Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
1
2
VerhandlungDrucksache:
927/2014
GZ:
OB 3009-03
Sitzungstermin: 28.01.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: SARAH - Kulturzentrum für Frauen e. V.

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 17.12.2014, öffentlich, Nr. 399

Ergebnis: Zurückstellung der GRDrs 927/2014, da die verwaltungsinterne Abstimmung noch nicht abgeschlossen ist.


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 19.01.2015, GRDrs 927/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der endgültige Zuschuss 2014 für das SARAH - Kulturzentrum für Frauen e.V. wird auf 45.801,32 € festgesetzt. Er setzt sich zusammen aus den im Haushaltsplan 2014 bereitgestellten Betriebskostenzuschüssen in Höhe von 46.700,00 €, abzüglich im Verwendungsnachweis 2012 des SARAH nicht belegbarer und damit nicht zuschussfähiger Ausgaben in Höhe von 898,68 €. 44.025,00 € wurden bereits ausbezahlt.

2. Für das Jahr 2015 werden dem SARAH - Kulturzentrum für Frauen e.V. die im Haushaltsplan bereitgestellten Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 46.700,00 € gewährt unter dem Vorbehalt, dass die zweckgerichtete Mittelverwendung durch Vorlage eines prüffähigen Verwendungsnachweises nachgewiesen wird.

3. Der Aufwand wird jeweils in den Teilergebnishaushalten 2014 und 2015 THH 810 - Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.

4. Die Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern wird ermächtigt, im Jahr 2016 vor der Beschlussfassung über die neuen Zuschüsse Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 33 % der im Haushaltsplan 2016 eingestellten Mittel - abzüglich etwaiger haushaltswirtschaftlicher Sperren - zu leisten. Die Auszahlung weiterer Raten setzt voraus, dass der Verwendungsnachweis für die Zuschüsse 2015 bis spätestens 30.04.2016 vorgelegt wird.

5. Für die Zuwendung gilt die "Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen".


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

zum Seitenanfang