Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB (10)-5.1
GRDrs 915/2010
Stuttgart,
12/09/2010



Auszahlung des Leistungsentgelts an die städtischen Beschäftigten in den Jahren 2010 bis 2013



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
15.12.2010
16.12.2010



Beschlußantrag:

Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart (einschl. Klinikum) erhalten in den Jahren 2010 bis 2013 mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember tariflich 6 v. H. und übertariflich im Jahr 2010 weitere 9 v. H. (2011: 12 v. H., 2012: 15 v. H., 2013 18 v. H.) des für den jeweiligen Monat September zustehenden Tabellenentgelts ausgezahlt, insgesamt jedoch nicht mehr als das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen. Die Auszahlung erfolgt unter Vorbehalt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 18 Abs. 3 TVöD steht für die Auszahlung von Leistungsentgelten im Jahr 2010 ein Gesamtvolumen von 1,25 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten zur Verfügung. Dies beträgt 2.578.966,86 EUR für die Ämter und 733.721,16 EUR für die Eigenbetriebe Stuttgart sowie 1.228.483,00 EUR für das Klinikum. Der Vomhundertsatz steigt jährlich um 0,25 v. H. und beträgt im Jahr 2013 2,0 v. H. Das Gesamtvolumen ist zweckentsprechend zu verwenden. Der Arbeitgeber ist zur jährlichen Auszahlung der Leistungsentgelte verpflichtet. Das System der leistungsbezogenen Bezahlung ist betrieblich zu vereinbaren.

Da bisher keine betriebliche Vereinbarung zur Ausgestaltung des Systems der leistungsbezogenen Bezahlung zustande kam, haben die Beschäftigten einen tarifrechtlichen Anspruch auf Auszahlung von 6 v. H. des Tabellenentgelts des Monats September 2010 mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2010. Der Restbetrag des Gesamtvolumens wäre nach den Regelungen des TVöD in das Jahr 2011 zu übertragen. Dies würde entsprechend auch für die nächsten Jahre gelten.

Da aber weiterhin keine Einigung mit dem Gesamtpersonalrat über den Abschluss einer Dienstvereinbarung in Aussicht steht, sollen die städtischen Beschäftigten auch in den nächsten Jahren das volle Leistungsentgelt erhalten.

Die bisher von der Landeshauptstadt Stuttgart praktizierte Handhabung ist jedoch nicht tarifkonform, da bei vollumfänglicher Ausschüttung nichts für das Leistungsentgelt zurückgelegt wird. Zur Minimierung rechtlicher und finanzieller Risiken soll der übertarifliche Anteil unter Anrechnungsvorbehalt gestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Da die Mittel im Gesamtpersonalkostenbudget enthalten sind, handelt es sich nicht um eine überplanmäßige Ausgabe, sondern lediglich um eine zeitlich vorgezogene Auszahlung.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister


Anlagen

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