Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1404/2017
Stuttgart,
11/28/2017



Qualitätsentwicklungsfonds der Landeshauptstadt
Übergang Tageseinrichtungen für Kinder – Grundschulen;
Erweiterung des Pädagogischen Verbundes Fasanenhof;
Übertrag der restlichen Mittel aus dem Qualitätsentwicklungsfonds in das kommende Haushaltsjahr




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich13.12.2017



Beschlußantrag:

1. Der Erweiterung des Pädagogischen Verbundes Fasanenhof mit der SOS-Kita des
Kinder- und Stadtteilzentrums und dem katholischen Kindergarten St. Ulrich mit insge
samt 8 Erzieher/-innenstunden wird ab 1.1.2018 bis 31.7.2019 zugestimmt. Hierfür
werden insgesamt Mittel aus dem Qualitätsentwicklungsfonds in Höhe von bis zu
17.456 € bereitgestellt. Bedingt durch Anpassungen an die Tarifentwicklung können
sich die Aufwendungen geringfügig erhöhen.


2. Der Erhöhung der Lehrer/-innenstunden an der Fasanenhofschule wird im Kontext des
Pädagogischen Verbundes Fasanenhof um 2 Stunden ab 1.1.2018 bis 31.7.2019
zugestimmt. Der gesamte entstehende Aufwand von bis zu 5.858 € wird dem
Qualitätsentwicklungsfonds entnommen. Bedingt durch Anpassungen an die Tarif-
entwicklung können sich die Aufwendungen geringfügig erhöhen.


3. Die in 2017 nicht verausgabten oder gebundenen Mittel aus dem Qualitäts-
entwicklungsfonds werden für die Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus der
Evaluation ergeben, verwendet. Dazu diese werden diese Mittel in das kommende
Haushaltsjahr übertragen.








Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu 1. SOS-Kita des Kinder- und Stadtteilzentrums und katholischer Kindergarten
St. Ulrich


Im Rahmen des Pädagogischen Verbundes Stuttgart-Fasanenhof arbeiten bisher die städtische Tageseinrichtung für Kinder in der Fasanenhofstraße und die Fasanenhofschule in intensivierter Form zusammen. Das Vorhaben ist im Kontext des gesamtstädtischen Modellprojektes bis 31.7.2019 befristet (vgl. GRDrs 214/2017).

Es bietet sich an, alle im Stadtteil Fasanenhof angesiedelten Kindertageseinrichtungen in den Verbund einzubeziehen und ihnen in gleicher Weise eine vertiefte Zusammenarbeit mit der gleichen Grundschule zu ermöglichen; nahezu alle schulpflichtigen Kinder aus dem Fasanenhof werden in der Fasanenhofschule eingeschult. Nach einer entsprechenden Initiative aus dem Jugendhilfeausschuss vom 27.3.2017 wurden alle Kita-Träger mit ihren Einrichtungen (SOS-Kita des Kinder- und Stadtteilzentrums, Europaplatz; evangelischer Kindergarten „Die kleinen Fasanen“, Bonhoefferweg; katholischer Kindergarten St. Ulrich, Delpweg) eingeladen, sich zukünftig am Pädagogischen Verbund zu beteiligen.

In der Folge beantragten die SOS-Kita und der katholische Kindergarten St. Ulrich mit je 2 Kita-Gruppen die Aufnahme in das Modellprojekt; die Bereitschaft der Fasanenhofschule zur intensivierten Kooperation mit den beiden Kindertageseinrichtungen liegt ebenfalls vor. Auf der Grundlage von 2 Erzieher/-innenstunden eine Erzieher/-innenstunde pro Kita-Jahr bis zu 1.378 € pro teilnehmender Gruppe und Kita-Jahr entsteht vom 1.1.2018 bis 31.7.2019 ein zusätzlicher Aufwand von bis zu 17.456 €.

Zu 2. Fasanenhofschule

Der Fasanenhofschule wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 5.4.2017 (GRDrs 214/2017) bis 31.7.2019 pro Schuljahr 8 Lehrer/-innenstunden bewilligt. Grundlage der Förderung waren jeweils 2 Klassen in der ersten und zweiten Klassenstufe.

Aufgrund gestiegener Schülerzahlen mussten zum Schuljahr 2017/18 in der ersten Klassenstufe 3 Klassen gebildet werden. Auf der Grundlage von nunmehr 5 Klassen insgesamt in der Eingangsstufe sind nun 10 Lehrer/-innenstunden förderfähig. Mit der Erweiterung des Pädagogischen Verbundes Fasanenhof entsteht auch gleichzeitig eine erweiterte Aufgabenstellung für die Schule, was mit der Erhöhung der Lehrer/-innenstunden einhergeht. Auf der Basis von 2 Lehrer/-innenstunden pro Klasse in der ersten und zweiten Klassenstufe entsteht vom 1.1.2018 bis 31.7.2019 ein zusätzlicher Aufwand von bis zu 5.858 €.
Die Gesamtübersicht zum finanziellen Aufwand ist in der Anlage dargestellt.

Der Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.10.2017 einstimmig beschlossen, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, der Förderung der unter den Ziffern 1 und 2 aufgeführten Maßnahmen bis 31.7.2019 zuzustimmen. Die Mittel stehen im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds bereit.

Zu 3. Übertrag der restlichen Mittel aus dem Qualitätsentwicklungsfonds in das
kommende Haushaltsjahr


Die im Rahmen der Evaluation der Förderpraxis des Qualitätsentwicklungsfonds durchgeführte Befragung aller Schulen hat ergeben, dass viele Schulen und ihre Partner einen Antrag auf Förderung eines Schulentwicklungsprojektes stellen wollen, aber strukturelle Hindernisse bestehen. Zudem deutet sich an, dass die Förderung an die veränderte Schulsituation angepasst werden muss. Zur Umsetzung diesbezüglicher Maßnahmen im Rahmen der Förderpraxis des Qualitätsentwicklungsfonds sind entsprechende Mittel erforderlich. Der Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.10.2017 deshalb einstimmig beschlossen, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dass die restlichen Mittel aus dem Qualitätsentwicklungsfonds 2017 in das kommende Haushaltsjahr übertragen werden, damit die die nötigen Konsequenzen aus der Evaluation gezogen werden können.


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Gesamtübersicht zum finanziellen Aufwand

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