Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1236/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Nachhaltige Produktions- und Konsummuster auf Interimsflächen fördern

Beantwortung / Stellungnahme

Grundsätzlich erfolgt die Vergabe von extern zu vermietenden Flächen vom Amt für Liegenschaften und Wohnen entsprechend dem Grundsatz des wirtschaftlichen Handelns nach Gemeindehaushaltsrecht, d.h. grundsätzlich sind marktübliche Mietzinsen anzusetzen.

Bei der Vergabe von Interimsflächen, die vom AfLW verwaltetet werden, findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Zwischennutzungsmanagement bei der Abteilung Wirtschaftsförderung (OB/82) statt. Im Rahmen der baurechtlichen Möglichkeiten werden dabei auch Nachhaltigkeits-Kriterien in Erwägung gezogen und geprüft, ob die Flächen an Start-up-Unternehmen bzw. Unternehmen mit einem nachhaltig wertvollen Konzept vergeben werden können. Dies fließt auch in die Bemessung des Mietzinses ein, der sich dabei an der Leistungsfähigkeit des Interessenten bemisst. Bei Interimsnutzungen ist dies darstellbar, da die Flächen ansonsten oftmals leer stehen würden.

So wurde beispielsweise die vorübergehend leerstehende Ladenfläche in der Steinstr. 2 vom Pop-up Store „der laden“ – eine Plattform von Kreativschaffenden zum Präsentieren und Verkaufen von selbst gestaltetem, Unikaten und Besonderem – nach dem Vorbild der Berliner Guerilla-Läden, bespielt. Im Gebäude Hackstr. 2 wurde erst jüngst eine leerstehende Ladenfläche dem Start-up-Unternehmen „Stuttgart-by-bike“ – Anbieter für Fahrradtouren rund um Stuttgart – zu für beide Seiten annehmbaren Konditionen vermietet. Für das junge Unternehmen veloCARRIER – Anbieter für Fahrradlogistik – konnte aus baurechtlichen Gründen leider keine Fläche gefunden werden. Das Unternehmen wurde jedoch an anderer Stelle im Stadtgebiet fündig.

Es kann keine allgemein gültige Aussage gemacht werden, ob und in welcher Höhe sich die „konventionelle“ von einer „nachhaltigkeitsorientierten“ Vergabepraxis unterscheidet, weil die Anforderungen und Anfragen sehr unterschiedlich sind und jeweils im Einzelfall geprüft und abgewogen werden müssen.







Vorliegende Anträge/Anfragen

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402/2017 Bündnis 90/DIE GRÜNEN




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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