Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1275/2013
GZ:
AK 0500-00
Sitzungstermin: 04.12.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe st
Betreff: Tarif+ / Regelungen für die Zulage
- Ergänzung zur GRDrs 952/2013

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser und des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 18.11.2013, GRDrs 1275/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Entsprechendes gilt für den Antrag Nr. 964/2013 der SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft vom 03.12.2013, welcher im Sitzungssaal ausliegt.

Dieser Zurückstellungsantrag, auf den der Vorsitzende hinweist, wird von StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) erläutert. Dem Antragsanliegen wird vom Ausschuss nicht gefolgt.

Nach seiner kurzen Einführung betont BM Wölfle, über die Mittelbereitstellung entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Beratung zum Doppelhaushaltsplan-Entwurf 2014/2015.


Zustimmend zur Vorlage äußern sich StR Stopper (90/GRÜNE) und StRin Ripsam (CDU). Laut StR Kanzleiter (SPD) hat sich an der Position seiner Fraktion nichts geändert; die vorgesehene Eingruppierung nach S 6 werde für falsch und die Eingruppierung nach S 8 werde "tarifgemäß" als richtig angesehen. Die Begründung der Verwaltung im Personalbeirat für eine Zulage und gegen eine tarifliche Höhergruppierung, habe er zur Kenntnis genommen. Da der Rat mehrheitlich den von der Verwaltung angedachten Weg unterstütze, sehe er kein Durchsetzungsinstrument für seine Position, außer dass Beschäftigte auf eine S 8-Eingruppierung nach dem Tarifvertrag vor dem Arbeitsgericht klagen. Nichtsdestotrotz sollte nun der Schritt der Zulagengewährung erfolgen.

Die angedachte Zulagenlaufzeit (siehe Anlage 1 der Vorlage, Ziffer 5) bezeichnet BM Wölfle angesichts der Verweildauer vieler Erzieher/Erzieherinnen beim Arbeitgeber Stadt Stuttgart als extrem lang. Diese Laufzeit gelte individuell. Wenn eine Person im Jahr 2016 in den Dienst der Landeshauptstadt eintritt, gelte diese Laufzeit ebenfalls. Zur Verdeutlichung der Ziffer 10 dieser Anlage, die in der Folge von StR Kanzleiter zitiert wird, merkt BM Wölfle an, es könnte durchaus sein, dass sich aufgrund der verstärkten Ausbildungsanstrengungen der Stadt, die Anzahl offener Stellen Ende 2016 stark verringert hat. Dann müsste der Gemeinderat bewerten, ob die Zulage über den nun anvisierten Zeitpunkt hinaus weiter gewährt werden soll.

Zur Ziffer 2 der Anlage 1 teilt der Vorsitzende StR Rockenbauch mit, insbesondere ziele diese Personalgewinnungsmaßnahme auf erfahrene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ab. Ergänzend informiert Herr Dr. Holzwart (HauptPersA), die Kolleginnen und Kollegen mit einer klassischen Ausbildung und einem anschließenden Anerkennungsjahr würden als berufserfahren angesehen und diese erhielten automatisch die Stufe 2. PIA-Kräfte hätten eine dreijährige und keine vierjährige Ausbildung. Diese müssten ein Jahr arbeiten, um in die Stufe 2 zu kommen. Diese Regelung wertet der Vorsitzende als vernünftig. Er weist dabei darauf hin, dass PIA-Kräfte während der Ausbildungszeit ohnehin finanziell bessergestellt sind.

BM Wölfle stellt abschließend fest:

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