienen, müssen die drei Quartiere auch als erste bebaut werden.

Auf Grund der funktionalen Zusammenhänge zwischen der Integrierten Leitstelle und den Fachabteilungen – der Einsatzführungsdienst (EFD) wird im 24-h-Dienst aus Einsatzbeamt*innen der Fachabteilungen in der Zentralen Verwaltung und aus Einsatzbeamt*innen der Integrierten Leitstelle besetzt - ist die räumliche Nähe zwischen der Integrierten Leitstelle und der Zentralen Verwaltung zwingend erforderlich. Dies setzt voraus, dass am neuen Standort der Integrierten Leitstelle auch die Zentrale Verwaltung verortet sein muss.


Auf Basis der vom Planungsbüro Kplan und dem Leitstellen-Fachplaner IDH consult in enger Abstimmung mit dem Hochbauamt und der Branddirektion durchgeführte Machbarkeitsstudie konnte die Realisierbarkeit der Integrierten Leitstelle auf Q18 sowie der Zentralen Verwaltung der Branddirektion auf Q16.1 / Q17 sowohl funktional wie auch baurechtlich nachgewiesen werden.

Für die Planung und Nutzung sind umfangreiche Befreiungen vom Bebauungsplan notwendig.

Integrierte Leitstelle auf Q18

Wichtiges Kriterium bei der Standortwahl für die Integrierte Leitstelle war die Unterbringung der notwendigen Stellplätze für die Einsatzleitfahrzeuge (5 PKW + 1 LKW) mit der entsprechenden Ausfahrtsmöglichkeit im Alarmfall, was letztlich nur auf Q18 erfüllt werden kann. Dem entsprechend ist hier die Integrierte Leitstelle verortet.
Ein- und Ausfahrten sind gemäß Bebauungsplan nur nach Norden in die Hanna-Henning-Straße zulässig. Dies würde nach schalltechnischer Betrachtung beim Ausrücken der in der Integrierte Leitstelle stationierten Einsatzfahrzeuge bei den benachbarten Wohngebäuden eine Überschreitung der zulässigen Lärmimmissionen gemäß TA-Lärm bedeuten. Aus diesem Grund muss die Alarmausfahrt zur Benzstraße erfolgen. Die Rückkehr kann weiterhin über die Hanna-Henning-Straße erfolgen. Die hierfür notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden vom AföO und dem AfSW mitgetragen und vom Baurechtsamt als genehmigungsfähig eingestuft.
Für den Veranstaltungsfall (Sport, Volksfest etc.) mit einer gesperrten Benzstraße hat die Feuerwehr ein alternatives Einsatzszenario erarbeitet.


Der Neubau der ILS auf Q18 enthält folgende Funktionseinheiten, deren Unterbringung und Funktionalität im Rahmen der Machbarkeitsstudie in enger Abstimmung mit der Branddirektion nachgewiesen werden konnten:

Das Erdgeschoss der ILS wird hauptsächlich durch den Einsatzführungsdienst genutzt. Hier entsteht eine Fahrzeughalle mit 6 Stellplätzen, welche mit der Alarmausfahrt auf der Südseite direkt an die Benzstraße angebunden ist. Die Einfahrt der zurückkehrenden Einsatzfahrzeuge erfolgt über die Hanna-Henning-Straße, ebenso wie die Zufahrt zur Tiefgarage im Untergeschoss. Im Zwischengeschoss sind die beiden Netzersatzanlagen hochwassergeschützt untergebracht.

Im 1. Obergeschoss befinden sich die Technikräume für die direkt darüber liegende Leitstelle. Diese befinden sich in einem abgetrennten Sicherheitsbereich, welcher nur über eine Sicherheitsschleuse betreten werden kann. Das restliche Geschoss dient den Umkleide-, Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen der ILS.

Das 2. Obergeschoss ist ein zusammenhängender, abgeschlossener Sicherheitsbereich. Hier ist zum einen die Verwaltung der Leitstelle untergebracht, zum anderen die Leitstelle selbst, mit Dispositionsbereich und Sozialräumen. Der Zugang erfolgt aus den Treppenhäusern jeweils über eine Sicherheitsschleuse.

Im 3. Obergeschoss ist die Sonder- und Ausbildungsleitstelle untergebracht, die über eine interne Treppe direkt an das 2. Obergeschoss mit dem Dispositionsbereich angeschlossen ist. Abgetrennt davon in einem eigenen Sicherheitsbereich ist der Führungsstab in diesem Geschoss eingeplant.

Im Dachgeschoss, das als zurückgesetztes Staffelgeschoss ausgebildet wird, ist neben dem Sportbereich hauptsächlich die notwendige Technik untergebracht, da entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans, haustechnische Anlagen ins Gebäude zu integrieren sind.


Zentrale Verwaltung auf Q16.1 und Q17

Auf den Grundstücken Q16.1 und Q17 ist die Zentrale Verwaltung der Branddirektion geplant. Sie umfasst die Funktionseinheiten / Module


Für diesen Bereich ist ebenfalls wie auf Q18 eine Tiefgarage geplant, um die im Raumprogramm geforderten Stellplätze nachweisen zu können.

Da im Bereich Q16.1 noch ca. 2.200m² Fläche momentan nicht benötigt werden, ermöglicht dies die Option in der weiteren Planung eine attraktive Erdgeschosszone mit belebenden Nutzungen vorzusehen, welche mit der Nutzung “Feuerwehr“ korrespondieren und der „Sicherheitsarchitektur der Landeshauptstadt Stuttgart“ nicht entgegenstehen.

Energiekonzept

Klimaneutralität spielt im gesamten Erschließungsgebiet NeckarPark eine bedeutende Rolle. Neben der Wärmeversorgung durch den Anschluss an das Nahwärmenetz im NeckarPark (Nutzung der Abwärme eines nahegelegenen großen Abwasserkanals), wird der Klimaneutralität u.a. durch die Realisierung von Photovoltaikanlagen Rechnung getragen. Die Neubauvorhaben werden mit dem Ziel errichtet, Plusenergiestandard zu erreichen. Die detaillierten energetischen Konzepte sind mit dem Amt für Umweltschutz abzustimmen und so zu entwickeln, dass klimaneutrale Gebäude umgesetzt werden. Zur Baubeschlussvorlage wird das Konzept mit dem energetischen Datenblatt vorgelegt.


Aufhebung der Ausschreibung zur Veräußerung der Grundstücke Q16.1, Q17 und Q18

Für die Nutzung der entsprechenden Grundstücke durch die Branddirektion muss der bereits laufende Vergabeprozess (öffentliche Ausschreibung) aufgehoben werden, so dass die Grundstücke im Eigentum der LHS bleiben und der Nutzung durch die Branddirektion zur Verfügung stehen.
Die Bebauung der drei städtischen Quartiere zur Nutzung durch die Branddirektion entspricht den Intentionen der Anträge Nr. 205/2022, Nr. 136/2022, Nr. 126/2022 und Nr. 1367/2021. Die vier Anträge sind hiermit beantwortet.



Verfahrensarten

Integrierte Leitstelle auf Q 18:

Die in der ILS aktuell eingesetzte Leitstellentechnik der Firma Siemens ist zum 30.09.2024 längstens 31.12.2026 aufgekündigt. Die Errichtung einer neuen Integrierten Leitstelle mit neuer Technik ist vorrangig erforderlich.
Aufgrund dieser Terminproblematik ist zur Minimierung der zeitlichen Risiken, die bei einer klassischen Projektabwicklung insbesondere in der aktuell angespannten Marktlage zu erwarten sind, ist für die ILS auf Q18 eine Generalübernehmervergabe „Planen & Bauen“ vorgesehen. Hierfür wird auf Grundlage der Machbarkeitsstudie für die ILS auf Q18 durch einen externen Generalplaner in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt und der Branddirektion eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) erstellt. Parallel dazu wird ein Teilnahmewettbewerb für das anschließende Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren findet seinen Abschluss mit der Beauftragung eines Generalübernehmers (GÜ) nach erfolgtem Baubeschluss. Im Anschluss erstellt der GÜ auf Grundlage der Orientierungsplanung der Machbarkeitsstudie die Genehmigungs- und Ausführungsplanung und führt die Baumaßname schlüsselfertig bis zur Abnahme durch die LHS durch. Zur Betreuung des Vergabeverfahrens wird das Hochbauamt durch eine externe juristische Beratung ergänzt, sowie durch ein externes Projektsteuerungsbüro und durch ein Gremium von Fachexperten (unter Beteiligung Amtsleiter Amt für Stadtplanung und Wohnen, Abteilungsleitung der Planungsabteilung Neckar und voraussichtlich zwei Mitglieder aus dem Gestaltungsbeirat) unterstützt. Letzteres wird darüber hinaus auch noch in der Bauausführungsphase beteiligt sein. Ein Planungswettbewerb ist auf Grund der dargelegten Terminsituation nicht darstellbar.

Zentrale Verwaltung auf Q16.1/Q17:

Auf Grund der funktionalen Zusammenhänge zwischen der Integrierten Leitstelle und der Zentralen Verwaltung bedeutet dies für die Bauphase, dass die Fertigstellung der Zentralen Verwaltung auf Q16.1/Q17 zusammen mit der Fertigstellung der ILS auf Q18 erfolgen sollte. Auch hier ist die Terminschiene kritisch. Jedoch erfordert die Planung nicht den gleichhohen Grad an integrativer Planung wie bei der ILS auf Q18, weshalb für die Auswahl der Planer hier ein klassisches VgV-Verfahren mit Gestaltungsteil vorgesehen ist. Im Anschluss erfolgt die Planung, Vergabe und Baudurchführung nach dem Regelverfahren des GWB (Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen).


Kosten

Das Hochbaumt hat auf Basis einer groben Kostenannahme folgende Gesamtkosten ermittelt:

Gesamtkosten Neubau Integrierte Leitstelle 63.500.000 EUR

Gesamtkosten Neubau Zentrale Verwaltung 53.100.000 EUR


Termine

Die zwei Projekte Neubau Integrierte Leitstelle (ILS) und Neubau Zentrale Verwaltung können nach folgenden Zielterminen durchgeführt werden:

Integrierte Leitstelle auf Q 18:
Fortgeschriebener Vorprojektbeschluss IV / 2022
Teilnahmewettbewerb GÜ-Verfahren I / 2023
Baubeschluss / Baubeginn II / 2024
Fertigstellung III / 2027
Inbetriebnahme III / 2028

Die aktuelle Terminschiene zeigt auf, dass aufgrund der Dauer der Vergabeverfahren und der Bauzeiten eine Nutzungsaufnahme der ILS erst 2028 zu erwarten ist.
Die Branddirektion bemüht sich daher über die bereits erreichte technische Nutzungsver-längerung (mit bereits eingeschränktem Support) hinaus, eine weitere behelfsmäßige Nutzung des bestehenden Einsatzleitsystems zu erreichen.

Zentrale Verwaltung auf Q16.1/Q17:
Fortgeschriebener Vorprojektbeschluss IV / 2022
VgV Planer I / 2024
Projektbeschluss II / 2025
Baubeschluss / Baubeginn II / 2026
Fertigstellung / Inbetriebnahme III / 2028


Weiterplanung Neustrukturierung Areal Hauptfeuerwache in Bad-Cannstatt

Nachdem die Neubauten der Integrierten Leitstelle und der Zentralen Verwaltung auf den zusätzliche Flächen Q16.1, Q17 und Q18 im Neckarpark erstellt werden können, ergibt sich nun die Möglichkeit am bestehenden Standort eine neue, auf Grundlage des aktuell verabschiedeten Feuerwehrbedarfsplans leicht reduzierte Feuerwache 3 und das Werkstatt- und Logistikzentrum zu realisieren.
Das SIMOS-Gebäude soll mit der Integrierten Verkehrsleitzentrale und der Tunnelüberwachungszentrale (ÜZ) am Standort in der Mercedesstraße bestehen bleiben. Die im SIMOS-Gebäude freiwerdenden Flächen der Integrierten Leitstelle können als Erweiterungsflächen für die Integrierten Verkehrsleitzentrale (IVLZ) und die Tunnelüberwachungszentrale (ÜZ) genutzt, und die aktuell vorhandenen zusätzlichen Flächenbedarfe direkt gedeckt werden.

Es können somit folgende Module / Funktionseinheiten am Standort Mercedesstraße realisiert werden:

Um dies zu ermöglichen ist die Schaffung von neuem Baurecht über die Erstellung eines neuen Bebauungsplans notwendig. Zur Ermittlung der hierfür notwendigen Grundlagen werden zum DHH 2024/2025 Planungsmittel beantragt.
Für eine grobe Kostenannahme auf Basis von ca. 30.000 m² BGF muss mit Kosten in Höhe von ca. 170.000.000 – 190.000.000 EUR gerechnet werden. Das Projekt ist in der Priorität nachrangig.



Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung des Neubauvorhabens ILS ist sichergestellt (s. Ziffer 2.3 des Beschlussantrags) Der zusätzliche Mittelbedarf für den Neubau der ZV in Höhe von voraussichtlich 51.600.000 EUR wird zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet und im Rahmen der dabei anstehenden Fortschreibung des Investitionsprogramms berücksichtigt.

Durch die Aufhebung der Ausschreibung für Q16.1, Q17 und Q18 ergeben sich Mindereinzahlungen im Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt bzw. Mindererträge im Teilergebnishaushalt 230, Amtsbereich 2307010 Grundstücksverkehr. Da nicht abschließend abgeschätzt werden kann, ob eine Vergabe im Erbbaurecht oder doch eine Veräußerung der Grundstücke erfolgt wäre, können diese nicht beziffert werden. Die entsprechenden Haushaltsplanansätze bzw. Finanzplanungszahlen enthielten bisher keine konkreten Anteile für Q16.1, Q17 und Q18 und müssen nicht angepasst werden.



Beteiligte Stellen

Die Referate SOS und SWU haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

1367/2021 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion: "Neustrukturierung Areal Hauptfeuerwache 3 in Stuttgart-Bad Cannstatt GR-Sitzung am 02.12.2021, TOP 7, GRDrs 160/2021 Neufassung"
126/2022 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion: " Bauliche Neustrukturierung der Hauptfeuerwache 3 in Stuttgart-Bad Cannstatt: Städtische Gewerbebauplätze Q16.1, Q17 und Q18 im NeckarPark nutzen!"
Nr. 136/2022 SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, FDP-Gemeinderatsfraktion, PULS-Fraktionsgemeinschaft, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion: "Neustrukturierung Areal Hauptfeuerwache 3 in Stuttgart: Vorstellung des zugesagten Prüfungsberichts"
Nr. 205/2022 SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, FDP-Gemeinderatsfraktion, PULS-Fraktionsgemeinschaft, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion: "Hauptfeuerwache 3 in Bad Cannstatt - Neubau Integrierte Leitstelle (ILS): Wir wollen entscheiden - wo bleiben die Vorlagen"


Erledigte Anträge/Anfragen

367/2021 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion: "Neustrukturierung Areal Hauptfeuerwache 3 in Stuttgart-Bad Cannstatt GR-Sitzung am 02.12.2021, TOP 7, GRDrs 160/2021 Neufassung"
126/2022 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion: " Bauliche Neustrukturierung der Hauptfeuerwache 3 in Stuttgart-Bad Cannstatt: Städtische Gewerbebauplätze Q16.1, Q17 und Q18 im NeckarPark nutzen!"
136/2022 SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, FDP-Gemeinderatsfraktion, PULS-Fraktionsgemeinschaft, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion: "Neustrukturierung Areal Hauptfeuerwache 3 in Stuttgart: Vorstellung des zugesagten Prüfungsberichts"
205/2022 SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, FDP-Gemeinderatsfraktion, PULS-Fraktionsgemeinschaft, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion: "Hauptfeuerwache 3 in Bad Cannstatt - Neubau Integrierte Leitstelle (ILS): Wir wollen entscheiden - wo bleiben die Vorlagen"




Thomas Fuhrmann Dirk Thürnau
Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

Die Anlagen sind nur in KSD / KORVIS einsehbar

1 Standort Neckarpark - Q16.1 / Q17 / Q18
2 Raumprogramm ILS
3 MBKS ILS auf Q18
4 Kostenblatt ILS
5 Raumprogramm ZV
6 Zentrale Verwaltung auf Q16.1 / Q17
7 Kostenblatt ZV


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