Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB 0330-06
GRDrs
724/2011
Stuttgart,
09/05/2011
Nachrücken von Herrn Benjamin Lauber und Frau Beate Schiener (90/Grüne) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.09.2011
22.09.2011
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Benjamin Lauber und Frau Beate Schiener in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 7. Juni 2009 sind Herr Benjamin Lauber und Frau Beate Schiener nächste Ersatzpersonen des Wahlvorschlags von Bündnis 90/Die Grünen und rücken daher für die aus dem Gemeinderat ausscheidenden Stadträte Muhterem Aras (22. September 2011) und Werner Wölfle (14. August 2011) gemäß § 31 Abs. 2 GemO in den Gemeinderat nach.
Herr Lauber und Frau Schiener haben erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat annehmen, die Voraussetzungen der Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllen und bei ihnen keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 bis 4 GemO vorliegen.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Lauber und Frau Schiener keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
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Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
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<Anlagen>
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