Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: Ref. StU
GRDrs 796/2012
Stuttgart,
10/29/2012



Kleines Stellenplanverfahren Antragsbearbeitung beim Baurechtsamt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.11.2012
07.11.2012



Beschlußantrag:

1. Für den Abbau der Überhänge in der Antragsbearbeitung und die Beschleunigung der Antragsbearbeitung generell werden insgesamt 3 Stellen für Bauverständige geschaffen und die entsprechenden Räume und Sachmittel zur Verfügung gestellt.

2. An 3 Stellen für Bauverständige, deren Stelleninhaber in den nächsten Jahren aus Altersgründen aus dem Dienst ausscheiden, werden kw-Vermerke angebracht und die Stellen nach dem Ausscheiden der Stelleninhaber gestrichen.

3. Vom temporären zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 3 Stellen in Bes.Gr. A13 hD wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2014 zu treffen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Rückblick

Die Personalkapazitäten des Baurechtsamts sind nach diversen Organisationsuntersuchungen auf die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben ausgerichtet. Darüber hinausgehende Kapazitäten wurden in den vergangenen Jahren abgebaut.

Durch gehäufte personelle Ausfälle im Bereich der Bauverständigen haben sich zuletzt Kapazitätsengpässe ergeben, die zu teilweise dramatischen Rückständen bei der Antragsbearbeitung geführt haben. Diese Ausfälle waren nicht kompensierbar. Befristete Vertretungen bei Ausfallzeiten im Ein- bis Zweijahresbereich geben keinen Sinn, da die Einarbeitungszeit einer Architektin/eines Architekten in die Tätigkeit des Bauverständigen mindestens ein Jahr in Anspruch nimmt und sich erfahrene Bauverständige auf befristete Stellen erfahrungsgemäß nicht bewerben.


2. Aktuelle Situation und Möglichkeiten zur Abhilfe

Zwar sind inzwischen die Bauverständigenstellen im Amt formal wieder besetzt, mit der auf Vollbesetzung bemessenen Personalausstattung zur Bewältigung des laufenden Arbeitsanfalls ist es jedoch nicht möglich, die aufgelaufenen Rückstände zeitnah abzuarbeiten. So waren Ende September noch immer insgesamt 1.330 Antragsverfahren beim Amt anhängig, die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit betrug 77,5 Kalendertage statt der angestrebten 60.

Diese Verfahrenslaufzeiten führen zu erheblichen Belastungen auf Seiten von privaten Bauherren und Investoren und beschädigen die Außendarstellung des Standorts Stuttgart.

Bei gleicher Personalausstattung und unveränderter Baukonjunktur wird sich die Abarbeitung der Überhänge und die Rückführung der Laufzeiten auf ein für die Antragsteller vertretbares Maß noch über Jahre hinziehen. Anhaltspunkte für eine künftig geringere Arbeitsbelastung beim Baurechtsamt gibt es derzeit nicht, bereits zum Ende September wurden durch das Amt wieder Einnahmen von mehr als 8 Millionen Euro erzielt (siehe Tabelle 1).

2007 (Gesamtjahr)
8.648.020 €
2008 (Gesamtjahr)
8.511.707 €
2009 (Gesamtjahr)
8.714.056 €
2010 (Gesamtjahr)
8.975.587 €
2011 (Gesamtjahr)
10.243.173 €
2012 (Stand 30.9.)
8.237.878 €

Da zwischen 2014 und 2016 (bei Ausnützen der Möglichkeiten des vorzeitigen Ruhestands), spätestens zwischen 2016 und 2018 aber 3,75 (von 19,5) Bauverständigen wegen Erreichens der Altersgrenze ausscheiden werden, ist zu befürchten, dass dann durch den Wissensverlust und die nötige Einarbeitung mehrerer neuer Mitarbeiter wiederum ähnliche Probleme auftreten werden.

Es wird deshalb beantragt, drei Stellen für Bauverständige zu schaffen und dafür an drei vorhandenen Stellen kw-Vermerke anzubringen, die nach Ausscheiden der derzeitigen Stelleninhaber im o.g. Zeitraum zu vollziehen sind. Auf diesem Weg wäre ein Wissenstransfer auf die neuen Bauverständigen möglich, um eine erneute Kapazitätslücke in 3- 5 Jahren zu vermeiden, aktuell könnte die zusätzliche Kapazität zielgerichtet für den Abbau der Überhänge eingesetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die vorübergehenden zusätzlichen Arbeitsplatzkosten für 3 Bauverständige in Bes.Gr. A13 hD belaufen sich auf jährlich 351.900 €. Darin enthalten sind Personal- und Sachaufwendungen entsprechend Rundschreiben Nr. 023/2012.

Diese Mehrkosten können in die Gebührenkalkulation des Amtes einfließen. Das Baurechtsamt arbeitet (unter Berücksichtigung der gesetzlich gebührenfrei zu erbringenden Leistungen) kostendeckend.


Beteiligte Stellen

Ref. WFB
Ref. AK


Vorliegende Anträge/Anfragen

CDU 31.07.2012 Nr. 260/2012
SPD 3.08.2012 Nr. 263/2012


Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

keine




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