Nicht durchfinanziert ist der ab Dezember 2021 auf Antrag auszuzahlende Nachhaltigkeitsbonus. Dafür stehen einmalig 42.000 Euro im Budget von S/OB bereit, vgl. lt. GRDrs. 784/2018. Wenn diese Mittel aufgebraucht sind, ist wird das weitere Vorgehen mit der Kämmerei abgestimmt.
Der Haushaltsantrag auf Erhöhung des maximal zulässigen Anschaffungspreises eine E-Lastenrades zur Inanspruchnahme der Sozialförderung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2022/2023. Damit wird lediglich der Kreis der förderfähigen E-Lastenräder dem Grunde nach erweitert, aber nicht die Förderhöhe an sich.
Mit der Fortschreibung der Förderrichtlinien „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ und „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien mit sozialer Komponente“ soll auch die Obergrenze der förderfähigen „Soziallastenräder“ angehoben werden. Aktuell gilt eine Obergrenze von 4.000 Euro, die es den antragstellenden Familien allerdings erheblich erschwert, ein für Stuttgart ausreichend motorisiertes E-Lastenrad zu finden. Eine Erhöhung des individuellen Förderbetrags ist mit der geplanten Fortschreibung der Förder-richtlinien „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ und „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien mit sozialer Komponente“ nicht beabsichtigt. Eine Vorlage hierzu wird in den nächsten Wochen in die Gremien eingebracht. Vorliegende Anträge/Anfragen 792/2021 Die FrAKTION LINKE PIRATEN Tierschutzpartei, 1176/2021, Nr.1 PULS-Fraktionsgemeinschaft 792/2021 Die FrAKTION, 1176/2021 Nr. 1 PULS Dr. Frank Nopper