Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 762/2013
Stuttgart,
09/02/2013


Diakonissenplatz Stuttgart-West
Sachstand und weiteres Vorgehen




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat West
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.09.2013
24.09.2013
25.09.2013

Bericht:

Der Diakonissenplatz im Stuttgarter Westen wird derzeit als Jugendverkehrsschule genutzt und ist nicht öffentlich zugänglich. Da die Jugendverkehrsschule jedoch mittelfristig an einen anderen Standort verlegt werden soll, besteht die Chance, den Platz künftig wieder als öffentlichen Freiraum zugänglich und nutzbar zu machen.


Rahmenplan

Der Diakonissenplatz liegt innerhalb des Gebietes des Rahmenplans „Berliner Platz – Diakonissenplatz“. Dieser umfasst das Areal zwischen Seiden-, Rosenberg-, Johannes- und Schloßstraße.

Ziel des Rahmenplans ist die Optimierung, Nutzbarmachung und Qualitätssicherung der öffentlichen Räume. Die Ergebnisse des Rahmenplans münden in konkrete Maßnahmenvorschläge, die abschnittsweise umgesetzt werden können. Der Rahmenplan und die Maßnahmenvorschläge sollen dem UTA im Zusammenhang mit der Vorlage zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Stgt 269 Seiden-/Breitscheidstraße (AOK) in Stuttgart-West vorgelegt werden. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans liegt innerhalb des Rahmenplangebietes. Ein Zwischenbericht wurde dem UTA in der Sitzung am 03.07.2012 gegeben.

Da der thematische Schwerpunkt des Rahmenplans auf der Gestaltung des öffentlichen Raums liegt, wurden die unterschiedlichen Nutzer- und Interessengruppen des Gebietes mit ihren vielfältigen Ansprüchen an den öffentlichen Raum von Beginn an aktiv am Planungsprozess beteiligt. Dazu wurde zwischen Dezember 2011 und September 2012 eine Planungswerkstatt mit insgesamt drei Veranstaltungen durchgeführt. Im Rahmen dieser Gespräche wurden die Ansprüche der örtlichen Akteure an den öffentlichen Raum erhoben und diskutiert. Teilnehmer der Veranstaltungen waren Vertreter des Bezirksbeirats und Jugendrats, betroffene Ämter der Verwaltung sowie Institutionen, die im Rahmenplangebiet ansässig sind (z. B. Schulen, Seniorenheime, AOK) und weitere (z. B. Verschönerungsverein).

Die Umnutzung des Diakonissenplatzes wurde im Zuge der Planungswerkstatt ausgiebig diskutiert und stellte eines der zentralen Themen der Veranstaltungen dar. Die Teilnehmer waren sich einig, dass der Platz das Potenzial bietet, einen dringend benötigten Grün- und Aufenthaltsbereich für die Anwohner des Quartiers bzw. für den gesamten Stuttgarter Westen zu schaffen.

Im Rahmen der Planungswerkstatt wurden auch bereits erste Varianten für die Umgestaltung des Platzes skizziert und diskutiert. Dabei handelte es sich um eine Variante, die sich am Charakter einer Grünanlage und dem heutigen Zustand orientiert, eine historisierende Variante in Anlehnung an die Gestaltung des Platzes vor dem zweiten Weltkrieg und eine Variante, die den Diakonissenplatz als modernen Quartiersplatz mit einem Baumkranz um die offene Platzfläche herum darstellt.


Sachstand Verlagerung Jugendverkehrsschule

Die Diskussion zur Umnutzung des Diakonissenplatzes im Zuge des Rahmenplanprozesses ist nicht alleiniger Anlass, die Jugendverkehrsschule an einen anderen Standort verlagern zu wollen. Die Anlage auf dem Diakonissenplatz entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen an eine moderne Jugendverkehrsschule. Bereits seit mehreren Jahren wird über eine Verlagerung der Jugendverkehrsschule diskutiert; es konnte jedoch kein geeigneter Standort gefunden werden.

Im September 2012 wurde durch das Büro ARP eine Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Jugendverkehrsschule für den Standort „ Hinterer Vogelsang“ im Stuttgarter Westen erarbeitet. Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass eine Verlagerung der Jugendverkehrsschule an diesem Standort aus planerischer Sicht möglich ist.

Im Dezember 2012 wurde die Machbarkeitsstudie dem Bezirksbeirat West vorgestellt. Der Bezirksbeirat hat dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie zugestimmt, die Planung begrüßt und vorgeschlagen, die Planungen den Gemeinderatsgremien vorzustellen. Zudem sollten zum nächsten Haushalt Mittel für die Umsetzung des Projekts und Mittel für die Planungen zum freiwerdenden Diakonissenplatz angemeldet werden.

Das in der Machbarkeitsstudie ausgewiesene Raumprogramm, das den bisherigen Umfang der Jugendverkehrsschule deutlich übersteigt, bedarf noch der verwaltungsinternen Abstimmung. Erst danach kann den Gremien ein konkreter Vorschlag unterbreitet werden.

Dieser Vorschlag ist nach Beschlussfassung die Grundlage für die notwendige Änderung des Planrechts (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan), damit die Jugendverkehrsschule an den Standort „Hinterer Vogelsang“ verlegt werden kann.


Weiteres Vorgehen

Die Wiedernutzbarmachung des Diakonissenplatzes als öffentlicher Platz wird sowohl vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung als auch von sämtlichen Teilnehmern der Planungswerkstatt zum Rahmenplan „Berliner Platz/Diakonissenplatz“ als notwendige und sinnvolle Maßnahme erachtet. Bevor jedoch Planungen für die Umgestaltung des Platzes erstellt werden können, muss zunächst ein neuer Standort für die Jugendverkehrsschule gesichert sein.

Es wird vorgeschlagen, über die Nutzung und Gestaltung des Platzes aufgrund seiner großen Bedeutung für die Öffentlichkeit in einem zweistufigen Verfahren zu entscheiden:

Zunächst sollte eine Planungswerkstatt mit Bürgern durchgeführt werden, in der die künftig gewünschte Nutzung und Gestaltung des Diakonissenplatzes diskutiert wird. Kinder und Jugendliche sind dabei einzubinden. Ein geeignetes Format ist mit dem Jugendamt (Kinderbeteiligung) bzw. dem Stadtlabor abzustimmen. Ziel der Planungswerkstatt sollte es sein, Kriterien für die Umgestaltung des Platzes festzulegen.

In einem weiteren Schritt sollte auf Grundlage der Ergebnisse der Planungswerkstatt ein Gutachterverfahren oder Wettbewerb mit mehreren Planungsbüros zur Umgestaltung des Platzes durchgeführt werden.

Aus dem Budget des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung können lediglich die Kosten für den Planungsworkshop in Höhe von 15.000 € bestritten werden, die Kosten für das Gutachterverfahren bzw. den Wettbewerb i. H. v. 70.000 € sind im Budget des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung nicht vorhanden. Die Planung zur Umgestaltung sollte starten, sobald eine Verlagerung der Jugendverkehrsschule beschlossen wurde. Die Umgestaltung des Platzes sollte möglichst zeitnah nach Verlagerung der Jugendverkehrsschule erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sollte das Gutachterverfahren bzw. der Wettbewerb also bereits durchgeführt worden sein.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
42510
70.000
Finanzbedarf
70.000
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Referat T hat dem Entwurf der Vorlage (als GRDrs 349/2013 zugestimmt)






Matthias Hahn
Bürgermeister



Anlagen:

keine


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