Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
408
18
VerhandlungDrucksache:
712/2023
GZ:
WFB 9318
Sitzungstermin: 19.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2022

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 04.07.2023, GRDrs 712/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 8, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2022 (Anlage 1)
1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt:
2. Bilanz zum 31.12.2022 (Anlage 2) 3. Gesamtfinanzrechnung 2022 (Anlage 3)
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
4.234.477.583,93
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.530.724.575,63
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
703.753.008,30
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
61.502.368,25
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-560.468.376,99
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-498.966.008,74
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
204.786.999,56
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
55.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.280,74
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-100.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-45.002.280,74
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
159.784.718,82
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2022
1.202.729.537,27
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Ein-/Auszahlungen
-204.080.120,97
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
115.901.922,96
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
-44.295.402,15
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
71.606.520,81
EUR


4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2022)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2022 in die Ämterbudgets 2023 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
220.713.961,98 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2022 in die Ämterbudgets 2023 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
982.015.575,29 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.


5. Im Haushaltsplan 2022 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43410 Gewerbesteuerumlage
20.277.055,54 EUR
5.2900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43730 Allgemeine Umlagen an Zweckverbände u. dgl
230.497,59 EUR
Summe
20.507.553,13 EUR

Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in den Begründungen zur Nr. 5 angegeben (vgl. Seite 12f).

6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 40.767.122,39 EUR (Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen) - Ziffer I.5 in Höhe von 6.519.986,52 EUR (Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)

Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.


7. Gewährung von städtischen Darlehen an die Eigenbetriebe Stadtentwässerung Stuttgart (SES), Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) und Leben und Wohnen (ELW) sowie Gewährung von Kassenkrediten an die Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) wird zur Finanzierung von Investitionen in 2022 ein städtisches Darlehen in Höhe von 25.000.000 EUR gewährt.

Dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) werden zur teilweisen Finanzierung von Investitionen in 2022 städtische Darlehen in Höhe von insgesamt 21.000.000 EUR gewährt.

Dem Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW) wird zur teilweisen Finanzierung von Vorhaben des Vermögensplanes 2022 ein Darlehen in Höhe von 400.000 EUR als Geldanlage der rechtlich unselbstständigen „Vereinigten Mildtätigen Stiftungen“ gewährt.

Den Stadtwerken Stuttgart GmbH (SWS) werden zur Deckung von unterjährigen Liquiditätsschwankungen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 5.000.000 EUR gewährt (GRDrs 169/2020).

8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2 - 4 GemHVO aufgestellt.

Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Amt für Revision. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2022 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des Amts für Revision zur Verfügung gestellt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Der Antrag Nr. 212/2023 vom 18.07.2023 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) liegt den Sitzungsteilnehmenden vor.


Dieser Tagesordnungspunkt (TOP) wird gemeinsam mit den folgenden Tagesordnungspunkten aufgerufen:

- TOP 19 "Zwischenbericht zur Finanzlage 2023" (GRDrs 713/2023), hierzu Antrag Nr. 164/2023 vom 26.05.2023 (PULS, SPD): Umsetzungsstand des Doppelhaushaltes 2022/2023: Grundlagen für eine realistische Haushaltsplanung 2024/2025", heutige NNr. 409

- TOP 20 "Bericht zu den Eckdaten zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 (GRDrs 714/2023)", heutige NNr. 410

Die Aussprache, die sich über alle drei Tagesordnungspunkte erstreckt, ist in NNr. 408 wiedergegeben.

BM Fuhrmann berichtet sinngemäß der beigefügten Präsentation über die Tagesordnungspunkte 18, 19 und 20. Diese ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform beigefügt. Ergänzende Anmerkungen sind nachfolgend in zusammengefasster Form mit Verweis auf die jeweilige Folie wiedergegeben.

Zunächst geht der Bürgermeister auf den Jahresabschluss 2022 (TOP 18) ein, der mit einem Gesamtergebnis von 336,4 Mio. Euro als "gut" bewertet werden könne. Dieses Ergebnis werde maßgeblich von den Mehrerträgen in Höhe von 486,9 Mio. Euro beeinflusst (Folie 3). Die maßgeblichen Treiber bei den Erträgen seien die Entwicklung der Gewerbesteuer in Höhe von über 1 Mrd. Euro, was im Übrigen ein absolutes Rekordergebnis darstelle und im Rahmen der Corona-Pandemie nicht vorhersehbar gewesen sei, sowie die Schlüsselzuweisungen. Die Entwicklung bei den Personalaufwendungen sei relativ stabil; einen deutlichen Zuwachs gebe es bei den FAG-Rückstellungen (Folie 4). In seinen weiteren Ausführungen erläutert er die Entwicklung bei der Gewerbesteuer und deren Anteil an den ordentlichen Erträgen von 23,5 % (Folie 5). Ebenso steige die Quote bei den Ermächtigungsübertragungen kontinuierlich weiter an. Dieses "Abflussproblem" beschäftige die Stadtverwaltung schon seit Längerem. In diesem Zusammenhang verweist er auf Städte und Gemeinden, die am Jahresende kategorisch Ermächtigungen strichen und den Gemeinderat neue Planansätze veranschlagen ließen. In Stuttgart habe sich eine kontinuierliche Übertragung eingebürgert, was bei zusätzlichen Investitionen stets zu weiteren Ermächtigungen führe. So habe sich die Summe zwischen 2017 und 2022 verdoppelt (Folie 6). BM Fuhrmann hält diese Entwicklung für besorgniserregend und kündigt für die kommenden Haushaltsplanberatungen eine intensive Prüfung an. Abschließend lenkt er den Blick auf die ungebundenen Finanzierungsmittel (Folie 7).

Als positiv bewertet der Finanz-Bürgermeister auch den Zwischenbericht zur Finanzlage 2023 (TOP 19), bei dem ebenfalls die Erträge einen maßgeblichen Einfluss hätten (Folie 9). Mittlerweile laute die Prognose bei der Gewerbesteuer für 2023 auf 1,2 Mrd. Euro, wodurch sich die Gewerbesteuer-Quote weiter erhöhe. Er betont, wenn sich diese Entwicklung nicht ergeben hätte, gäbe es sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt ein Problem. Erfreulich seien auch die steigenden Zinsen, die nach der Negativ-Zinsphase nun für Zuwächse sorgten. Stabil seien die Personalaufwendungen und die Transferaufwendungen bei den Sozialen Leistungen (Folie 10).

Vor seinem Bericht zu den Eckdaten zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 (TOP 20) verweist BM Fuhrmann auf das Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde des Haushaltes, das nicht die Ist-Zahlen der vergangenen Jahre prüfe, sondern den Blick auf die Planzahlen richte. So werde für 2024 noch mit einem ordentlichen, positiven Ergebnis von 135,4 Mio. Euro gerechnet, für 2025 jedoch mit einem Minus von 236,7 Mio. Euro (Folie 12). Bei der Gewerbesteuer werde nicht mit einem Dauereffekt gerechnet, weshalb die Zahlen auf 1,1 Mrd. Euro in 2024 und 1 Mrd. Euro in 2025 reduziert würden. Bei den Gesamtaufwendungen weist er auf die FAG-Umlage in Höhe von 472,1 Mio. Euro in 2025 hin (Folie 13). Im weiteren Verlauf benennt BM Fuhrmann die Zahlen der Finanzierungsmittelbedarfe aus Investitionstätigkeit und betont hier die Zahl von 7,282 Mrd. Euro an beschlossenen Investitionen bis 2029 (Folie 14). Diese Zahl zeige, dass ein "Weiter so" auch in einer leistungsstarken Stadt wie Stuttgart nicht möglich sei und ein Investitionsvolumen in dieser Höhe nicht gestemmt werden könne. Unter Berücksichtigung aller genannten Zahlen ergebe sich zum Jahresbeginn 2024 eine freie Liquidität von 306 Mio. Euro; für 2025 werde es zum Jahresbeginn keine freie Liquidität geben. Im Saldo komme man beim Finanzierungsmittelbedarf auf respektable Zahlen von rund 500 Mio. Euro für 2024 und rund 1 Mrd. Euro für 2025 (Folie 16). Abschließend verweist er auf einige ausgewählte Vorhaben wie die Kapitaleinlage SWSG, den Campus Feuerbach oder die Neue Arena Schleyerhalle (Folien 17 und 18) sowie auf die Finanzierungsmittelbedarfe ausgewählter Projekte ohne Veranschlagung (Folie 19).

Mit diesen Zahlen will BM Fuhrmann verdeutlichen, vor welchen Herausforderungen die Stadt stehe und dass sie nicht in der Lage sei, bis 2029 7,2 Mrd. Euro zu investieren, zumal die Überschüsse aus dem Jahresabschluss nur dann in neue Investitionen eingebracht werden könnten, wenn sie nicht zur Stabilisierung der Folgehaushalte benötigt würden. Die heutige Botschaft laute, dass der Jahresabschluss 2022 sowie die Prognose für 2023 durchaus positiv zu bewerten seien, die zukünftige Entwicklung der Folgejahre jedoch Besorgnis errege.

Für die Ausführungen danken die StRinnen und StRe Rühle (90/GRÜNE), Kotz (CDU), Meergans (SPD), Ozasek (PULS), Dr. Oechsner (FDP), von Stein (FW) und Ebel (AfD).

StRin Rühle erklärt, die positive Entwicklung der Gewerbesteuer klinge im ersten Moment zwar gut, aber der Strukturwandel und Investitionen, die bei Gewerbetreibenden nötig seien, würden zukünftig zu sinkenden Gewerbesteuereinnahmen führen. Man müsse sich entsprechend wappnen, da sich an der guten Situation zukünftig etwas ändern werde. Weder Corona, der Krieg in der Ukraine noch die Energiekrise hätten bisher Auswirkungen gezeigt, was erstaunlich sei. Zuweisungen und Zuschüsse seien zwar ebenfalls gestiegen, aber damit stiegen auch die Kosten, wie etwa bei der SSB. Den gesunkenen Personalaufwand hält die Stadträtin für dramatisch, da viele Stellen unbesetzt seien, was für eine gut aufgestellte Verwaltung ein großes Problem darstelle. Dies sei wiederum am mangelnden Abfluss der Mittel erkennbar. Wenn man die geplanten Bauvolumina mit den Auszahlungen vergleiche sei erkennbar, dass man nicht in die Umsetzung gelange. Insgesamt müsse die Entwicklung über viele Jahre betrachtet werden, da manche Projekte eine sehr lange Umsetzungsdauer aufwiesen. Insgesamt sieht sie ein positives Signal für den Haushalt, für den sie mit hohen Investitionen in den Bereichen Klimaneutralität, SSB, Bauen und Wohnen rechne. Die Verwaltung müsse für die Aufgaben gut aufgestellt werden, denn ohne eine funktionierende Verwaltung würden in keinem Bereich Fortschritte erzielt. Die Eigenbetriebe und Ämter benötigten entsprechende Mittel, um mit den Kostensteigerungen sinnvoll umgehen zu können. Ebenso müsse sich um die Personalgewinnung gekümmert werden. Sie fordert eine Stabilisierung und Stärkung auf allen Ebenen, um in Stuttgart so gut weiterzuarbeiten wie bisher.

Wenn StR Kotz drei Wünsche für den Haushalt benennen dürfe, seien dies aus seiner Sicht die dauerhafte Verstetigung der Gewerbesteuer auf dem aktuellen Niveau, genügend motivierte städtische Mitarbeiter, um die Themen anzugehen und genügend externe Dienstleister für Sonderaufgaben. In diesem Falle befände man sich auf der "Insel der Glückseligen". Er wolle sich allerdings mit der Realität beschäftigen und bestätige einen sehr guten Jahresabschluss. Insgesamt würden die aufgelegten Programme von Jahr zu Jahr nicht nur teurer, sondern auch breiter und vielfältiger. Die Gewerbesteuerentwicklung sei durchaus beeindruckend und bestätige positive, strukturelle Veränderungen bei den Unternehmen, weshalb er an diese einen Dank richten wolle, denn sie hätten zu der erfreulichen Entwicklung beigetragen. Die Stadt müsse gute Bedingungen für ein gutes Wirtschaften der Unternehmen schaffen, wobei er noch "Luft nach oben" sehe. Zum Thema der Ermächtigungsübertragungen führt der Stadtrat aus, im investiven Bereich gehe es gar nicht ohne dieses Instrument. Im konsumtiven Bereich müsse die Verwaltung die Aufträge des Gemeinderates schneller abarbeiten. In seinen weiteren Ausführungen richtet er den Blick auf die Zinsen, die in einem kurzen Zeitkorridor eine erstaunliche Entwicklung genommen hätten. Dass die Planzahlen für den kommenden Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung in der Regel keinen Anlass zur Freude böten, sei im Stuttgarter Gemeinderat keine Neuheit. Er regt ein Gespräch mit dem Regierungspräsidium an, um die gegenseitigen Argumente auszutauschen; für die größte Kommune in Baden-Württemberg halte er dies für angemessen. Im investiven Bereich befinde sich der Rat in einer schwierigen Situation, denn es müsse viel in Klimaanpassung und andere Bereiche investiert werden. Es sei politisch nicht einfach zu vermitteln, dass man zwar die Mittel habe und die Notwendigkeit sehe, aber an der Umsetzung scheitere. Stadtrat in Stuttgart zu sein, sei "klasse", denn in der Stadt könnten Dinge gestaltet werden, weshalb er sich auf die kommenden Haushaltsplanberatungen freue.

Dem ersten Wunsch von StR Kotz kann sich BM Fuhrmann anschließen. Als zweiten Wunsch nennt er Aufträge, die die Verwaltung auch umsetzen könne. Ziel sei ein realistischer Haushalt, in dem die Mittel auch abflössen.

Dem Vorschlag ihres Vorredners zu einem Austausch mit dem Regierungspräsidium kann sich StRin Meergans anschließen. Der gute Jahresabschluss sei sehr erfreulich, ebenso die Zuversicht in die kommenden Jahre. In ihrer Fraktion herrsche, im Gegensatz zu den Bedenken von StRin Rühle, eine ökonomische Zuversicht, denn ihres Erachtens seien wichtige strategische Entscheidungen für die ökonomische Entwicklung mit Blick auf die Transformation bereits getroffen. Die Stadträtin erkennt Spielräume für die Haushaltsplanberatungen, aber auch enorme Herausforderungen und Finanzierungsbedarfe wie im Klimaschutz, der Wohnraumversorgung und bei sozialen Fragen. Die Kostensteigerungen träfen in vielen Bereichen freie Träger, die wichtige Aufgaben für die Kommune erfüllten. In vielen Vorschlägen der Fachverwaltungen für die Haushaltsplanberatungen gehe es häufig um die Sicherung sozialer Infrastruktur. Unerfreulich sei die Zahl der unbesetzten Stellen, durch die die verbleibenden Mitarbeiter*innen überbelastet würden und das durch den Gemeinderat politisch gesetzte Programm nicht umgesetzt werden könne. Nicht nachvollziehbar sei daher, warum die Mittel für die Personalgewinnung und -erhaltung nicht ausgeschöpft würden. Es sei politisch schwierig zu vermitteln, warum manche Dinge nicht umgesetzt würden. Sie plädiere daher für eine Priorisierung, die politisch erfolgen müsse. Sie erbitte einen Vorschlag zur Verständigung zwischen allen Gemeinderatsfraktionen, wie mit der Fragestellung umgegangen werde. Es dürfe nicht noch mehr "oben draufgepackt" werden, das dann wieder nicht abgearbeitet werden könne.

StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) erklärt, Stuttgart sei eine "verdammt reiche" Kommune, weshalb er keine Diskussion um Humanität und soziale Hilfe akzeptiere, in der gesagt würde, dies könne man sich nicht leisten. Wie üblich kritisiere er in jedem Jahr auch die Ermächtigungsübertragungen sowie nicht besetzte Personalstellen, was einen nicht gewünschten Spareffekt generiere. Stattdessen plädiere er dafür, in Grundvoraussetzungen zur Lösung von zukünftigen Herausforderungen zu investieren. So müsse in die Leistungsfähigkeit der Verwaltung investiert werden, wie zum Beispiel motivierte Mitarbeiter, Personalwohnungen etc. Des Weiteren müsse der soziale Zusammenhalt gestärkt werden, damit die Bürgerinnen und Bürger erkennten, dass sich Investitionen in Klimaneutralität und Verkehrswende lohnten. Somit liege der Schwerpunkt des kommenden Haushaltes auf der Umverteilung und dem sozialen Zusammenhalt, womit er zum Thema Wohnungsproblematik übergeht. Das Menschenrecht auf Wohnen bedürfe mehr Aufmerksamkeit. Eine weitere große Herausforderung bilde die klimagerechte Stadt, für die im kommenden Haushalt umfangreiche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten, wozu er auch den heutigen Antrag gestellt habe. Das Geld müsse zweckgebunden werden, denn die Aufgaben und Notwendigkeiten seien gegeben. Fragen wie der Kauf des Eiermann- oder Stöckach-Geländes seien finanztechnisch machbar, wozu BM Fuhrmann erklärt, in den genannten 7,2 Mrd. Euro seien diese beiden Bereiche nicht enthalten.

Aus Sicht von StR Ozasek ist der Jahresabschluss mit einem Gewerbesteueraufkommen von rund 1 Mrd. Euro rekordverdächtig. Dies zeige, dass der Industriestandort trotz Multikrise immense Gewinne einfahre. Diese wirtschaftliche Entwicklung werde über den Jahresabschluss und die zu erwartenden Eckwerte für den nächsten Haushalt nachvollzogen. Die immensen Ermächtigungsübertragungen bildeten eine riesige investive Bugwelle und belasteten die planenden und bauenden Ämter. Das Personal sei die kritischste und bedeutendste Ressource, die es zu halten gelte, und dies bilde die entscheidende Zukunftsaufgabe. Er verweist auf den Antrag Nr. 164/2023 "Umsetzungsstand des Doppelhaushaltes 2022/2023: Grundlagen für eine realistische Haushaltsplanung 2024/2025" (PULS, SPD), wozu er heute Informationen erwartet habe. Letztendlich müsse auch darüber gesprochen werden, woher die Budgetreste stammten, wie die Ansätze für die Teilhaushalte im investiven Bereich formuliert würden, und vor allem was sich überhaupt an Projekten stemmen lasse. Er sehe viele Projekte sehr kritisch, so werde PULS beispielsweise keine neue Schleyerhalle unterstützen, und auch die Projekte Flughafen oder Friedrichswahl erachte man als sehr fragwürdig. Insgesamt müsse über den Stadthaushalt viel stärker klimapolitisch in die Zukunft gesteuert werden. Vor allem müsse über ein Paris-konformes Klimarestbudget gesteuert werden; bei den vor- und nachgelagerten Emissionen (Scope 3), die größtenteils im Bereich des Bauens anfielen, erwarte er von der Verwaltung eine ehrliche Klimabilanzierung, um die Klimafolgekosten vor Augen zu haben. Dazu sei eine Beschlussvorlage nötig, die spätestens nach der Sommerpause erfolgen müsse. In der Frage des Umgangs mit den Überschüssen gehe er vom mehrheitlichen Wunsch aus, diese in die Haushaltsplanberatungen zu ziehen und dort zu entscheiden. Aus Sicht seiner Fraktionsgemeinschaft sei die Kapitalisierung der städtischen Beteiligungsgesellschaften ein entscheidendes Thema; durch Fremdkapitalisierung würden immense Lasten aufgebaut und die Eigenkapitalquote werde drastisch gemindert. Ab 2028 werde bei der SSB der Schuldendienst-Deckungsgrad letztendlich kippen, sodass keine Fremdkapitallinien mehr aufgenommen werden könnten. Da die Baukosten davonliefen (siehe vierter Stadtbahn-Betriebshof, Schienenrichtung Ditzingen), müssten die Ansätze in der Wirtschafts- und Finanzplanung nachgesteuert werden. Es bestehe deutlicher Bedarf, das Eigenkapital um 250 - 300 Mio. Euro aufzustocken. In einem ersten Schritt sollten mindestens 100 Mio. Euro dem Eigenkapital der SSB zugeführt werden. Man benötige ein Beteiligungsprogramm, wie Betriebswohnungen, Mobilitätswende, Energie- und Wärmewende, das aber vor allem über die Beteiligungslandschaft stattfinden werde. Im Hinblick auf den nächsten Haushalt sehe er vor allem die Aufgabe, Armutsrisiken aufzufangen, die soziale Durchlässigkeit der Gesellschaft sicherzustellen sowie das Thema Wohnen. Bezüglich des Antrages Nr. 212/2023 sei er durchaus dafür, bei Entwicklungsflächen nachzusteuern, allerdings tue er sich schwer damit, Kapital in ruhenden Vermögenswerten zu parken, wie beispielsweise beim Klimaaktionsprogramm, bei dem immer noch über 120 Mio. Euro nicht abgeflossen seien. Es bringe nichts, Geld einzustellen, das über viele Jahre nicht abfließen könne und werde. Insgesamt stelle sich die Frage, wie mit dem Vermögen umgegangen und dies verwaltet werde. Aus seiner Sicht müsse erneut die Diskussion zu ökologisch-ethischen Anlagerichtlinien geführt werden.

Die Stadt lebe vom Geld seiner Einwohner, seiner Betriebe und der Schaffenskraft aller, hält StR Dr. Oechsner fest. Er findet es mehr als bedenklich, dass in den vergangenen sechs Jahren die Ermächtigungsübertragungen verdoppelt worden sind. Es werde Steuergeld eingenommen, das nicht ausgegeben werden könne, was nicht Sinn einer Steuer sei. Ebenso kritisch sehe er die Entwicklung bei der Finanzierung der Stadt, die sich immer weiter in Richtung Gewerbesteuer bewege. Die Gewerbesteuer sei eine sehr volatile Steuer, insbesondere, wenn man, wie in Stuttgart, zum Teil von größeren Einheiten abhängig sei und darauf die weitere Finanzierung lege. Dazu habe er schon mehrfach die Frage nach dem Verhältnis zwischen Klein- und Mittelständlern und Großkonzernen gestellt, die bis jetzt noch nicht beantwortet sei. Es könne nicht sein, von Jahr zu Jahr neue Dinge im Sinne des Bürgers zu beschließen, sie aber nicht umsetzen könne und dafür auch noch Geld fordere. Es müsse dringend eine Diskussion zur Ansetzung der Realsteuern geführt werden. Es könne von der Verwaltung nur das gefordert werden, was diese auch umsetzen könne. Ansonsten freue er sich sehr über den positiven Jahresabschluss.

Freude über das gute Ergebnis bringt StRin von Stein zum Ausdruck, die allerdings, wie ihr Vorredner, die Höhe der Gewerbesteuer infrage stellt. Im Hinblick auf die Haushaltsplanberatungen gehe sie davon aus, dass man unter dem Eindruck eines Vorwahlkampfes stehe und weitere Projekte beantragt und beschlossen werden. Gegenüber StR Rockenbauch und seiner Kritik an einer neuen Schleyerhalle führt sie aus, die Stadt Stuttgart lebe von unterschiedlichen Interessen und Unternehmungen sowie vom Tourismus. Es gebe sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in diesen Bereichen ihre Arbeitsplätze hätten und in einer vielfältigen Stadt benötigt würden. Zum Aspekt der Überforderung führt sie aus, dies liege daran, dass viel Personal fehle. Zinserhöhungen führten in vielen Bereichen dazu, dass insbesondere im Wohnungsbau nun viele Projekte nicht realisiert würden. Bezüglich der Abhängigkeit von großen Firmen, wie zum Beispiel Porsche, hält sie es für überlegenswert, mit diesen konzilianter umzugehen und etwa den Straßenbau in Zuffenhausen zu verbessern. Sie appelliere, den Zusammenhang wahrzunehmen, dass ein großer Teil des Erfolgs der Stadt von erfolgreichen Unternehmen abhänge.

StR Ebel betrachtet den Jahresabschluss zwar als erfreulich, versteht den Bericht des Bürgermeisters aber als einen Brandbrief für die Zukunft. Die Konsumausgaben würden in der Stadt getätigt, aber es gebe auch unwirtschaftliche Ausgaben. Wenn SSB oder Klinikum zur Klimaneutralität gezwungen würden, stelle dies keine Investition, sondern Konsum dar, denn es gebe keinen "return on invest", durch den Investitionen definiert würden. Insofern sei der Konsum der Haupttreiber der gefährlichen Entwicklungen, die in diesem fiktiven Brandbrief genannt seien. Die Schleyerhalle könne durchaus eine sinnvolle Investition darstellen, denn sie arbeite gewinnorientiert.

Frau Häußler (GPR) dankt ebenfalls der Stadtkämmerei für die Zusammenstellung des Zahlenwerks. Den Redebeiträgen könne entnommen werden, dass sich letztendlich alles ums fehlende, zu gewinnende und zu erhaltende Personal drehe. Diese Aufgabe werde die Stadt die kommenden 15 Jahre beschäftigen; alle Kraft müsse darauf verwendet werden, die Verwaltung zu erhalten, zu stabilisieren und weiter aufzubauen. Dazu befinde man sich in guten Gesprächen, in denen Aspekte, wie beispielsweise gute Raumgestaltung, Investitionen in Altgebäude und Neubauten, Wertschätzung, interne Karrieren oder Digitalisierung aufgegriffen würden. Angesichts der Kritik von Umlandgemeinden an Angeboten der Stadt Stuttgart für das Personal müsse anerkannt werden, dass man sich in einer Konkurrenzsituation um Personal befinde. Stuttgart habe die entsprechenden Möglichkeiten, die auch genutzt werden müssten. Sie plädiert dafür, das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz aktiv zu nutzen und als Gestaltungsmöglichkeit zu betrachten. Abschließend zeigt sie sich erfreut über die derzeit diskutierte Stuttgart-Zulage, bei der sie darum bitte, "eher zu klotzen statt zu kleckern", um ein deutliches Signal an die Beschäftigten zu senden.

Zum Vorschlag von StR Kotz, ein Gespräch mit der Aufsichtsbehörde zu führen, erklärt BM Fuhrmann, diese hätte kein Ermessen in der Beurteilung, aber er wolle gerne eine Anfrage stellen. Bei diesem Termin könne dann die Rechtslage erläutert werden, wie ein Haushalt zu beurteilen sei. Bezüglich der mehrfach angesprochenen Beteiligungsgesellschaften fasst er zusammen, für SSB, SWSG und SWS seien im nächsten Doppelhaushalt 700 Mio. Euro veranschlagt, die auch erstmal abgearbeitet werden müssten. Das von StR Dr. Oechsner angefragte Verhältnis bei der Gewerbesteuer wolle er in einer nicht öffentlichen Sitzung darstellen.

Zum Thema Planabweichung im Personalansatz erklärt EBM Dr. Mayer, wenn die Relation betrachtet werde, liege lediglich eine Verfehlung, was Plan und Hochrechnung betreffe, von rund 1,5 % vor. Dies zeige, wie gut man derzeit noch im Rennen liege. Eine Planabweichung liege schon aus dem Grund vor, da man bei der Tarifsteigerung in der Prognose weiter gegangen sei als die Abschlüsse. Die wirklich schlechten Jahre im Personalumfeld kämen erst, wenn sich keine Rezession mit tiefgreifenden Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt einstelle. In den kommenden fünf bis zehn Jahren werde sich eine galoppierende Altersfluktuation ergeben, was den Wettbewerb um Personal noch verstärke. Der Kämmerer habe die Investitionsplanung natürlich sehr stark unter dem Blickwinkel betrachtet, wie dies alles finanziert werden könne. Auch die Frage, wer für die Umsetzung sorge, treibt den Ersten Bürgermeister um. Durch jeden Beschluss werde in der Bevölkerung eine Erwartungshaltung hervorgerufen, und wenn ein Beschluss erst in zehn Jahren umgesetzt werden könne, präge dies ein öffentliches Frustrationserlebnis vor. Er betont, es sei niemandem gedient, wenn Vorhaben immer weitergeschoben würden und gibt zu bedenken, dass auch Unternehmen in der Privatwirtschaft Aufträge ablehnen müssten, da das Personal fehle. Man befinde sich in einem extrem schwierigen Wettbewerb.

Zum Antrag Nr. 164/2023 nimmt Herr Langemack (StKäm) Stellung, der zugesteht, dass die beantragten Zahlen bisher noch nicht schriftlich aufbereitet worden seien. Unabhängig davon habe man zum September 2023 von den Ämtern einen neuen Budgetbericht angefordert. In dieser Vorlage sollen einerseits positive Veränderungen und Mittelnutzungen zum Budget 2023 dargestellt werden. Im zweiten Teil werde aufgezeigt, welche Mittel zum Doppelhaushalt 2024/2025 bereits dazugekommen seien. Im dritten Teil werde ein Ausblick gegeben, welche der Haushaltsvorlagen von den Ämtern priorisiert werden. Diese neue Vorlage gehe schon sehr weit in Richtung Rechenschaftslegung zum Budget der Ämter und verbessere die Planung, da zusätzliche Informationen - auch zu geschaffenen und besetzten Stellen - bereitgestellt würden. Mit diesen Informationen würden die meisten Punkte des Antrages "zumindest gestreift". Er hoffe, dass auf Basis dieser Neuerung zum Haushaltsplanverfahren Erfahrungen gesammelt werden könnten. Inwieweit zusätzliche Kennzahlen künftig noch mit eingebaut werden müssten, sei gemeinschaftlich zu besprechen. Er bittet darum, den Antrag insoweit für erledigt zu erklären und im September zu überlegen, wie das Berichtswesen in den kommenden Jahren verbessert werden kann. Abschließend gibt er den Hinweis, die abgefragten Punkte orientierten sich an den Budgetblättern der Anlage 2 zum Eckdatenbericht (GRDrs 714/2023). Neuerungen gebe es in dem Block, in dem das bereinigte Budget und Budgetvorgaben enthalten seien. Die ausgewiesenen Punkte werde man künftig in der Ämterabfrage erheben. BM Fuhrmann ergänzt, die nötigen Informationen würden rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen vorgelegt.

Die Argumentation von StR Ebel weist StR Rockenbauch entschieden zurück. Zur Frage der Steuerhöhe erklärt er, Mehrwert würde durch die Beschäftigten generiert. Bei einer Steuersenkung würden aber nur die Anteilseigner der großen Unternehmen belohnt, die in Stuttgart zu einem großen Teil für die Gewerbesteuereinnahmen sorgten. Er plädiere stattdessen dafür, die Steuereinnahmen massiv in die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu investieren und die Fähigkeiten und Möglichkeiten zu unterstützen, um die Zukunftsaufgaben bewältigen zu können. Viele Projekte im Haushalt halte er für unsinnig, bei denen Ressourcen eingespart werden könnten. Abschließend wolle er den Fraktionen Gelegenheit zur internen Beratung des Antrages geben und im morgigen Gemeinderat abstimmen lassen.

StR Winter (90/GRÜNE) erklärt, er werde den Antrag ablehnen, da er eine andere Position beispielsweise bei der SSB vertrete. Vor 14 Tagen sei der wichtige Klimaschutz-Beschluss in Höhe von 200 Mio. Euro getroffen worden. Er bittet BM Fuhrmann um Informationen, welche Mittel zu Grundstücks- und Immobilienankäufen vorgesehen seien.

Zur Frage einer geringeren gewerblichen Steuerlast und deren Auswirkungen, führt StR Kotz aus, StR Rockenbauch setze voraus, dass Gelder, die im Betrieb verblieben, 1:1 an die Eigentümer ausgeschüttet würden. Viele kleinere Betriebe lehnten größere Ausschüttungen an die Mitarbeiter, wie beispielsweise bei Porsche, ab, da dadurch Personal abgeworben werde. StR Rockenbauch blende aus, dass damit auch geforscht und Zukunftstechnologien entwickelt werden oder in zusätzliches Personal investiert werde. Darin sei das Geld besser angelegt als bei städtischen Sparkonten. Zum Problem der Mitarbeitersuche führt er aus, Unternehmen hätten zwar dieselben Probleme, hätten aber ihre Bewerbungsprozesse darauf angepasst und reagierten schneller. Als Beispiel nennt er die Bewerbung auf eine Schulhausmeisterstelle, auf die der Kandidat nach fünf Monaten eine erste Reaktion erhalten habe. In diesen Prozessen müsse die Stadt deutlich schneller werden.

StR Ozasek kommt erneut auf den Antrag Nr. 164/2023 zu sprechen und erklärt, Haushalte dürften nicht mit Projekten aufgebläht werden, die nicht in die Umsetzung gelangten. In der Konsequenz baue sich ansonsten eine Frustrationswelle sowohl in den Ämtern als auch in Politik und Bürgerschaft auf, weil viele beschlossene Projekte nicht umgesetzt würden. Der Antrag wolle Klarheit in die Frage bringen, welche Projekte konkret in die Umsetzung gelangt seien und welche komplett in den nächsten Doppelhaushalt verschoben würden. Es gehe darum zu klären, wo und aus welchen Gründen das Geld nicht abfließe. Dies gehe bis zum "ganz großen Punkt" der investiven Vorhaben, wo er die Frage aufwerfe, was in der mittelfristigen Finanzplanung nicht einmal den Status eines Vorprojektbeschlusses erreiche. Er habe größten Respekt vor Stadtkämmerei und Beteiligungsverwaltung, aber er bitte um denselben Respekt gegenüber dem Hauptorgan. Die Aussage, in den Budgetberichtsvorlagen würden die Themen "irgendwie gestreift", könne er so nicht stehenlassen. Der Antrag sei nicht erledigt, und er erwarte entsprechende Informationen im September, um politisch entscheiden zu können, was in die Folgejahre mitgeschleppt werde und wo entgegengesteuert werden müsse. Eventuell müssten auch weitere Kennziffern für die künftige Haushaltsberichterstattung eingeführt werden.

Die Beantwortung des Antrages müsse in Rücksprache mit den Fachämtern erfolgen, so BM Fuhrmann. Er gebe die Zusage, die Informationen bis zu den Haushaltsplanberatungen zu liefern. Zur Frage von StR Winter zum Grunderwerb führt er aus, im Doppelhaushalt 2024/2025 seien 225 Mio. Euro für Grunderwerb vorgesehen, und es gebe noch weitere Haushaltsreste. Zum Antrag von StR Rockenbauch, den dieser im Gemeinderat am 20.07.2023 abstimmen möchte, erklärt er, über die Gesamtsumme könne rein rechtlich nicht verfügt werden, weil § 90 Abs. 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 23 Abs. 1 dies schlichtweg verbiete. Der Betrag müsse der Ergebnisrücklage zugeführt werden. Die freie Liquidität liege bei 58,6 Mio. Euro, zu der er die Empfehlung ausspreche, diese Summe für den nächsten Doppelhaushalt zu verwenden.



Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, stellt BM Fuhrmann fest:

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